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Förderschwerpunkt 2: Umwelt- und Energiemanagementsysteme

Description: Durch die Förderung der erstmaligen Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen soll ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet werden und die Umweltbelastung hinsichtlich Lärms und Schadstoffen gemindert werden. Hier geht es zu den Aufrufen Die erstmalige Einführung von Umwelt- und Energiemanagementsystemen, z. B. von Eco-Management and Audit Scheme (EMAS gemäß Verordnung (EG) Nr. 1221/200916). Voraussetzung für eine Förderung ist, dass durch die Einführung des Umwelt- bzw. Energiemanagementsystems indirekt ein Beitrag zur Erhöhung der Energieeffizienz geleistet wird oder lokale Umweltbelastungen (Lärm- oder Schadstoffemissionen) gemindert werden. Hauptverwaltung, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen öffentliche und private Unternehmen Informationen zu den Förderbedingungen Informationen zur Antragstellung Fragen und Antworten Weitere Informationen Zum BENE 2-Förderportal

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: EMAS ? Öffentliches Recht ? Schadstoffemission ? Umweltbelastung ? Lärm ? Privatwirtschaft ? Energiemanagementsystem ? Energieeffizienzsteigerung ? Körperschaft ? Schadstoff ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding boxes: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-08-29

Time ranges: 2024-08-29 - 2024-08-29

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