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Gefährliche Abfälle – Sonderabfall

Description: Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) stellt an die Vermeidung, Verwertung, Beseitigung und Überwachung der gefährlichen Abfälle aus Industrie, Gewerbe und öffentlichen Einrichtungen besondere Anforderungen. Bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen kooperiert das Land Berlin mit dem Land Brandenburg. Eine Liste mit Entsorgungsanlagen in Berlin und Brandenburg finden Sie auf den Seiten der SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH. Liste ausgewählter Entsorgungsanlagen Definition Der Begriff Sonderabfall steht als Synonym für gefährliche Abfälle. Weitere Informationen Mengenentwicklung Die Menge gefährlicher Abfälle in Berlin teilt sich in zwei Abfallhauptgruppen. Die gefährlichen mineralischen Bauabfälle und Bodenaushub machen dabei mit über 80 % den größeren Anteil aus, der Rest sind gefährliche Abfälle aus dem Gewerbe plus Baugewerbeabfälle. Weitere Informationen Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) Als Sonderabfallkleinmengen (Problem- oder gefährliche Abfälle) werden z.B. ätzende, giftige, explosive und leicht entflammbare Produkte wie etwa Reste von Lacken, Frostschutzmitteln oder Fleckentfernern, Fotochemikalien und Altbatterien bezeichnet. Weitere Informationen

Types:
Text {
    text_type: Editorial,
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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Land Berlin ? Land Brandenburg ? Lack ? Berlin ? Brandenburg ? Bauschutt ? Altbatterie ? Gefährlicher Abfall ? Industrie ? Bodenaushub ? Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ? Gewerbe ? Öffentliche Einrichtung ?

Region: Berlin, Stadt

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License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-10-15

Time ranges: 2023-10-15 - 2023-10-15

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