Description: Die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) -Anstalt des öffentlichen Rechts- beantragte am 07.06.2023 die Erteilung einer Plangenehmigung zur wesentlichen Änderung der Deponie Hillern am Deponiestandort in 29640 Schneverdingen, Hillern 11. Die beantragte Plangenehmigung erstreckt sich auf die Nachrüstung der bestehenden - mit Kunststoffdichtungsbahnen abgedichteten - Oberflächenabdichtung im Bauabschnitt BA1 mittels Dichtungskontrollsystems. Zur Realisierung der Nachrüstung sind insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich: • Herstellung von Gräben zur Verlegung der Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem Abstand von 4 m bis 8 m ohne Schädigung des vorhandenen Oberflächenabdichtungs-systems und des Gaserfassungssystems. • Überdeckung der freigelegten Dränmatte mit Sand bzw. Unterbodenmaterial als Auflager für die Kabel des Dichtungskontrollsystems in einem einheitlich definierten Abstand von der Dränmatte (20 cm Sand-/Unterbodenauflager). • Einbringen der Kabel des Dichtungskontrollsystems (inkl. Verdrahtung und Anschluss). • Verfüllung der Kabelgräben mit dem zur Grabenherstellung ausgekofferten Rekultivie-rungsmaterial (50- 60 cm Unterboden und 30 cm Oberboden). • Funktionsprüfung des Dichtungskontrollsystems.
Types:
Uvp
Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal
Tags: Umweltverträglichkeitsprüfung ? Graben ? Verfüllung ? Deponie ? Sand ? Oberboden ? Unterboden ? Abfallwirtschaft ? Nachrüstung ? Deponieabdichtung ?
Region: Abfallentsorgungsanlage Hillern
Bounding box: 9.859457° .. 9.874864° x 53.046425° .. 53.051376°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-05-15
Modified: 2024-05-15
Time ranges: 2024-05-15 - 2024-05-15
Feststellung nach § 5 UVPG
https://uvp.niedersachsen.de/documents-ige-ng/igc_ni/197ff141-1d2f-4576-9735-d30dbf4d7eaf/Feststellung%20nach%20%C2%A7%205%20UVPG.pdf (PDF)Accessed 1 times.