Description: Die jeweils verantwortlichen Verwaltungsbehörden sind nur für die Verfolgung und Ahndung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen wird. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen , die über die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes Berlin hinausgehen (wie etwa Ruheschutz während der Mittagszeit in Mietverträgen oder zeitliche Verbote für den Einsatz bestimmter Haus- und Gartengeräte in Satzungen von Siedlerverbänden ), sollte daher die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden, damit der Lärmverursacher von diesen gebeten werden kann, den Lärm abzustellen. Im Streitfall muss in diesen Fällen der Zivilrechtsweg beschritten werden. Bevor die Umweltschutzbehörden eingeschaltet werden, sollte zunächst der verantwortliche Lärmverursacher gebeten werden, das vermeidbare Geräusch zu unterlassen oder das unvermeidbare Geräusch durch geeignete Maßnahmen zu mindern. Kommt der Lärmverursacher dieser Bitte nicht nach, sollte zur Beseitigung einer noch andauernden erheblichen Störung das Ordnungsamt in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr bzw. die Polizei in der Zeit von 22.00 bis 6.00 Uhr über die Wache des zuständigen Abschnitts oder in Notfällen (z.B. bei gesundheitsgefährdendem Lärm) über den Notruf 110 alarmiert werden. Wird eine Anzeige erstattet, sollten der Polizei weitere Tatzeugen benannt werden. Sofern die Polizei nicht eingeschaltet wird, kann eine schriftliche oder telefonische Beschwerde mit genauer Angabe des Lärmgeschehens, der/des Lärmverursacher(s), der Tatzeit und möglichst mit Benennung von Zeugen der jeweils zuständigen Verwaltungsbehörde übermittelt werden. Zur Beratung in Fragen der Lärmverhütung und Lärmbekämpfung stehen darüber hinaus die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter bzw. der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt während der üblichen Dienstzeiten zur Verfügung. Zu diesem Themenbereich wird auch das von den Berliner Umweltbehörden erstellte Umweltportal Berlin empfohlen. Sollten Sie sich durch technische Anlagen Ihres Wohnhauses gestört fühlen (wie z.B. Entlüfter, Fahrstuhl, Müllschlucker),wenden Sie sich bitte zunächst an den Eigentümer der Wohnanlage, soweit dann noch erforderlich, auch an das örtlich zuständige Bezirksamt.
Types:
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Berlin/UVK
Tags: Gartengerät ? Berlin ? Umweltbehörde ? Landesimmissionsschutzgesetz ? Lärmbekämpfung ? Umweltinformationssystem ? Umweltberatung ? Mietvertrag ? Geräusch ? Lärm ? Wohnumfeld ? Klimaschutz ? Verkehr ?
Region: Berlin, Stadt
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License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2023-04-29
Time ranges: 2023-04-29 - 2023-04-29
Bezirksamt
https://service.berlin.de/bezirksaemter/ (Webseite)Ordnungsamt
https://service.berlin.de/standorte/ordnungsaemter/ (Webseite)Baulärmbroschüre
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/baulaermbroschuere/ (Webseite)Antrag auf Ausnahmezulassung
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/informationen-zum-laermschutz/ (Webseite)Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung – 32. BImSchV
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/informationen-zum-laermschutz/landes-immissionsschutzgesetz-berlin-limschg/weitere-rechtsvorschriften/ (Webseite)Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/informationen-zum-laermschutz/zustaendigkeiten/ (Webseite)Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/laerm/informationen-zum-laermschutz/zustaendigkeiten/#wasser (Webseite)bezirklichen Umwelt- und Naturschutzämter
https://www.berlin.de/umwelt/behoerden/umwelt-und-naturschutzaemter-der-bezirke/artikel.228641.php (Webseite)Umweltportal Berlin
https://www.berlin.de/umwelt/themen/laerm/ (Webseite)Accessed 1 times.