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Parlament ermöglicht GVO-freie Zonen in den EU-Staaten

Description: Am 13. Januar 2015 beschlossen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments, dass EU-Länder den Anbau von GVO-Pflanzen (genetisch veränderte Organismen) in ihrem Hoheitsgebiet einschränken oder verbieten dürfen, auch wenn dies auf EU-Ebene zugelassen bleibt. Parlament und Rat hatten sich im Dezember 2014 informell darauf geeinigt. Der ursprüngliche Vorschlag stammt aus dem Jahr 2010, wurde aber vier Jahre lang wegen Unstimmigkeiten zwischen Befürwortern und Gegnern von GVO unter den EU-Ländern blockiert. Die neuen Vorschriften gestatten den Mitgliedstaaten den Anbau von genetisch veränderten Organismen in ihrem Hoheitsgebiet aus umweltbezogenen Gründe zu beschränken oder zu untersagen, die nicht bereits von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) auf EU-Ebene bewertet wurden. EU-Mitgliedstaaten könnten durch die neuen Regeln den GVO-Anbau auch aus weiteren Gründen unterbinden, wie zum Beispiel Gründe der Stadt- und Raumordnung, der Landnutzung, oder Gründe im Zusammenhang mit den sozioökonomischen Auswirkungen, zum Beispiel die hohen Kosten einer Verunreinigung für biologisch wirtschaftende Landwirte. Verbote könnten auch Gruppen von nach Kulturen oder Merkmalen festgelegten GVO einschließen. Bevor ein Mitgliedstaat solche Maßnahmen einführt, muss ein Verfahren beachtet werden, bei dem es dem Unternehmen, das einen GVO in der EU in Verkehr bringen möchte, ermöglicht wird, den Beschränkungen seiner Zulassung zuzustimmen. Wenn das Unternehmen nicht zustimmt, kann der Mitgliedstaat allerdings die Maßnahmen trotzdem durchsetzen.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Europäisches Parlament ? Raumordnung ? Europäische Gemeinschaften ? Gentechnik ? Ratte ? EU-Länder ? Umweltschadenskosten ? Flächennutzung ? Gentechnisch veränderte Organismen ? Hoheitsgebiet ? Lebensmittelsicherheit ? Sozioökonomische Wirkung ? Inverkehrbringen ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2015-01-13 - 2015-01-13

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