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Parkregeln

Description: gelten in allen öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen (erkennbar am Tulpenschild an den Eingängen). 1. Rücksicht nehmen auf andere Menschen, Pflanzen, Tiere und Ausstattung. a. Aufeinander Rücksicht nehmen, z. B. beim Ballspielen auf andere achten. b. Dem Stadtgrün mit Respekt begegnen: achtsam mit der Vegetation umgehen, Beete nicht betreten. c. Ausstattungen wie Bänke sauber und nutzbar halten, damit sie weiterhin allen zur Verfügung stehen. 2. Radfahren nur auf gekennzeichneten Wegen. a. Manche Hauptwege dürfen Fahrradfahrer*innen mitbenutzen. Fußgänger*innen haben dabei stets Vorrang. b. Auf mobilitätseingeschränkte Menschen und Kinder besonders Rücksicht nehmen. c. Motorisierte Fahrzeuge, wie z. B. E-Scooter, sind in Grünanlagen nicht erlaubt. 3. Abfall und Verunreinigungen sofort beseitigen. a. Abfall vermeiden bzw. unvermeidbaren Abfall nach Möglichkeit recyceln. b. Hundehalter*innen sind für ihre Tiere verantwortlich. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen. Einen Anspruch auf Kotbeutel gibt es nicht. c. Zigarettenstummel sind nur schwer abbaubar, vergiften Böden sowie Grundwasser und gefährden Kleinkinder. Deshalb immer im Mülleimer entsorgen. 4. Lautstärke anpassen, Nachtruhe einhalten. a. Auch beim Thema Lautstärke ist gegenseitige Rücksichtnahme oberstes Gebot. b. Lärm, der andere unzumutbar stört, ist verboten. Dies gilt auch für laute Musik. c. Es gilt generell eine Nachtruhe von 22:00 bis 6:00 Uhr. 5. Grillen und offenes Feuer sind verboten. a. Grills und offene Feuer können Brände verursachen und die Vegetation beschädigen. b. Rauch und Gerüche belästigen Parkbesucher*innen und Anwohner*innen. c. Nur auf ausgewiesenen Grillplätzen darf gegrillt werden. 6. Hunde immer an der Leine führen. a. Aus Rücksicht auf andere. Für die Sicherheit und das Wohlbefinden aller. b. Damit Vegetation nicht beschädigt und Wildtiere nicht aufgescheucht werden. c. Auf ausgewiesenen Hundefreilaufflächen können sich Hunde austoben. 7. Wildtiere nicht füttern. a. Wildtiere sollen Wildtiere bleiben und nicht an Fütterung gewöhnt werden. b. Artfremdes Futter schadet Wildtieren – nie Brot oder Lebensmittelreste verfüttern. c. Futterreste locken Ratten und andere Schädlinge an. In Gewässern führen sie zu größerer Sauerstoffzehrung und zu Fischsterben. 8. Baden ist nur an ausgewiesenen Badestellen erlaubt. a. Uferpflanzen sind wichtig für das ökologische Gleichgewicht. Sie dienen Tieren als Rückzugsort. Durch Betreten des Uferbereichs werden Pflanzen beschädigt und Tiere gestört. b. An ausgewiesenen Badestellen wird die Wasserqualität regelmäßig überprüft, um bei gesundheitsschädigenden Belastungen der Gewässer warnen zu können. c. Aufgrund des Schiffsverkehrs und mangelnder Wasserqualität ist das Baden in der Spree grundsätzlich nicht erlaubt. Seien Sie ein Vorbild für andere! Nur wenn sich alle an diese Regeln halten und einander wie auch dem Stadtgrün mit Respekt begegnen, können die Berliner Parks für alle als Orte der Erholung und der Begegnung erhalten bleiben. Das Grünanlagengesetz online

Types:

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    text_type: Editorial,
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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Recycling ? Ufer ? Ufervegetation ? Hundekot ? Vegetation ? Berlin ? Elektrotretroller ? Gewässerbelastung ? Kleinkind ? Spree ? Wohlbefinden ? Freizeitanlage ? Futtermittel ? Kind ? Ratte ? Rauch ? Wildtier ? Städtische Grünfläche ? Lebensmittelabfall ? Offenes Feuer ? Hundekotbeutel ? Abfallbehälter ? Fischsterben ? Grundwasser ? Geruch ? Kraftfahrzeug ? Lärm ? Wasserqualität ? Schadorganismus ? Pflanze ? Grünanlage ? Schifffahrt ? Ökologisches Gleichgewicht ? Fahrradfahren ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding box: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-11-25

Time ranges: 2022-11-25 - 2022-11-25

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