Description: Die Europäische REACH-Verordnung verpflichtet Unternehmen ab dem 01. Juni 2011 besonders besorgniserregende Stoffe in Erzeugnissen gegenüber der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) anzuzeigen. Wer Produkte mit besorgniserregenden Chemikalien meiden möchte, kann seine Auskunftsrechte nutzen. Denn REACH verpflichtet den Handel und die Hersteller, Bürgerinnen und Bürgern auf Nachfrage mitzuteilen, ob ein Erzeugnis solche Stoffe enthält. Die Anfrage muss der Handel oder der Hersteller innerhalb von 45 Tagen beantworten. Die Auskunftspflicht ist nicht an den Kauf gebunden.
Types:
Event
Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik
Tags: Informationspflicht ? REACH-Verordnung ? Auskunftsrecht ? Besonders besorgniserregender Stoff ? Chemikalien ? REACH ? REACH Implementation Project ?
License: cc-by-nc-nd/4.0
Language: Deutsch
Time ranges: 2011-06-01 - 2011-06-01
Umweltbundesamt - REACH
http://www.reach-info.de/ (Webseite)UBA: Press Releases: 028/2011
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse-e/2011/pe11-028_enhanced_protection_against_substances_of_very_high_concern.htm (Webseite)UBA: Pressemeldung: 028/2011
http://www.umweltbundesamt.de/uba-info-presse/2011/pd11-028_schutz_vor_besorgniserregenden_chemikalien_verbessert.htm (Webseite)Accessed 1 times.