Description: Auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin müssen viele Baumaschinen Umweltanforderungen erfüllen. Die Einhaltung der Anforderungen muss vom Bauunternehmen nachgewiesen werden. Um dies zu vereinfachen, wurde in Berlin die Plakette für Baumaschinen geschaffen. Es handelt sich dabei um ein Umweltzeichen im Sinne des Vergaberechts . Die Plakette zeigt, welchen Abgasstandard eine Baumaschine erfüllt oder ob sie mit einem Partikelfilter ausgestattet ist. Hier für gibt es vier verschiedene Plaketten . Die Differenzierung mit vier Plaketten erfolgt aufgrund bundesweiter Planungen und soll die zukünftige Anerkennung der Plakette auch in anderen Städten, Kommunen und Bundesländern ermöglichen. Die Berliner Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen sind in der Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt (VwVBU) geregelt. Maschinen mit konstanter Motordrehzahl oder festen Drehzahlniveaus benötigen eine grüne Plakette , da für sie ein Partikelfilter gefordert wird. Typische Maschinen sind z.B. Generatoren oder Kompressoren. Alle anderen Maschinen können auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlins mit jeder der gezeigten Plaketten eingesetzt werden. Abweichende Anforderungen kann es in anderen Bundesländern, z.B. Baden-Württemberg oder bei anderen Auftraggebern geben. Die Plakette wird vergeben für Baumaschinen, die mit einem Dieselmotor mit einer Leistung von 19 kW bis 560 kW betrieben werden. Der Motor der Maschine muss eine Typgenehmigung nach den Vorschriften der Richtlinie 97/68/EG für mobile Maschinen und Geräte oder einer nach Richtlinie 97/68 Anhang XIII als gleichwertig anerkannten Typgenehmigung haben und die Kriterien einer der vier Plaketten erfüllen. Als Baumaschinen werden hier mobile Maschinen und Geräte sowie sonstige ortsveränderliche technische Einrichtungen verstanden, die nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern auf der Straße bestimmt sind, sondern vorrangig für den Einsatz auf Baustellen einschließlich des Garten- und Landschaftsbaus vorgesehen sind. Die Kennzeichnung von Baumaschinen mit der Plakette erfolgt durch anerkannte Ausgabestellen . Hierbei handelt es sich um technische Dienste, Werkstätten für Baumaschinen oder Vertragshändler, die nach einem Auswahlverfahren nach Kriterien der Fachkunde und Zuverlässigkeit von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bekannt gegeben wurden. Unternehmen, die als Ausgabestelle anerkannt werden möchten, müssen einen schriftlichen Antrag stellen. Bewerbung als Ausgabestelle Die Kennzeichnung, d. h. die Anbringung der Plakette an der Maschine, erfolgt direkt durch das Personal der Ausgabestelle nach Beurteilung des Emissionsstandards bzw. der Partikelfilterausrüstung. Die Maschine muss also bei der Ausgabestelle vorgeführt werden, oder das Fachpersonal der Ausgabestelle kommt auf die Baustelle oder in den Betrieb. Eine Ausgabe der Plakette allein aufgrund von Dokumenten zur Maschine ist nicht zulässig. Die Kennzeichnung ist nur gültig, wenn in die Plakette die letzten 6 Ziffern der Identifizierungsnummer der Maschinen (gemäß Typenschild oder Lieferschein) und im Fall der Filterausstattung die Filterseriennummer mit einem lichtechten Stift oder Druck mit lichtechter Farbe eingetragen wurden. Bei Maschinen mit dem Motorstandard Stufe IIIA oder IIIB muss zudem die Differenzierung nach “A” oder “B” und die Motorleistung in kW angegeben werden. Die Plakette muss gut sichtbar sein und darf nicht durch Anbauten, Klappen etc. verdeckt werden. Vorzugsweise soll die Plakette am Führerhaus auf der rechten Seite im unteren Bereich angebracht werden, ohne dass eine Sichteinschränkung entsteht. Bei Maschinen ohne Führerhaus soll die Plakette möglichst an der rechten Seite oder neben dem größten Hersteller-Namenszug angebracht werden. Zur Dokumentation der Kennzeichnung der Maschinen erhält der Maschinenbetreiber eine Bescheinigung. Die Plakette ist unbefristet gültig , solange keine Veränderung an Motor oder Maschine erfolgt, die zu einer Einstufung in eine andere Emissionsgruppe führt.
Text { text_type: Editorial, }
Origin: /Land/Berlin/UVK
Tags: Umweltzeichen ? Baden-Württemberg ? Berlin ? Dieselmotor ? Partikelfilter ? Verwaltungsvorschrift ? Filter ? Baumaschine ? Baustelle ? Garten- und Landschaftsbau ? Motor ? Personenverkehr ? Stadtentwicklung ? Stadt ? Mobile Anlage ? Abgasnorm ? Öffentlicher Sektor ? Umweltschutz ?
Region: Berlin, Stadt
Bounding boxes: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°
License: other-closed
Language: Deutsch
Issued: 2023-10-17
Time ranges: 2023-10-17 - 2023-10-17
Öffentliche Bekanntmachung zur Einführung der Plaketten
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/luft/luftreinhaltung/baumaschinen/plaketten_amtsblatt_kennzeichnung.pdf?ts=1697575197 (PDF)Liste der Ausgabestellen
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umwelt/luft/luftreinhaltung/baumaschinen/plaketten_liste_ausgabestellen.pdf?ts=1697575195 (PDF)Musterbescheinigung für die Kennzeichnung einer Baumaschine
https://www.berlin.de/sen/uvk/_assets/umweltschutz/service/formulare/luft/baumaschinen-plakette_musterbescheinigung_erteilung_einer_plakette.pdf?ts=1719483774 (PDF)anerkannte Ausgabestellen
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/baumaschinen/ausgabestellen-fuer-plaketten/ (Webseite)Bewerbung als Ausgabestelle
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/baumaschinen/ausgabestellen-fuer-plaketten/#Anerkennung (Webseite)Berliner Umweltschutzanforderungen für Baumaschinen
https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/baumaschinen/umweltstandards-vergabe-von-bauleistungen/ (Webseite)Accessed 1 times.