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UVP-Verzicht: Erweiterung des Sandabbaus in der Gemeinde Vollersode durch die Fa. Sandhandel Neuenkrug

Description: Die Firma Sandhandel Neuenkrug GmbH hat bei dem Landkreis Osterholz als Unterer Natur-schutzbehörde die Erweiterung der Sandabbaufläche auf dem Gebiet der Gemeinde Vollersode beantragt. Die für den Bodenabbau vorgesehene Fläche liegt zwischen der Stedener Straße (K23) und der B74. Sie wird derzeit rein ackerbaulich genutzt und schließt an einen bestehenden Bo-denabbau der Firma Sandhandel Neuenkrug an. Der laufende Sandabbau wurde mit Bodenab-baugenehmigung vom 03.08.2012 erstmalig genehmigt, mit Datum vom 30.09.2014 wurde die aktuell gültige Bodenabbaugenehmigung mit geänderten Nebenbestimmungen erteilt. Die Erweiterungsfläche liegt innerhalb eines Vorranggebietes Rohstoffgewinnung nach RROP und ist auch im Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hambergen als Fläche zur Sicherung von Rohstoffen ausgewiesen. Besonders geschützte Gebiete oder Objekte liegen nicht im Vorha-bensbereich. Über einen Zeitraum von 15 Jahren sollen im Trockenabbauverfahren auf einer Fläche von 26.089 m² etwa 357.000 m³ Sand gewonnen werden. Von diesem Abbauvolumen sollen 30 % wiederverfüllt werden (ca. 110.000 m³). Als Folgenutzung sind in der teilverfüllten Grube eine Auf-forstung von 9.450 m² sowie Sukzessionsflächen von 7.589 m² (auf teilverfüllten Flächen) und 5.100 m² (auf Rohböden) vorgesehen. Nicht abgebaute Randbereiche in einem Umfang von 3.950 m² sollen mit Hecken bepflanzt werden. Somit soll etwa die Hälfte der Fläche bepflanzt werden, während der Rest der natürlichen Sukzession überlassen wird. Des Weiteren ist das Belassen eines Steilwandabschnittes als Sonderbiotop auf einer Länge von 80 m vorgesehen. Der Landkreis Osterholz - Untere Naturschutzbehörde - hat festgestellt, dass nach den Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung von dem Vorhaben insgesamt keine erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter im Sinne des Geset-zes über die Umweltverträglichkeitsprüfung zu erwarten sind (§ 5 i.V.m. § 2 Abs. 1 und Anlage 3 UVPG). Für das Vorhaben besteht demnach keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal

Tags: Hecke ? Naturschutzbehörde ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flächennutzungsplan ? Rohstoffsicherung ? Sandgrube ? Sand ? Vorranggebiet für die Rohstoffgewinnung ? Abgrabung ? Sukzessionsfläche ? Schutzgebiet ? Nachnutzung ?

Region: Wallhöfen

Bounding box: 8.8905° .. 8.8991° x 53.3275° .. 53.3327° 8.88583° .. 8.88583° x 53.32279° .. 53.32279°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-03-21

Modified: 2022-03-21

Time ranges: 2022-03-21 - 2022-03-21

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