Description: Die Nyenhuis Umweltservice GmbH, Löchteweg 23 in 48480 Spelle, hat mit Schreiben vom 22.12.2024 gemäß §§ 4 & 19 BImSchG die Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen Abfällen (Hauptanlage), sowie darin enthalten, eine Anlage zur zeitweiligen Lagerung nicht gefährlicher Abfälle und eine Flotationsanlage zur Behandlung von Fettabscheiderinhalten beantragt. Standort der Anlage ist das o.g. Betriebsgrundstück. Die Gesamtanlage bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach Nr. 8.12.1.2 V, 8.12.2.2 V und 8.8.2.2 V des Anhangs 1 der 4. BImSchV. Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahrens ist gemäß § 7 Abs. 2 i. V. m. der Ziffer 8.6.3 S der Anlage 1 UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben, die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Von der Anlage gehen weder Geruchs- noch Luftschadstoffemission aus (Gesamtzusatzbelastungen), die außerhalb des Betriebsgrundstückes die Schwelle der Relevanz überschreiten.
Uvp
Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal
Tags: Anlagengenehmigung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Luftschadstoffemission ? Gefährlicher Abfall ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Genehmigungsverfahren ?
Region: Löchteweg
Bounding boxes: 7.478745685241699° .. 7.4818902852416995° x 52.348507508763035° .. 52.35006330876303°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-17
Modified: 2025-02-17
Time ranges: 2025-02-17 - 2025-02-17
Feststellung gem. § 5 Abs. 2 UVPG
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_ni/4f675f84-38fe-4220-83fa-ad0e55a25bfc/Feststellung%20gem.%20%C2%A7%205%20Abs.%202%20UVPG.pdf (PDF)Accessed 1 times.