Description: Die Tennet TSO GmbH (im Folgenden: Vorhabensträgerin) hat für das o. g. Vorhaben bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 – Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover (im Folgenden: NLStBV), eine Planänderung in der Form eines Verzichts auf Planfeststellung und Plangenehmigung nach § 43d EnWG i.V.m. § 76 Abs. 2 VwVfG beantragt. Die Vorhabensträgerin hat auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses eine optimierte Bauausführungsplanung erstellt. In dem Planungsgebiet zwischen dem Ortsteil Söhlde in der Gemeinde Söhlde des Landkreises Hildesheim und dem Stadtteil Lesse der kreisfreien Stadt Salzgitter sind weitere Änderungen vorgesehen. Im Bereich der Leitungstrasse zwischen den geplanten Masten A042 bis A047 und dem Rückbaumast 081 sollen weitere Arbeitsflächen sowie Zuwegungen zu den Arbeitsbereichen u. a. für die bauliche Umsetzung des 220-kV-Freileitungsprovisoriums angepasst werden. Es handelt sich dabei in erster Linie um bauzeitlich beschränkte Flächeninanspruchnahmen, die für das Erreichen bereits genehmigter Arbeitsflächen benötigt werden. Insbesondere im Bereich des geplanten Maststandortes A042 und des Rückbaumastes 081 ist die Änderung einer bereits genehmigten Arbeitsfläche für das Leitungs-Provisorium und den Seilzug sowie die Ergänzung einer zusätzlichen Arbeitsfläche für das Leitungs-Provisorium und den Seilzug vorgesehen. Auch die Zufahrt zum geplanten Maststandort A042 soll geändert werden. Die ursprünglich als dinglich zu sichernde Zufahrt soll nun ausschließlich bauzeitlich genutzt werden. Die dingliche Sicherung einer möglichen Zufahrt für den Betrieb der Leitung soll dann an der nördlichen Grenze des Flurstückes erfolgen, auf dem der Mast errichtet wird. Im Bereich des Kreideabbaugebietes Söhlde soll zudem aus betrieblichen Gründen die dauerhafte Zufahrt zum Mast A043 geändert werden. Die bereits planfestgestellte dauerhafte (dinglich gesicherte) Zufahrt über die Flurstücke soll nunmehr ausschließlich für die bauzeitliche Nutzung verwendet werden. Die neue, für betriebliche Zwecke benötigte dauerhafte Zufahrt zum Mast A043 soll zukünftig östlich des Mastes über eine dort bereits bestehende Zufahrt von der Landesstraße L475 erfolgen. Die Planänderung umfasst eine zusätzliche temporäre Flächeninanspruchnahme von ca. 1.875 m², die sich auf 1.051 m² temporäre Zuwegungen und 824 m² temporäre Arbeitsflächen für Provisorien bezieht. Die Änderungen an dauerhaften Zuwegungen umfassen den Wegfall von 1.905 m² und der Ergänzung von 2.122 m². Insofern kommt es zu einer geringen Erhöhung der Fläche dauerhafter Zuwegungen um 217 m².
Types:
Uvp
Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal
Tags: Göttingen ? Hannover ? Hildesheim ? Salzgitter ? Planfeststellung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flächenverbrauch ? Stadtteil ? Straßenbau ? Planungsgebiet ? Verkehr ?
Region: Salzgitter
Bounding box: 10.1689° .. 10.3275° x 52.1423° .. 52.1992° 10.4154° .. 10.4154° x 52.15705° .. 52.15705°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2022-04-04
Modified: 2022-04-04
Time ranges: 2022-04-04 - 2022-04-04
220404 WM A - 4. PÄ_Feststellung § 5 II UVPG
https://uvp.niedersachsen.de/documents-ige-ng/igc_ni/BCABDAF7-8A8B-449D-AE22-9B746B9D2DB2/220404%20WM%20A%20-%204.%20P%C3%84_Feststellung%20%C2%A7%205%20II%20UVPG.pdf (PDF)Accessed 1 times.