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Senatsverwaltung konkretisiert künftige Regelungen für Berlins Sharing-Mobility

Description: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat erstmals konkrete Pläne vorgestellt, wie die Sharing-Mobility in der Hauptstadt künftig organisiert werden soll. Den Verleihern von E-Tretrollern, Mietfahrrädern, Scootern und Carsharing-Fahrzeugen wurden am Dienstag die neuen Regelungen erläutert, die vom 1. September 2022 an mit der Novelle des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) in Kraft treten sollen. Wichtigste Ziele der Senatsverwaltung sind dabei das Freihalten der Gehwege insbesondere von E-Tretrollern, deutlich mehr Carsharing-Fahrzeuge mit klimaschonendem Elektro-Antrieb sowie eine spürbare Ausweitung sämtlicher Sharing-Angebote auch auf die Randlagen Berlins. Senatorin Bettina Jarasch: „Wenn sich Menschen ein Fahrzeug teilen, ist das ein guter Weg, um zu weniger Verkehrsbelastung in der Stadt zu kommen. Sharing-Mobilität spielt daher eine wichtige Rolle für die Mobilitätswende, braucht aber in Großstädten mit begrenztem Platz auch klare Regelungen, um ihr Potenzial stadtverträglich zu entfalten. Wir schlagen den Anbietern deshalb sowohl präzise Auflagen als auch deutliche Anreize vor, um unsere Ziele sukzessive zu erreichen: freie Gehwege, mehr Elektro-Fahrzeuge, mehr Sharing auch in den Außenbezirken.“ Die neuen Regeln im Einzelnen: Die vorgestellten Regelungen stehen noch nicht in allen Details fest, sondern werden mit den Anbietern und anderen Beteiligten weiter erörtert. Grundlage für die Rechtskraft der künftigen Regeln ist die Klarstellung im novellierten Straßengesetz (§ 11a BerlStrG), dass Sharing-Angebote auf öffentlichem Straßenland – analog zu anderen Gewerben – einer Sondernutzungserlaubnis samt entsprechender Gebühren bedürfen. Diese Erlaubnis muss beantragt und genehmigt werden. Auflagen und Anreize können dann in sogenannten Nebenbestimmungen oder über die Gebührenhöhe definiert werden. Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz wird dem Senat im Anschluss an die Beratungen einen Beschlussentwurf für die entsprechende Gebührenverordnung vorlegen. Die Novelle des Berliner Straßengesetzes selbst ist schon in der vorigen Wahlperiode vom Abgeordnetenhaus verabschiedet worden.

Types:

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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Straßenrecht ? Berlin ? Elektrotretroller ? Elektroantrieb ? Großstadt ? Umweltberatung ? Fußweg ? Gebühr ? Geteilte Mobilität ? Elektrofahrzeug ? Klimaschutz ? Verkehrswende ?

Region: Berlin, Stadt

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License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Persons

Issued: 2022-06-21

Time ranges: 2022-06-21 - 2022-06-21

Status

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