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Erteilung von Jagdscheinen

Description: Die Erteilung des Jagdscheins ist an den ersten Wohnsitz gebunden. In Berlin liegt die Zuständigkeit dafür bei der Waffenbehörde, dem Polizeipräsidenten in Berlin/LKA 514 (Platz der Luftbrücke 6, 12101 Berlin). Die Öffnungszeiten sowie Telefonnummern des Landeskriminalamts sind der folgenden Internetseite zu entnehmen: Waffenbehörde beim Landeskriminalamt Fragen zum Jagdschein können auch direkt an die Mailadresse waffenbehoerde@polizei.berlin.de des Landeskriminalamts geschickt werden oder telefonisch außerhalb der Öffnungszeiten geklärt werden. Sie benötigen bei der Verlängerung eines Jagdscheines den Antrag, das Jagdscheinheft, eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung und ein gültiges Personaldokument, außerdem zwei Passfotos, sofern ein neues Heft ausgestellt werden muss. Diese Unterlagen können Sie auch per Post einreichen. Erstbeantragung zusätzlich das Jägerprüfungszeugnis. Bei der Erstbeantragung oder der erstmaligen Verlängerung nach Zuzug ist der Antrag persönlich abzugeben oder die Erlaubnis abzuholen. In gewissen Abständen wird darüber hinaus auch die Verlängerung der Erlaubnis vom persönlichen Erscheinen abhängig gemacht. Die Erteilung des Jagdscheins ist gebührenpflichtig , zusätzlich ist eine Jagdabgabe zu zahlen. Die Verwaltungsgebühr kann nur mit EC-Karte beglichen werden oder es wird ein Gebührenbescheid ausgehändigt/übersandt. Der Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines ist bitte über das Online-Verfahren oder unter Verwendung der aufgeführten Formulare zu stellen: Online-Verfahren Formulare im Bereich Jagdwesen

Types:

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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Jagdschein ? Berlin ? Gebühr ? Ausstellung ?

Region: Berlin, Stadt

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License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-07-22

Time ranges: 2024-07-22 - 2024-07-22

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