Description: Die Konvention sieht vor, dass Importländern die notwendigen Informationen über Chemikalien zur Verfügung gestellt werden, um potentielle Risiken zu erfassen. (Vorherige Einverständniserklärung = Prior Informed Consent, PIC). Ein Land kann den Import einer PIC-Chemikalie ablehnen, wenn der sichere Umgang mit einem Stoff in diesem Land nicht gewährleistet werden kann. Weitere Bestimmungen der PIC-Konvention wie z.B. Kennzeichnungspflichten des Exporteurs tragen zur sicheren Anwendung der Chemikalien bei, falls dem Import zugestimmt wurde. Die Rotterdam-Konvention ist am 24. Februar 2004 in Kraft getreten.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Kennzeichnungspflicht ? Rotterdamer Übereinkommen ? Chemikalien ? Globale Aspekte ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2004-02-24 - 2004-02-24
BVL Hintergrundinformationen zum Rotterdamer Übereinkommen (PIC-Verfahren)
http://www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/03_Antragsteller/13_Rechtsvorschriften/03_intern_abk/02_pic/psm_intern_abk_pic_basepage.html (Webseite)Rotterdam Convention Share Responsibility
http://www.pic.int/ (Webseite)Accessed 1 times.