API src

Einnahmen und Verwendung der Jagdabgabe

Description: Die bei der Erteilung eines Jagdscheins zu zahlende Jagdabgabe wird gem. § 21 LJagdG Bln zweckgebunden zur Förderung des Jagdwesens verwendet. Insbesondere sollen gefördert werden: Maßnahmen zur Erhaltung und Verbesserung der Lebensgrundlagen des Wildes und Untersuchungen der Lebens- und Umweltbedingungen der Wildarten sowie von Möglichkeiten zur Verhütung und Verhinderung von Wildschäden in der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Die Jagdabgabe wird nach der Änderung des Landesjagdgesetzes seit dem 1. August 2006 von der Stiftung Naturschutz Berlin vergeben. Die Vergabegrundsätze und das Antragsformular sind folgender Internetseite zu entnehmen: Projektförderung Für folgende Projekte bzw. Maßnahmen wurden in den letzten Jahren Zuwendungen bewilligt bzw. Mittel verausgabt:

Types:

Text {
    text_type: Editorial,
}

Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Jagdschein ? Wildschaden ? Berlin ? Projektförderung ? Fischereiwirtschaft ? Standortbedingung ? Naturschutz ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding box: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-07-22

Time ranges: 2024-07-22 - 2024-07-22

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.