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Herstellung der Deichsicherheit im Stadtgebiet Brake - Herstellung eines Deckwerkes zwischen D-km ca. 95+300 bis D-km 95+400

Description: Der II. Oldenburgische Deichband beabsichtigt die Herstellung eines Deckwerks für die Herstellung der Deichsicherheit im Stadtgebiet Brake. In dem Deichabschnitt zwischen D-km 95+300 und D-km 95+400 ist eine stark sanierungsbedürftige Uferwand vorhanden. Zur Sicherung der Deichaußenberme ist geplant die vorhandene Uferwand aus Stahlträgerprofilen und Mauerwerk zurückzubauen, den Geländesprung zu beseitigen und durch ein Deckwerk aus unverklammerten Wasserbausteinen mit einer Fußspundwand zu ersetzen, sowie den Höhensprung zum angrenzenden südlichen Grundstück durch eine abknickende Spundwand zu sichern. Der II. Oldenburgische Deichband hat als Träger der Maßnahme gemäß § 5 Abs. 1 UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)) die allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht beantragt. Die beabsichtigte Deichbaumaßnahme dient der Herstellung und Erhaltung der Deichsicherheit und erfolgt gemäß § 5 Abs. 1 und § 12 Abs. 1 NDG (Niedersächsisches Deichgesetz (NDG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Februar 2004 (Nds. GVBl. S. 83 - VORIS 28200 04 00 00 000 -), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 28. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 388)). Derartige Baumaßnahmen unterliegen nach § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.13 bzw. Nr. 13.16 der Anlage 1 UVPG der allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht. Der NLWKN hat als zuständige Behörde nach überschlägiger Prüfung gemäß § 5 Abs. 1, § 9 Abs. 3 und 4, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien sowie nach Kenntnisnahme der Stellungnahme der zuständigen Naturschutzbehörde festgestellt, dass eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal

Tags: Naturschutzbehörde ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Mauerwerk ? Urbaner Raum ?

Region: Brake

Bounding box: 8.483205° .. 8.488355° x 53.317024° .. 53.321114° 6.8° .. 6.8° x 52.08333° .. 52.08333°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-09-19

Modified: 2023-09-19

Time ranges: 2023-09-19 - 2023-09-19

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