Description: Öffentliche Spielplätze Interaktive Karte der öffentlichen Spielplatzflächen Private Spielplätze Öffentliche Kinderspielplätze werden entsprechend den Spielbedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen angelegt. Es werden folgende Spielplatzarten unterschieden: Kleinkinderspielplätze Kleinkinderspielplätze sind für Kinder unter sechs Jahren geeignet. Es handelt sich dabei um Spielplätze, deren Ausstattung ausschließlich auf Kleinkinder abzielt. Das Spielplatzangebot besteht bei einer nutzbaren Spielfläche von mindestens 150 m 2 vorwiegend aus einem Sandkasten, einer Rutsche und einer Schaukel. Allgemeine Spielplätze Allgemeine Spielplätze für Kinder und Jugendliche verfügen über eine nutzbare Spielfläche von mindestens 2.000 m 2 . Sie zielen auf die Altersgruppen von 0-18 Jahren ab und sind für Kinder bis 12 Jahren und ältere Kinder und Jugendliche geeignet. Es können mehrere Spielbereiche integriert sein, hierzu gehören zum Beispiel Ballspielbereiche, Abenteuerspielecken, Wasserspielbereiche und Kleinkinderspielbereiche. Pädogogisch betreute Spielplätze Pädagogisch betreute Spielplätze sind aufgrund Ihrer Spielgeräte und sonstigen Ausstattung für Kinder und Jugendliche von 0-18 Jahren geeignet und bieten eine nutzbare Spielfläche von möglichst 4.000 m². Zu dieser Nutzungsart zählen auch Abenteuerspielplätze, Bauspielplätze und Kinderbauernhöfe. Sie können zusätzlich über Ausstattungskomponenten von Kleinkinder- sowie Aktivplätzen verfügen. Die Spielplätze verfügen über ein pädagogisches Betreuungspersonal zur Anleitung des Spielgeschehens während der Öffnungszeit. Die Betreuung dieser Plätze erfolgt durch die Jugendeinrichtungen der Bezirksämter. Die Pflege und Wartung wird teilweise von den bezirklichen Straßen- und Grünflächenämtern durchgeführt. Aktivplätze Aktivplätze dienen ausschließlich der Fitness und (sportlichen) Bewegung und werden sowohl von Kindern und Jugendlichen, als auch von Erwachsenen genutzt. Hierzu gehören zum Beispiel Calisthenics-Anlagen, Mehrgenerationen-Plätze, Plätze mit Fitnessgeräten, Skateparks und eigenständige Ballspielflächen. Für Kinderspielplätze gilt neben dem „Gesetz über öffentliche Kinderspielplätze“ (Kinderspielplatzgesetz) auch das „Gesetz zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung der öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen“ ( Grünanlagengesetz ), in dem u.a. untersagt wird, Hunde auf Kinderspielplätze mitzunehmen. Die Pflege und Unterhaltung öffentlicher Spielplätze erfolgt in der Regel durch die bezirklichen Straßen- und Grünflächenämter . Für Kinder und Jugendliche im Alter bis zu 18 Jahren gibt es in Berlin mehr als 1.800 öffentliche Spielplätze, die in der Mehrzahl nach dem Grünanlagengesetz gewidmet sind und in der Karte gelb dargestellt werden. Viele dieser Spielplätze sind Teile größerer Grünanlagen. Grundsätzlich zuständig für die Planung, den Bau und die Instandhaltung dieser Flächen sowie für die dieser Karte zugrundliegende Datenerfassung und -pflege im Grünflächeninformationssystem Berlin (GRIS) sind die Bezirksämter. Das GRIS ist ein behördeninternes digitales Fachverfahren, welches insbesondere den bezirklichen Grünflächenämtern als Arbeitsgrundlage dient (z.B. Grün-, Baum- und Spielplatzkataster). Die im Geoportal sowie hier im Rahmen des Internetauftritts “Stadtgrün” zur Verfügung gestellten Karten und Sachdaten beruhen auf diesen bezirklichen Daten und werden von der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt einmal jährlich als Zeitstand aus dem GRIS entnommen und veröffentlicht. Zum Spielplatzbestand sind jeweils Sachdaten verfügbar (z.B. Art des Spielplatzes, Name des Spielplatzes, Bezirk, Größe). Daten: Stand 16.02.2024 Zu beachten ist, dass die Daten dynamischen Änderungen unterliegen. Dadurch, dass die dieser Karte zugrundeliegenden Daten einmal im Jahr ausgelesen werden, werden unterjährige Veränderungen aufgrund von z.B. Baumaßnahmen hier nicht dargestellt. Diese Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Bei Fragen zu den Spielplatzflächen (Spielgeräteangebote, zeitweise Sperrungen von Spielplätzen usw.) beziehungsweise zu den Daten kontaktieren Sie bitte den verantwortlichen Fachbereich im jeweiligen Bezirk . Gemäß § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen ein Spielplatz für Kinder auf dem Baugrundstück anzulegen und instand zu halten (notwendiger Kinderspielplatz). Ist die Herstellung eines Spielplatzes auf dem Baugrundstück nicht oder unter sehr großen Schwierigkeiten möglich, kann vereinbart werden, dass die Bauherrin oder der Bauherr ihre oder seine Verpflichtung durch eine Zahlung eines Geldbetrages an das Land Berlin erfüllt. Weitergehende diesbezügliche Regelungen sind den Ausführungsvorschriften zu § 8 Absätze 2 und 3 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) – Notwendige Kinderspielplätze – (AV Notwendige Kinderspielplätze) zu entnehmen: AV Notwendige Kinderspielplätze Ansprechpartner für die privaten Spielplätze ist die Oberste Bauaufsicht. Kontaktadressen sind hier zu finden: Kontaktadressen
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Origin: /Land/Berlin/UVK
Tags: Land Berlin ? Berlin ? Kleinkind ? Spielplatz ? Bauordnung ? Freizeitanlage ? Gebäude ? Kind ? Karte ? Erwachsener ? Städtische Grünfläche ? Jugendlicher ? Wohnungsbau ? Klimaschutz ? Bauland ? Datenerhebung ? Grünanlage ? Umweltveränderung ? Umweltschutz ? Verkehrsentwicklung ?
Region: Berlin, Stadt
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License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-07
Time ranges: 2025-02-07 - 2025-02-07
Kontaktadressen
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https://www.berlin.de/sen/uvk/#Oeffentliche (Webseite)Private Spielplätze
https://www.berlin.de/sen/uvk/#Private (Webseite)Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bezirksverwaltungen
https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/kontakt/bezirksverwaltungen/gruenanlagen-kinderspielplaetze-stadtbaeume/ (Webseite)AV Notwendige Kinderspielplätze
https://www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/natur-und-gruen/stadtgruen/#AVNotwendigeKinderspielplaetze (Webseite)Grünanlagengesetz
https://www.berlin.de/sen/uvk/service/rechtsvorschriften/natur-und-gruen/stadtgruen/#gruenanlagen (Webseite)Accessed 1 times.