Description: Tiere und Pflanzen werden der Natur entnommen, zur Ware gemacht; als Käfigvogel eingesperrt, als exotische Schlange im heimischen Terrarium bestaunt oder zur Handtasche verarbeitet mit sich herumgetragen. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Interesse an der Natur, Tierliebe, Sammelleidenschaft, Eitelkeit, Angeberei, Gedankenlosigkeit – die Folgen für die Arten sind oft fatal. Wer macht sich beim Kauf eines gefiederten Zimmergenossen schon Gedanken darüber, dass jährlich rund 1,5 Millionen wild gefangene Vögel legal und illegal in die Europäische Union importiert werden? Oder dass für Schneeglöckchen- oder Alpenveilchen-Zwiebeln in der Türkei ganze Lebensräume vernichtet werden? Das Geschäft mit der Natur boomt nach wie vor. Jährlich übersteigt der Handelswert von hunderttausenden Reptilien, rund einer Million Papageien und vielen Millionen Pflanzen weltweit die Milliardengrenze. Der Internationale Handel ist nach der Lebensraumzerstörung eine der Hauptgefährdungen für den Bestand wild lebender Tiere und Pflanzen. In der Erkenntnis, dass die frei lebenden Tiere und Pflanzen in ihrer Schönheit und Vielfalt einen unersetzlichen Bestandteil der natürlichen Systeme der Erde bilden, den es für die heutigen und künftigen Generationen zu schützen gilt, im Bewusstsein, dass die Bedeutung der frei lebenden Tiere und Pflanzen in ästhetischer, wissenschaftlicher und kultureller Hinsicht sowie im Hinblick auf die Erholung und die Wirtschaft ständig zunimmt, in der Erkenntnis, dass die Völker und Staaten ihre frei lebenden Tiere und Pflanzen am besten schützen können und schützen sollten sowie in der Erkenntnis, dass die internationale Zusammenarbeit zum Schutz bestimmter Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vor einer übermäßigen Ausbeutung durch den internationalen Handel lebenswichtig ist, im Bewusstsein der Notwendigkeit, dazu geeignete Maßnahmen unverzüglich zu treffen, ist am 3. März 1973 das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen – das so genannte Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA) – in Kraft getreten. Nach der englischen Bezeichnung des Übereinkommens (Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora) ist das Washingtoner Artenschutzübereinkommen auch unter der Kurzform CITES bekannt ( www.cites.org ). Ziel von CITES ist, den internationalen Handel zu überwachen und zu beschränken. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten sind in den Anhängen benannt. Das Spektrum reicht von Säugetieren über Vögel, Reptilien, Insekten und Muscheln bis zu Pflanzen. Geschützt sind viele Affen, alle Wale, alle Bären- und Katzenarten, alle Papageien, Greifvögel und Eulen, alle Meeres- und Landschildkröten, alle Riesenschlangen, Pfeilgiftfrösche, Steinkorallen sowie alle Kakteen und Orchideen, um einige Artengruppen herauszugreifen. Im Jahre 1976 ist die CITES in Deutschland in Kraft getreten. Seit 1984 wird CITES für alle Mitgliedstaaten der EU durch die “EU-Artenschutzverordnung” umgesetzt. Seither ist die Einfuhr- und Ausfuhr sowie die kommerzielle Verwendung der geschützten Exemplare für alle Mitgliedsstaaten einheitlich und verbindlich geregelt. Durch nationale Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetz und der Bundesartenschutzverordnung werden weitergehende Regelungen getroffen und zusätzliche Arten unter Schutz gestellt. Eine komfortable Recherchemöglichkeit zum Schutzstatus einer Art findet sich auf der Homepage des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de (WISIA – Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz). Auf den nachfolgenden Seiten werden einige besonders wichtige Instrumente des Artenschutzes genauer beschrieben, die Alle betreffen können, die mit dem Handel von geschützten Arten oder Haltung von Tieren zu tun haben: Dieses beinhaltet Regelungen zur Anmeldung und Kennzeichnung von Tieren geschützter Arten , die jeder Halter geschützter Arten berücksichtigen muss. Für Händler und alle anderen kommerziell mit geschützen Arten umgehende Personen ist hingegen die Buchführungspflicht relevant. Ein schwieriges Thema ist generell die Vermarktung von Arten , und dort insbesondere die Nachweisführung. Bei