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380-kV-Ltg Wesel-Meppen GA7 Haddorfer See-Meppen DB1

Description: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Dezernat 41 „Planfeststellung“, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, führt auf Antrag der Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund vom 29.05.2015 für das o. a. Vorhaben ein Planfeststellungsverfahren gemäß §§ 43a ff. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durch. Die bei Einleitung des Verfahrens vorliegenden Planungen haben bereits vom 26.09.2017 bis einschließlich 25.10.2017 in den Gemeinden Emsbüren, Geeste, Salzbergen, Twist und Wietmarschen, den Samtgemeinden Emlichheim, Land Hadeln, Neuenhaus, Salzhausen, Schüttorf und Uelsen sowie den Städten Bad Bentheim, Lingen, Meppen und Nordhorn ausgelegen. Die ursprüngliche Planung hat sich auch aufgrund der zur damaligen Auslegung vorgetragenen Äußerungen geändert bzw. ist ergänzt und aktualisiert worden. Die 1. Deckblattänderung umfasst die folgenden Maßnahmen: • Änderung der Leitungsführung im Bereich der Masten Nr. 310 – 319 auf dem Gebiet der Gemeinde Geeste • Änderung der Leitungsführung im Bereich der Masten Nr. 325 – 329 auf dem Gebiet der Stadt Meppen ÄNDERUNG DER LEITUNGSFÜHRUNG IM BEREICH DER MASTEN NR. 310 – 319 Bei Mast 310 erfolgt eine geringfügige Drehung des Masten in westliche Richtung, welche im weiteren Verlauf der geplanten Leitung zu einer geringen Verschiebung der Trassenachse in westliche Richtung führt. Somit verschieben sich auch die Maststandorte Nr. 310A, 311, 312 und 313 einige Meter nach Westen und rücken damit deutlich näher an die Kante eines Grabens heran. Daraus resultiert auch die Verschiebung der Baustelleneinrichtungsflächen in westliche Richtung sowie die geringfügige Anpas-sung der Zuwegungen. Die Maststandorte verbleiben auf den bisher betroffenen Flurstücken. Durch die Verschiebung der Maststandorte ergeben sich auch Anpassungen in den Spannfeldlängen. Darüber hinaus verringert sich die Masthöhe von Mast Nr. 311 von 77,0 m auf 74,0 m, Mast Nr. 313 erhöht sich von 77,0 m auf 83,5 m über Erdoberkante (EOK). Die Schutzstreifenbreiten werden in diesem Bereich nicht angepasst. Mast Nr. 314 wird gegenüber der ursprünglichen Planung leicht in nordwestliche Richtung verschoben. Dabei werden auch die Arbeits- und Seilzugflächen angepasst sowie der Schutzstreifen im Spannfeld zwischen Mast 313 und 314 erweitert, welches sich dabei von 543,0 m auf 607,9 m verlängert. Durch die Verschiebung ändert sich auch die Betroffenheit des Flurstücks. So sah die ursprüngliche Planung einen Standort des Masts südlich des Weges Geestmoor auf dem Flurstück 6/24 (Gemarkung Groß Hesepe, Flur 11) vor. Nun liegt der Mast auf dem Flurstück 6/42 (ebenfalls Gemarkung Groß Hesepe, Flur 11). Ab dem Spannfeld zwischen Mast 314 und 315 verlässt die Leitung die ursprünglich geplante Trasse, und schwenkt nach Nordwesten in Richtung der Bundesautobahn 31 (BAB 31) ab. Die Masten Nr. 315 bis 318A erhalten neue, optimierte Standorte. Die Verschwenkung führt dazu, dass die BAB 31 zwischen Mast Nr. 314 und 315 gekreuzt wird. In der Folge verläuft die neue Planung über vier Spannfelder hinweg (315 – 318A) auf der westlichen Seite der BAB 31. Ab Mast 318 verläuft die geplante Leitung nun wieder in Richtung Nordosten, um im Spannfeld zwischen den Masten Nr. 318A und 319 wieder die BAB 31 zu kreuzen und am Mast Nr. 319 in die Leitungsführung der Antragstrasse einzuschwenken. Durch die geänderte Leitungsführung ergeben sich neue Spannfeldlängen. Der Mast Nr. 314 erhöht sich von 71,0 m auf 77,0 m über EOK. Ebenfalls wird die Höhe der Masten Nr. 315 und 316 von 65,0 m bzw. 71,0 m auf 74,0 m angepasst. Die Höhe der Masten Nr. 317 und 318 kann von 68,0 m auf 62,0 m reduziert werden. Der Mast Nr. 318A hat eine Höhe von 65,0 m über EOK. Die geänderte Leitungsführung löst neue Betroffenheiten der Flurstücke aus. Die Maststandorte Nr. 315 und 316 verbleiben auf der bisher betroffenen Gemarkung Groß Hesepe und Flur 21. Die ursprüngliche Planung eines Standortes der Maste 315 und 316 sah die Flurstücke 4/28 und 4/51 vor, nun liegen diese auf den Flurstücken 4/45 und 4/31. Die Maststandorte von Mast Nr. 317 – 319 verbleiben in der Gemarkung Groß Hesepe. Der Mast 317 war vorher auf der Flur 40, Flurstück 3/36 geplant. Dieser liegt nun auf der Flur 44, Flurstück 14. Der Mast 318 war nördlich der K 225 auf der Flur 42, Flurstück 3/53 vorgesehen und liegt nun auf der Flur 44, Flurstück 5/52. Der