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UVP Vorprüfungsergebnis Umbau der Station S8 Altharen / Open Grid Europe GmbH

Description: Die Open Grid Europe GmbH plant die Armaturenstation S8 Altharen an der Leitung Nr. (LNr.) 63 zu erneuern. Es ist geplant die Schiebergruppe auszutauschen, den Ausbläser sowie die Errichtung eines Kleinschalthauses und die Erweiterung der bestehenden Zaunanlage. Von der Maßnahme sind Leitungselemente mit einer Nennweite von DN 400 und DN 1000 betroffen. Im Zuge der Umbaumaßnahmen ist eine Grundwasserentnahme von max. 324.800 m³ erforderlich. Der Standort des Vorhabens liegt auf dem Gebiet der Stadt Haren (Ems) im Landkreis Emsland. Gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 UVPG besteht für ein Änderungsvorhaben, bei dem keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist, die UVP-Pflicht, wenn für das Vorhaben nach Anlage 1 UVPG die angegeben Prüfwerte für die Vorprüfung erstmals oder erneut erreicht oder überschritten werden und eine Vorprüfung ergibt, dass die Änderung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann. Gemäß Nr. 19.2.4 der Anlage 1 UVPG ist für die Errichtung und den Betrieb einer Gasversorgungsleitung im Sinne des Energiewirtschaftsgesetzes, ausgenommen Anlagen, die den Bereich eines Werksgeländes nicht überschreiten, mit einer Länge von weniger als 5 km und einem Durchmesser von mehr als 300 mm, eine standortbezogene Vorprüfung gem. § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen. Gemäß Nr. 13.3.2 der Anlage 1 UVPG ist für das Entnehmen, Zutagefördern oder Zutageleiten von Grundwasser oder Einleiten von Oberflächenwasser zum Zwecke der Grundwasseranreicherung, jeweils mit einem jährlichen Volumen an Wasser von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³, eine allgemeine Vorprüfung gem. § 7 Abs. 1 UVPG durchzuführen. Dazu hat die Vorhabenträgerin Unterlagen für die Durchführung einer allgemeinen Vorprüfung gemäß Anlage 2 UVPG vorgelegt. Diese nach den Vorgaben der Anlage 3 UVPG vorgenommene Vorprüfung hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das o. g. Vorhaben nicht erforderlich ist. Die einzelnen Gründe für die Entscheidung können im anliegenden Prüfvermerk eingesehen werden. Diese Feststellung wird hiermit öffentlich bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Niedersachsen/NMUEK /Land/Niedersachsen/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Grundwasseranreicherung ? Emsgebiet ? Grundwasserentnahme ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Energiewirtschaftsgesetz ? Oberflächenwasser ? Stadt ? Grundwasser ? Maßnahmenwert ?

Region: Haren (Ems)

Bounding boxes: 7.165403366088868° .. 7.167248725891114° x 52.7906434443202° .. 52.791681518376244° 7.1841° .. 7.1841° x 52.7886° .. 52.7886°

Marker

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-12-06

Modified: 2023-12-06

Time ranges: 2023-12-06 - 2023-12-06

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