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Artenschutz in der Stadtentwicklung

Description: Berlin wächst weiter: Laut Stadtentwicklungsplan Wohnen sollen bis 2030 194.000 Wohnungen gebaut werden. Räumliche Schwerpunkte dafür sind derzeit 16 neue Stadtquartiere. Ihre Entwicklung ist ohne Eingriffe in Natur und Landschaft nicht zu machen. Das Baugesetzbuch schreibt jedoch vor, solche unvermeidbaren Eingriffe auszugleichen. Um diesen Ausgleich zu steuern, gibt es die Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption (GAK) mit den drei Säulen Leitprojekte, thematische Programme und integrierte Aufwertung. GAK und Berliner Ökokonto erlauben es, Ausgleichsmittel zu bündeln – unter anderem in sechs Landschaftsräumen, die als Leitprojekte umfassend ökologisch aufgewertet werden. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption und Berliner Ökokonto Flankierend zur GAK entstand 2018 ein Artenschutzkonzept. Dafür wurde analysiert, welche geschützten Arten voraussichtlich von der Entwicklung der Wohnungsneubauschwerpunkte (Stand 2017) betroffen sein werden. Einige Arten haben Ansprüche an ihren Lebensraum, die einen Ausgleich am Eingriffsort unmöglich machen. Doch fünf der sechs GAK-Leitprojekte liegen unweit großer Standorte für den Wohnungsneubau. Deshalb wurde geprüft, ob diese Landschaftsräume sich für den artenschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich eignen. Dafür wurde eine Vielzahl an Untersuchungen und Planungen ausgewertet – nicht zuletzt die Pflege- und Entwicklungspläne für Landschaftsschutzgebiete in den Leitprojekten. Außerdem wurden Fachmeinungen aus Bezirken und Planungsbüros gesammelt. In drei Leitprojekten – der Offenlandschaft Blankenfelder Feldmark, der Waldweidelandschaft Hobrechtsfelde/Buch und der Malchower Auenlandschaft – wurde der Artenbestand eigens kartiert, um ihre Aufwertungspotenziale zu ermitteln. Die so gewonnenen Erkenntnisse, welche geschützten Tierarten wo vorkommen, und mit welchen Maßnahmen sie gefördert werden können, sind in die GAK Artenschutzkonzeption eingeflossen. Das hat den Weg geebnet, konkrete Ausgleichsprojekte mit stadtweiter Bedeutung auf den Weg zu bringen. Ein Großteil der untersuchten Neubauvorhaben geht zulasten von Acker- und Offenland; Vogelarten der Feldflur und anderer Offenlandschaften verlieren damit ihren Lebensraum. Für Feldlerche, Wiesenschafstelze und andere hier brütende Arten muss als Ersatz neuer Lebensraum an anderer Stelle geschaffen werden. Die Artenschutzkonzeption hat nachgewiesen, dass das in den von Acker- und Grünland dominierten Ausgleichslandschaftsräumen möglich ist. Dazu muss die landwirtschaftliche Nutzung dauerhaft extensiviert werden. Außerdem müssen Feldsäume, Blühstreifen, Saumstreifen und andere Lebensraumstrukturen angelegt und naturschutzgerecht gepflegt werden. Ein erstes Pilotprojekt für diesen Ausgleich wurde im Rahmen des Berliner Ökokontos realisiert: In der südlichen Feldflur der Malchower Auenlandschaft sind die ersten Feldlerchenstreifen mittlerweile angelegt. Die integrierte Aufwertung führt zu einer deutlich höheren Brutdichte als auf konventionell bewirtschafteten Flächen. Gesamtstädtische Ausgleichskonzeption Artenschutz

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Feldlerche ? Ackerrandstreifen ? Vogel ? Berlin ? Baugesetzbuch ? Ökokonto ? Geschützte Arten ? Grünland ? Landwirtschaftliche Nutzung ? Stadtentwicklungsplanung ? Stadtteil ? Eingriff in Natur und Landschaft ? Artenbestand ? Artenschutz ? Landschaftsschutzgebiet ? Stadtentwicklung ? Wohnungsbau ? Auenlandschaft ? Pilotprojekt ? Wohnen ?

Region: Berlin, Stadt

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License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2025-01-23

Time ranges: 2025-01-23 - 2025-01-23

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