Mast 318A war in der vorherigen Planung nicht vorgesehen und liegt auf der Flur 42, Flurstück 3/38. Lediglich für den Mast 319 bleibt die Gemarkung Groß Hesepe, Flur 41, Flurstück 3/86 gleich. ÄNDERUNG DER LEITUNGSFÜHRUNG IM BEREICH DER MASTEN NR. 325 – 329 Durch die Änderung der Leitungsführung im Bereich der geplanten Masten Nr. 325 bis 329 reagiert die Vorhabenträgerin auf die Stellungnahme eines Trägers öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens. So wurde die Vorhabenträgerin auf eine Annäherung der geplanten Leitung an eine Schieberstation mit Ausblaseleitung von ca. 40 m hingewiesen. Der TÖB forderte, einen Sicherheitsabstand von 100 m einzuhalten. Die Vorhabenträgerin reagiert auf die abgegebene Stellungnahme mit dieser Deckblattänderung und verschiebt damit die geplanten Maststandorte zugunsten der Einhaltung des geforderten Sicherheitsabstandes. Zur Einhaltung des Sicherheitsabstandes wird die Drehrichtung des Fundaments von Mast Nr. 325 um wenige Grad in östliche Richtung geändert, sodass dieser in Trassenachse zum vorherigen Mast verbleibt und somit auch wieder als Tragmast ausgeführt werden kann. Die Masthöhe erhöht sich von 59,0 m auf 62,0 m über EOK. Es entfallen die geplanten Seilzugflächen. Die Richtungsänderung der Trassenachse erfolgt nun am Mast Nr. 326, welcher deshalb als Abspannmast ausgeführt wird und ca. 70 m in südöstliche Richtung verschoben wird. Hier ändern sich die Zuwegungen und es werden zusätzlich Seilzugflächen geplant. Dabei verringert sich die Masthöhe von Mast Nr. 326 von 65,0 m auf 56,0 m. Die Spannfeldlänge zwischen Mast Nr. 325 und Nr. 326 verringert sich von 442,2 m auf 408,5 m. Durch die geänderte Leitungsführung verschieben sich auch die Maststandorte Nr. 327 und Nr. 328 in östliche Richtung, bevor Mast Nr. 329 wieder die Position der ursprünglichen Planung einnimmt. Lediglich die Drehrichtung unterscheidet sich, um das vorherige Spannfeld aufnehmen zu können. Dabei verändert sich die Masthöhe von Mast Nr. 328 von 68,0 m auf 65,0 m, die Masthöhe von Mast Nr. 329 verringert sich von 56,0 m auf 50,0 m, während die Höhe von Mast Nr. 327 mit 68,0 m gleich bleibt. Durch die Verschiebung der Maststandorte ergeben sich zwischen den Masten Nr. 327 und 328 eine Verringerung des Spannfelds von 464,8 m auf 448,0 m und zwischen den Masten Nr. 328 und Nr. 329 eine Verringerung von 335,0 m auf 334,4 m. Durch die Mastverschiebungen ergeben sich darüber hinaus angepasste Zuwegungen. Die Betroffenheiten der Flurstücke verändern sich durch diese Deckblattänderung wie folgt: Der Maststandort von Mast Nr. 325 verbleibt auf dem bisher betroffenen Flurstück Gemarkung Emslage, Flur 28, Flurstück 29/4. Mast Nr. 326 verschiebt sich vom ehemals betroffenen Flurstück 33/8 (Gemarkung Emslage, Flur 11) auf das Flurstück 34/8 (weiterhin Gemarkung Emslage, Flur 11), Mast Nr. 327 liegt jetzt auf dem Flurstück 40 (Gemarkung Emslage, Flur 9), statt wie bisher auf dem Flurstück 41/2 (Gemarkung Meppen, Flur 9). Der Standort von Mast Nr. 328 verbleibt auf dem Flurstück 39 in der Gemarkung Emslage, Flur 108. Ebenso verbleibt der Maststandort von Mast Nr. 329 auf seinem auch bisher betroffenen Flurstück (Gemarkung Emslage, Flur 108, Flurstück 30). Einzelheiten sind aus den geänderten Planunterlagen ersichtlich. Eine Zusammenstellung der Planänderungen ist den Unterlagen vorangestellt. Die Änderungen im Text und die Eintragungen in Plänen sind in Blau gehalten. Für das Vorhaben besteht eine gesetzlich festgelegte Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3b des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG), alte Fassung (a.F) in Verbindung mit Ziffer 19.1.1 der Anlage 1 zum UVPG a.F.. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Dalum und Groß Hesepe in der Gemeinde Geeste sowie der Gemarkung Emslage in der Stadt Meppen beansprucht.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal

Tags: Dortmund ? Göttingen ? Hannover ? Bundesfernstraße ? Landesplanung ? Planfeststellung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Graben ? Bürgerbeteiligung ? Energiewirtschaftsgesetz ? Planfeststellungsverfahren ? Stadtplanung ? Straßenbau ? Trasse ? Bauvorhaben ? Verkehr ? Sicherheitsabstand ?

Region: Geeste

Bounding box: 7.1336° .. 7.2881° x 52.6174° .. 52.6758° 8.57486° .. 8.57486° x 53.53545° .. 53.53545°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2022-05-31

Modified: 2022-05-31

Time ranges: 2022-05-31 - 2022-05-31

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