Description: Die Ökologische Station Landgraben-Dumme-Niederung des BUND, Dr.-Koch-Str. 23, 29468 Bergen a. d. Dumme, hat die Genehmigung zum Einbau eines Sandfanges im "Oldendorfer Bach" (Gewässer III. Ordnung) in der Gemarkung Schnega, Flur 5, Flurstück 49/1, beantragt. Dabei wird der Bach auf einer Länge von ca. 27 m um etwa 12 m verbreitert und um voraussichtlich 1,5 m vertieft. Das Vorhaben bedarf der Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Baugenehmigung nach § 59 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO). Hierbei war gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. Nr. 13.18.1, Spalte 2, der Anlage 1 zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung, ob eine UVP-Pflicht besteht, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG benannten Kriterien durchzuführen. Bei der nach § 7 Abs. 1 UVPG als überschlägige Prüfung durchzuführenden allgemeinen Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur UVP besteht.
Types:
Uvp
Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal
Tags: Mechanische Abwasserreinigung ? Bach ? Baugenehmigung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Bauordnung ? Wasserhaushaltsgesetz ? Berg ?
Region: Schnega
Bounding box: 10.8881° .. 10.9053° x 52.887° .. 52.8941°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2021-01-13
Modified: 2021-01-13
Time ranges: 2021-01-13 - 2021-01-13
Sandfang ÖBek
https://uvp.niedersachsen.de/documents-ige-ng/igc_ni/777F6D96-CE08-42AC-A554-CA7AAC536316/Sandfang%20%C3%96Bek.docx (Microsoft Word Document)Accessed 1 times.