Description: Am 5. September 2013 entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, dass anerkannte Umweltverbände in Deutschland zukünftig generell gegen nationalen Verstöße gegen das europäische Umweltrecht Rechtsmittel einlegen können. Im konkreten Urteil ging es um einen Luftreinhalteplan für die Stadt Darmstadt, den die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) für unzureichend hielt. Auf die Klage der DUH hat das Verwaltungsgericht das Land Hessen verpflichtet, den Luftreinhalteplan so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für NO2 vorsieht; zu den in Betracht kommenden Maßnahmen zählt etwa auch die Einführung einer Umweltzone. Umstritten war, ob der klagende Umweltverband überhaupt klagebefugt gewesen sei.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Darmstadt ? Leipzig ? Hessen ? Bundesverwaltungsgericht ? Verwaltungsgericht ? Anerkannte Umweltvereinigung ? Luftreinhalteplan ? Umweltverband ? Verbandsklage ? Aarhus-Konvention ? Rechtsbehelf ? EU-Umweltrecht ? NO2-Grenzwert ? Verbandsklagerecht ? Umweltzone ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2013-09-05 - 2013-09-05
Bundesverwaltungsgericht: Pressemitteilung Nr. 60/2013
http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=60 (Webseite)Deutsche Umwelthilfe e.V.: Zeitenwende im Umweltrecht: Bundesverwaltungsgericht stärkt Klagerechte von Umweltverbänden
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&no_cache=1&tx_ttnews%5Btt_news%5D=3171&cHash=1bdea0daecbdbde5bcfc5c2ed9fd6f09 (Webseite)taz: Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Umweltverbände können klagen
http://www.taz.de/Bundesverwaltungsgericht-entscheidet/!123229/ (Webseite)Accessed 1 times.