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Europäische GHS-VO in Kraft getreten

Description: Ziel der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 auch GHS-Verordnung (abgeleitet durch die Implementierung des Global Harmonisation Systems der Vereinten Nationen in die EU) bzw. CLP-Verordnung (Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures) genannt, ist ein hohes Schutzniveau für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt sicherzustellen sowie den freien Warenverkehr innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenverkehrs von chemischen Stoffen, Gemischen und bestimmten spezifischen Erzeugnissen zu gewährleisten. Die neue Verordnung ist ab ihrem Inkrafttreten am 20. Januar 2009 anzuwenden. Danach erfolgt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe bis zum 1. Dezember 2010 gemäß der RL 67/548/EWG (Stoff-RL) und für Gemische bis zum 1. Juni 2015 gemäß der RL 1999/45/EG (Zubereitungs-RL). Abweichend von dieser Bestimmung kann die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung für Stoffe und Zubereitung bereits vor dem 1. Dezember 2010 bzw. 1. Juni 2015 nach den Vorschriften der GHS-Verordnung erfolgen, die Bestimmungen der Stoff-RL und Zubereitungs-RL finden in diesem Fall keine Anwendung.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: CLP-Verordnung ? Vereinte Nationen ? Gefahrstoff ? Güterverkehr ? Stoffgemisch ? Menschliche Gesundheit ? Chemischer Stoff ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2009-01-20 - 2009-01-20

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