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Berichtspflichten

Description: Die Software hinter dem Datenerfassungssystem BUBE-Online ist inzwischen seit vielen Jahren im Einsatz und wurde zum 31.12.2023 abgeschaltet. Aktuell erfolgt eine Neuprogrammierung. Die Arbeiten hierzu sind mittlerweile weit fortgeschritten, aber noch nicht abgeschlossen. Es wird daran gearbeitet, das Erfassungssystem BUBE-Online schnellstmöglich zur anstehenden Berichtskampagne zur Verfügung zu stellen. Die Abgabefrist für die PRTR/GFA-Berichte wird auf den 31.05.2024 verschoben ohne dass Ihrerseits ein Antrag erforderlich ist. Sobald konkrete Informationen vorliegen, werden alle Betreiber/-innen schriftlich informiert. Die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, folgende Berichte über die von diesen Anlagen ausgehenden Emissionen abzugeben: Emissionserklärung (11. BImSchV) → alle 4 Jahre PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) → jährlich Großfeuerungsanlagen (13./17. BImSchV) → jährlich Die Berichterstattung erfolgt dabei über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Emissionserklärung PRTR (Pollutant Release and Transfer Register) GFA (Großfeuerungsanlagen) BUBE (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung) Gemäß der Elften Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes ( Verordnung über Emissionserklärungen – 11. BImSchV ) vom 05. März 2007 sind die Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen verpflichtet, die von diesen Anlagen ausgehenden Luftemissionen zu melden. Meldepflichtig sind die Betreiber von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach der 4. BImSchV . Nicht meldepflichtig sind die Betreiber von Anlagen, die in § 1 der 11. BImSchV aufgeführt sind. Der Inhalt der Emissionserklärung ist in § 3 der 11. BImSchV und im Anhang der 11. BImSchV aufgeführt. Die Emissionserklärung ist ab dem Berichtsjahr 2008 alle 4 Jahre im Folgejahr zu erstellen. 30. April: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe der Emissionserklärung 31. Mai: Abgabefrist der Emissionserklärung 30. Juni: Abgabefrist der Emissionserklärung bei Fristverlängerung Hinweis: Die nächste Emissionserklärung ist in 2021 für das Berichtsjahr 2020 abzugeben. Die Betreiber einer Anlage, von der nur in geringem Umfang Luftemissionen ausgehen, können nach § 6 der 11. BImSchV von der Pflicht zur Abgabe einer Emissionserklärung befreit werden. Die Erfassung und Abgabe der Emissionserklärung erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Industriebetriebe, deren Emissionen bestimmte Schwellenwerte überschreiten, sind seit 2008 dazu verpflichtet, diese jährlich in einem integrierten Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister zu melden. Diese Daten sind der Bevölkerung im Internet öffentlich zugänglich und informieren über: die Freisetzung von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen in Abwasser sowie die Verbringung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet die Verordnung über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (E-PRTR-VO). Meldepflichtig sind die Betreiber von Betriebseinrichtungen nach § 3 SchadRegProtAG . Der Inhalt des Berichtes ist im Anhang III (S. 16f) der E-PRTR-VO festgelegt. Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen für die PRTR-Berichterstattung ( § 3 Abs. 2 SchadRegProtAG ) verkürzt haben. Wir empfehlen, die Bearbeitung der Berichte frühzeitig zu beginnen und abzuschließen. Der PRTR-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. März: Beantragungsfrist einer Fristverlängerung für die Abgabe des PRTR-Berichtes 30. April: Abgabefrist des PRTR-Berichtes 31. Mai: Abgabefrist des PRTR-Berichtes bei Fristverlängerung Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ), Hilfe-Dokumente und konkrete Anleitungen bezüglich des PRTR-Berichtes finden Sie hier. Eine Fachhilfe zur Durchführung der elektronischen PRTR-Berichterstattung finden sie auf der Website BUBE-Online (Anmeldung erforderlich). Die Erfassung und Abgabe des PRTR-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Großfeuerungsanlagen (GFA) sind große industrielle Anlagen zur Energieerzeugung durch Verbrennung fossiler Energieträger (Kraftwerke oder industrielle Heizwerke). Diese Anlagen erzeugen bei Verbrennungsprozessen große Mengen an luftverunreinigenden Stoffen wie Schwefeloxide (SO x ), Stickstoffoxide (NO x ) und Staub. Gemäß Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen – 13. BImSchV vom 06. Juli 2021 und Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen – 17. BImSchV vom 02. Mai 2013 haben die Anlagenbetreiber jährlich für jede einzelne Anlage die Emissionen an Schwefeloxiden (SO x ), Stickstoffoxiden (NO x ) und Gesamtstaub sowie den Energieeinsatz zu berichten. Meldepflichtig sind die Betreiber von Feuerungsanlagen einschließlich Gasturbinenanlagen (auch zum Antrieb von Arbeitsmaschinen) und Betreiber von abfallmitverbrennenden Großfeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von 50 Megawatt oder mehr für den Einsatz fester, flüssiger oder gasförmiger Brennstoffe. Der Inhalt des Berichtes ist im § 25 der 13. BImSchV bzw. § 22 der 17. BImSchV geregelt. Der GFA-Bericht ist jährlich im Folgejahr zu erstellen. 31. Mai: Abgabefrist des GFA-Berichtes Die Erfassung und Abgabe des GFA-Berichtes erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online . Die Berichterstattung für die zuvor aufgeführten Erklärungen erfolgt über das Erfassungssystem BUBE-Online (Betriebliche Umweltdatenberichterstattung). Eine detaillierte Erläuterung zur Handhabung von BUBE bietet das Dokument “ Erste Schritte – Schnelleinstieg für Betreiber ” Allgemeine Informationen zu BUBE-Online finden Sie hier .

Types:

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    text_type: Editorial,
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Origin: /Land/Berlin/UVK

Tags: Berichtspflicht ? Brenngas ? E-PRTR-Verordnung ? SOx-Emission ? Schwefeloxid ? NOx-Emission ? Heizwerk ? Staub ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? 11. BImSchV ? Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen ? Solarthermisches Kraftwerk ? Fossiler Energieträger ? PRTR-Gesetz ? Gasturbine ? Gefährlicher Abfall ? Großfeuerungsanlage ? Immissionsschutzgesetz ? Schadstoffemission ? Software ? Stickoxide ? Verbrennung ? Verbrennungsmotor ? Luftemission ? Gesamtstaub ? Datenberichterstattung ? Industrieanlage ? Energieverbrauch ? Energiegewinnung ? Genehmigungsbedürftige Anlage ? Emissionserklärung ? Feuerungsanlage ? Rechtsgrundlage ? Luftschadstoff ? PRTR ? Schwellenwert ?

Region: Berlin, Stadt

Bounding box: 13.088333218019013° .. 13.76046928413404° x 52.33824183585961° .. 52.675378816534945°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-04-19

Time ranges: 2024-04-19 - 2024-04-19

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