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Luftqualität: EU-Kommission ermahnt Deutschland

Description: Am 30. September 2010 forderte die Europäische Kommission die Tschechische Republik, Österreich, Polen, Slowakei und Deutschland auf, die EU-Luftqualitätsnormen einzuhalten. Die betreffenden Länder haben es bisher versäumt den übermäßigen Ausstoß von Feinstaub-Partikeln wirksam zu bekämpfen. Innerhalb von zwei Monaten müssen die Mitgliedstaaten eine begründete Stellungnahme an die Behörden zu schicken. Wenn die Kommission keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sie die Fälle an den Europäischen Gerichtshof verweisen. Die Richtlinie 2008/50/EG schreibt vor, dass für Feinstaub in der Größe von 10 Mikrometern( PM10) bestimmte Grenzwerte eingehalten werden müssen. Diese Grenzwerte gelten seit 2005 und legen Obergrenzen für die jährliche Konzentration sowie für die tägliche Konzentration fest, die nicht mehr als 35 Mal pro Kalenderjahr überschritten werden darf. Weil die EU-Mitglieder Schwierigkeiten hatten, diese Werte einzuhalten, gab es die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen Fristverlängerungen bis Juni 2011 zu beantragen. Doch viele der Anträge fielen bei der EU-Kommission durch und über einige Ausnahmen muss die Behörde noch befinden. Feinstaub-Partikel (PM10) finden sich insbesondere in Schadstoffemissionen von Industrie, Verkehr und Heizungsanlagen in Wohnungen und Häusern. Sie können Asthma, Herz-Kreislauf-Probleme und Lungenkrebs verursachen und die Lebenserwartung verkürzen.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Europäische Kommission ? Europäischer Gerichtshof ? Österreich ? Polen ? Tschechische Republik ? Slowakische Republik ? PM10 ? Asthma ? Feinstaub ? Lungenkrebs ? Feinstaubbelastung ? EU-Luftqualitätsrichtlinie ? Lebenserwartung ? Luftqualität ? Partikelförmige Luftverunreinigung ? Wohnungsbau ? Feinstaubgrenzwert ? Grenzwert ? Heizung ? Verkehrsemission ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2010-09-30 - 2010-09-30

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