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Vollständiges EU-Verbot von Tierversuchen für Kosmetika tritt in Kraft

Description: Am 11. März 2013 lief die letzte Frist für die schrittweise Abschaffung von Tierversuchen für Kosmetikprodukte in Europa ab. Mit der Richtlinie 2003/15/EG wurden Vorschriften für Tierversuche in die Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG eingefügt. Laut diesen sind Tierversuche für Kosmetika in der EU bereits seit 2004 und für Bestandteile von Kosmetika seit 2009 verboten („Versuchsverbot“). Ab März 2009 ist es ebenfalls verboten, in der EU Kosmetika zu vermarkten, die an Tieren getestet wurden („Vermarktungsverbot“). Für die komplexesten Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Toxizität bei wiederholter Verabreichung, einschließlich Hautreizung und Karzinogenität, Reproduktionstoxität und Toxikokinetik), wurde die Frist für das Vermarktungsverbot bis zum 11. März 2013 verlängert.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Hautreizung ? Kanzerogenität ? Pharmakokinetik ? Kosmetisches Mittel ? Tierversuch ? Toxikologie ? Toxizität ? Menschliche Gesundheit ? Europa ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2013-03-11 - 2013-03-11

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