Description: <b>Feststellung gemäß § 5 UVPG</b> Die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH, Willy-Brandt-Straße 5, 38226 Salzgitter, hat beim MU gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung a. F. die Genehmigung für den Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen der Schachtanlage Asse II beantragt. Der Antrag umfasst die Befahrung der Einlagerungskammer 8a/511. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens war gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 UVPG i. V. m. Nummer 11.2 der Anlage 1 UVPG durch eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles zu ermitteln, ob für das beantragte Vorhaben die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Vorprüfung beinhaltet gem. § 7 UVPG eine überschlägige Prüfung, ob das Vorhaben unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien erheblich nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht durchzuführen ist. Diese Feststellung ist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar. Die Begründung nach § 5 Abs. 2 UVPG kann unten auf dieser Internetseite eingesehen werden.
Uvp
Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal
Tags: Salzgitter ? Endlager Asse ? Strahlenschutzverordnung ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Endlagerung ? Genehmigungsverfahren ? Radioaktiver Stoff ?
Region: Remlingen-Semmenstedt
Bounding boxes: 10.6652° .. 10.6774° x 52.1274° .. 52.1319° 10.68234° .. 10.68234° x 52.10452° .. 52.10452°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2022-06-23
Modified: 2022-06-23
Time ranges: 2022-06-23 - 2022-06-23
Begründung Vorprüfung Befahrung MAW-Kammer
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_ni/80ADBB65-9F30-41B2-9117-249183B43D88/UVP-Portal%20Vorpr%C3%BCfung%20Befahrung%20MAW-Kammer.pdf (PDF)Accessed 1 times.