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Kleingartenentwicklungsplan

Description: Die rund 71.000 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine solch große Zahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Es ist erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, Kleingärten in ausreichendem Maße dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern. Der Berliner Senat hat daher im Jahr 2004 einen Kleingartenentwicklungsplan (KEP) beschlossen. Dieser wurde hinsichtlich der Schutzfristen 2010 und 2014 fortgeschrieben. Im Jahr 2016 begann die grundlegende Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplanes. Dabei geht es um die Frage, wie das Berliner Kleingartenwesen unter den Bedingungen des demografischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse und sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen weiterentwickelt werden kann und wie sich Nachfrage und Bedarf entwickeln. Der KEP befasst sich daneben auch mit der Inanspruchnahme von Kleingärten für Bauvorhaben und deren Ersatz. Die Überarbeitung des KEP wurde von einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, der Bezirksämter Neukölln, Pankow und Treptow-Köpenick sowie der Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz und Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Am 25. August 2020 hat der Senat den überarbeiteten Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 beschlossen. Mit dem Senatsbeschluss bindet der KEP als behördenverbindliches Planwerk die Verwaltungen des Landes und der Bezirke in ihren Planungen. Der KEP gibt einen Überblick über die Bestandsentwicklung der zum Beschlusszeitpunkt in Berlin bestehenden 877 Kleingartenanlagen mit insgesamt 70.953 Parzellen auf rund 2.900 Hektar Gesamtfläche. Demnach sollen insgesamt 82 Prozent der Gesamtfläche dauerhaft erhalten bleiben. Für weitere 9,4 Prozent (6.934 Parzellen in 149 Kleingartenanlagen) wird der bislang nur bis Ende 2020 geltende Bestandsschutz – trotz wachsenden Flächenbedarfs für den Wohnungsbau – um ein komplettes Jahrzehnt bis 2030 verlängert. Voraussichtlich rund 0,5 Prozent der Gesamtfläche wird bis 2030 für den steigenden Bedarf an Schulen, Kitas, Sportplätzen oder anderen sozialen Einrichtungen in Anspruch genommen werden müssen – hinzu kommen gegebenenfalls weitere Flächen für soziale und verkehrliche Infrastrukturmaßnahmen, deren Realisierung noch nicht näher konkretisiert ist.

Types:
Text(
    Editorial,
)

Tags: Berlin-Neukölln ? Berlin ? Landesplanung ? Klimagerechte Stadtentwicklung ? Demografischer Wandel ? Großstadt ? Innenstadt ? Kleingarten ? Sportinfrastruktur ? Städtische Grünfläche ? Garten ? Wohnungsbau ? Schule ? Bauvorhaben ? Infrastruktur ? Urbaner Raum ? Wohnen ? Verkehr ? Stadtregion ? Infrastrukturentwicklung ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding boxes: 13.088333217992469° .. 13.760469284100585° x 52.33824183586351° .. 52.67537881653945°

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

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Issued: 2026-03-05

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