Description: Ein neues Umweltinformationsgesetz tritt in Kraft. Für die Bürgerinnen und Bürger wird der Zugang zu Umweltinformationen deutlich verbessert. So werden künftig alle Stellen der öffentlichen Verwaltung des Bundes sowie bestimmte private Stellen zur Herausgabe von Umweltinformationen verpflichtet. Die Auskunftspflichten der Landesverwaltung werden künftig in landesrechtlichen Vorschriften geregelt, bis dahin gilt für Behörden der Länder und Gemeinden die Umweltinformationsrichtlinie unmittelbar. Die Bundesverwaltung wird verpflichtet, umfassender als bisher Umweltinformationen aktiv zu verbreiten. Dabei soll zunehmend das Internet als modernes und schnelles Medium genutzt werden. Mit dem Umweltinformationsgesetz wird die neu gefasste Umweltinformationsrichtlinie der EU (2003/4/EG) umgesetzt. Zugleich werden die Verpflichtungen aus der Aarhus-Konvention erfüllt.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Informationspflicht ? Umweltinformationsgesetz ? Internet ? Umweltinformationsrichtlinie ? Europäische Union ? Aarhus-Konvention ? Zugang zu Umweltinformationen ? Landesrecht ? Öffentliche Verwaltung ? Umweltinformation ? Staatsbürger ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2005-02-14 - 2005-02-14
Umweltinformationsgesetz (UIG)
http://bundesrecht.juris.de/uig_2005/index.html (Webseite)EU: Freier Zugang zur Information
http://europa.eu/legislation_summaries/environment/general_provisions/l28091_de.htm (Webseite)EC: Freedom of access to information
http://europa.eu/legislation_summaries/environment/general_provisions/l28091_en.htm (Webseite)BMU: Pressemeldung Nr. 030/04 | Berlin, 14.02.2005
http://www.bmu.de/bmu/presse-reden/pressemitteilungen/pm/browse/5/artikel/buerger-erhalten-besseren-zugang-zu-umweltinformationen/?tx_ttnews%5BbackPid%5D=178&cHash=4550ce502bed6786bb6ef1be5833adf4 (Webseite)Accessed 1 times.