Description: Gegen den Planfeststellungsbeschluss vom 30.12.2016 für die geplante nördliche und östliche Umfahrung von Wunstorf auf einer Länge von 6,545 km wurden von enteignungsbetroffenen Klägern zwei Klagen zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (OVG Lüneburg) erhoben (7 KS 24/17 und 7 KS 25/17). Mit Urteilen vom 27.08.2020 hat das Gericht entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss wegen Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Anforderungen rechtswidrig und daher nicht vollziehbar ist. Beanstandet wurde vom OVG Lüneburg ein Verstoß gegen das artenschutzrechtliche Fang-, Verletzungs- und Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), da der erforderliche Nachweis, dass das Risiko betriebsbedingter Tötungen von Exemplaren der Vogelarten Rauchschwalbe, Rotmilan, Star und Turmfalke durch Kollisionen mit dem Straßenverkehr nicht in signifikanter Weise erhöht wird, nicht geführt sei. Im Übrigen wurden die Rügen der Kläger zurückgewiesen und die Klagen abgewiesen. Die Vorhabenträgerin, der regionale Geschäftsbereich Hannover der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat daher beantragt, zur Heilung des artenschutzrechtlichen Mangels ein ergänzendes Verfahren gem. § 17d Satz 1 i.V.m. § 75 Abs. 1a VwVfG durchzuführen.
Types:
Uvp
Origin: /Land/Niedersachsen/UVP-Portal
Tags: Rauchschwalbe ? Turmfalke ? Hannover ? Lüneburg ? Bundesnaturschutzgesetz ? Vogel ? Rügen ? Rotmilan ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verwaltungsgericht ? Straßenbau ? Straßenverkehr ? Verkehr ?
Region: Wunstorf
Bounding box: 9.2725° .. 9.6158° x 52.3823° .. 52.4962°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2021-01-06
Modified: 2021-01-06
Time ranges: 2021-01-06 - 2021-01-06
UVP-Vorprüfung_Ergänzungsverfahren 2020_OU Wunstorf
https://uvp.niedersachsen.de/documents-ige-ng/igc_ni/FD0272E1-D9F5-4DFB-A9E6-179602F2BD06/UVP-Vorpr%C3%BCfung_Erg%C3%A4nzungsverfahren%202020_OU%20Wunstorf.pdf (PDF)Accessed 1 times.