Ein- und Ausfuhr sind rechtzeitig Genehmigungen einzuholen. Wenn man schon Tiere hält, sollte dies fachkundig geschehen, und hierfür gibt es eine Reihe von Fachgutachten ( Fachgerechte Haltung von Tieren ). Will man Tiere außerhalb des Hauses halten, benötigt man hierfür meistens eine Gehegegenehmigung , und auch zoologische Einrichtungen benötigen für ihre Gehege eine Betriebsgenehmigung. Bild: Dr. Mark Auliya Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten Durch zunehmende Zerstörung ihres Lebensraumes oder durch Naturentnahmen sind viele Tier- und Pflanzenarten in ihrem Bestand gefährdet. Um diese Arten zu erhalten, wurden Entnahme, Besitz und Vermarktung eingeschränkt. Bestimmungen zu Handel und Besitz besonders geschützter Arten Weitere Informationen Bild: Roland Melisch Haltung von Tieren Neben den rechtlichen Bestimmungen zum Besitz (Meldepflicht, Kennzeichnung, Nachweis für den rechtmäßigen Erwerb) ist zu beachten, dass die Errichtung, die Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Tiergeheges der Genehmigung bedürfen. Haltung von Tieren Weitere Informationen Bild: Fred Kleinschmidt Sonderfall: Haltung von Tieren in Zoos Die Bedingungen, unter denen Tiere gehalten werden, sollen soweit verbessert werden, dass sie optimal sind. Die Zoos sollen damit ihrer Vorbildfunktion gerecht werden. Sonderfall: Haltung von Tieren in Zoos Weitere Informationen Bild: Astrid Deilmann / WWF Empfehlungen an Fernreisende Exemplare von Arten, die in den Anhängen A oder B der EU-Verordnung aufgeführt sind, dürfen nur nach vorheriger Erteilung einer Einfuhrgenehmigung durch das Bundesamt für Naturschutz importiert werden. Empfehlungen an Fernreisende Weitere Informationen CITES BfN – Bundesamt für Naturschutz WISIA-online TRAFFIC – the wildlife trade monitoring network WWF Deutschland – Einige Fotos zum Handelsartenschutz mit freundlicher Unterstützung des WWF
Types:
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Berlin/UVK
Tags: Affe ? Papagei ? Eule ? Greifvogel ? Schildkröte ? Insekt ? Schlange ? EU-Artenschutzverordnung ? Bundesartenschutzverordnung ? Bundesnaturschutzgesetz ? Reptilien ? Muschel ? Säugetier ? Vogel ? Wal ? Habitatverlust ? Anzeigepflicht ? Ausfuhrgenehmigung ? Außenhandel ? Einfuhrgenehmigung ? Messstellennetz ? Orchidee ? Tierhaltung ? Türkei ? Europäische Union ? Washingtoner Artenschutzübereinkommen ? Zoo ? Schutzstatus ? Tierart ? Gefährdete Arten ? Pflanzenart ? EU-Länder ? Artenschutz ? Wirtschaftssystem ? Internationale Zusammenarbeit ? Pflanze ? Meeresgewässer ? Wildlebende Tiere und Pflanzen ? Volkswirtschaft ? Informationssystem ? Illegaler Artenhandel ? Verkehr ?
Region: Berlin, Stadt
Bounding box: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2022-03-11
Time ranges: 2022-03-11 - 2022-03-11
Buchführungspflicht
https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/handelsartenschutz/bestimmungen-zu-handel-und-besitz-besonders-geschuetzter-arten/#Buchfuehrungs%C2%ADpflicht (Webseite)Kennzeichnung von Tieren geschützter Arten
https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/handelsartenschutz/bestimmungen-zu-handel-und-besitz-besonders-geschuetzter-arten/#Kennzeichnungs%C2%ADpflicht (Webseite)Anmeldung
https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/handelsartenschutz/bestimmungen-zu-handel-und-besitz-besonders-geschuetzter-arten/#Meldepflicht (Webseite)Vermarktung von Arten
https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/handelsartenschutz/bestimmungen-zu-handel-und-besitz-besonders-geschuetzter-arten/#Vermarktung (Webseite)Fachgerechte Haltung von Tieren
https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/naturschutz/artenschutz/handelsartenschutz/haltung-von-tieren/ (Webseite)Bundesartenschutzverordnung
https://www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/natur-und-gruen/naturschutz-landschaftsplanung/#bund (Webseite)BfN – Bundesamt für Naturschutz
https://www.bfn.de/themen/cites.html (Webseite)www.cites.org
https://www.cites.org/ (Webseite)TRAFFIC – the wildlife trade monitoring network
https://www.traffic.org/ (Webseite)www.wisia.de
https://www.wisia.de/ (Webseite)WWF Deutschland
https://www.wwf.de/ (Webseite)Accessed 1 times.