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Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich

Description: Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG) beschlossen. Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen. Das Gesetz wird am 1. Januar 2009 in Kraft treten. Fortan muss grundsätzlich bei allen Neubauten, die nach diesem Datum errichtet werden, das Wärmegesetz beachtet werden.

Types:

Event

Origin: /Bund/UBA/Umweltchronik

Tags: Solarthermieanlage ? Wärmeversorgung ? Energieholz ? Erneuerbare Energie ? Gebäude ? Wärmebedarf ? Energieeffizienz ? Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz ?

License: cc-by-nc-nd/4.0

Language: Deutsch

Time ranges: 2009-01-01 - 2009-01-01

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