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Bauleitplanung: Friedeburg

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Start 2. Bauen & Wirtschaft 3. Aktuelle Bauleitplanung Aktuelle Bauleitplanung Planung der Gemeinde Friedeburg: Fortschreibung des Lärmaktionsplanes gemäß § 47a ff. des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 47 d Abs. 3 BImSchG Nach den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG der Europäischen Union und des § 47a ff. Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) haben die Gemeinden, in denen Hauptverkehrsstraßen mit einem bestimmten Verkehrsaufkommen vorhanden sind, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Die Lärmkartierung zeigt, dass durch die Gemeinde Friedeburg mit der B 436 eine kartierungspflichtige Hauptverkehrsstraße im Sinne des § 47 b Nr. 3 BlmSchG führt. Die Daten der strategischen Lärmkartierung des Umweltministeriums haben für die Gemein-de Friedeburg zwar eine leichte Erhöhung der Anzahl belasteter Personen ergeben. Daraus lässt sich jedoch auch weiterhin keine konkrete verbindliche Maßnahmenplanung ableiten. Dennoch ist die Gemeinde verpflichtet, ihren Lärmaktionsplan unter Mitwirkung der Öffentlichkeit fortzuschreiben. Straßenlärmkarte f. Niedersachsen der ZUS LLGS – 4. Runde 2022 - Berechnung nach BUB LDEN Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit vom 10. Februar 2025 bis zum 10. März 2025 in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend kann der Entwurf auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de -> Bauen & Wirtschaft -> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden. Während der genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben können. Friedeburg, den 01.02.2025 Der Bürgermeister Goetz Anlage: Planentwurf Bauleitplanung in der Ortschaft Friedeburg 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 von Friedeburg "Friedeburg-Mitte" hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 13.03.2024 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 von Friedeburg „Friedeburg-Mitte“ beschlossen. In seiner Sitzung am 27.01.2025 hat er den Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gefasst. Gegenstand der Planung ist es, die Möglichkeiten für den Wohnungsbau im Plangebiet zu verbessern und ein eingeschränktes Gewerbegebiet, das bereits vorhanden ist, zu erweitern. Der räumliche Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Lageplan ersichtlich: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung - verkleinert -, vervielfältigt mit Erlaubnis des Herausgebers, LGLN Aurich Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 von Friedeburg „Friedeburg-Mitte“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt, da es sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Entwürfe der vorgenannten Bauleitplanung einschließlich der Begründung vom 10. Februar 2025 bis zum 10. März 2025 in der Außenstelle des Rathauses, Schützenweg 3, 26446 Friedeburg, Zimmer A-206-TE, während der Besuchszeiten für jedermann zur Einsichtnahme aus. Ergänzend können die zur Bauleitplanung vorliegenden Unterlagen auch im Internet unter www.gemeindefriedeburg.de -> Bauen & Wirtschaft -> Aktuelle Bauleitplanung eingesehen werden. In der Begründung wird auch Stellung zu den Umweltauswirkungen genommen. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können. Friedeburg, den 01.02.2025 Der Bürgermeister Goetz Anlagen: 1. Planzeichnung 2. Begründung 3. Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Nr. 2 BauGB Bauleitplanung in der Gemeinde Friedeburg 75. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Windenergiegebieten der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Friedeburg hat in seiner Sitzung am 28.03.2022 die Aufstellung der 75. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von weiteren Windenergiegebieten im Gemeindegebiet beschlossen. Als Grundlage für das weitere Verfahren wurde zunächst eine Potenzialstudie erstellt, in der fünf geeignete PotenzialfIächen für die Windenergienutzung ermittelt wurden. Die Potenzialstudie können Sie auf der Internetseite der Gemeinde Friedeburg unter www.gemeinde-friedeburg.de -> Bauen & Wirtschaft -> Aktuelle Bauleitplanung einsehen. Sollten Sie die Unterlagen in Papierform benötigen, bitte ich um Rückmeldung. Bevor ich durch die politischen Gremien entscheiden lasse, welche Potenzialflächen als Windenergiegebiete im Flächennutzungsplan dargestellt werden, möchte ich Sie frühzeitig beteiligen. Für eine Stellungnahme auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB bis zum 28. Oktober 2024 wäre ich Ihnen dankbar. Insbesondere bitte ich um Mitteilung etwaiger Ausschlussgründe hinsichtlich einer Überplanung der einzelnen Potenzialflächen zu Windenergiegebieten. Dabei bitte ich folgende Fragestellungen, die bereits nach der Veröffentlichung der Potenzialstudie formuliert wurden, zu berücksichtigen: Naturschutz Vereinbarkeit mit Schutzbelangen des Knyphauser Waldes (Potenzialfläche I), der Waldfläche Karl-Georg-Forst (Potenzialfläche III) und des Hopelser Waldes (Potenzialfläche V)? Vereinbarkeit mit Naturschutzbelangen (z.B. Kompensationsflächenpool Marx-Barge und Biotop Zweiberge im Bereich der Potenzialfläche IV)? Trinkwasserschutz/ Kampfmittel Vereinbarkeit mit Schutzbelangen der Trinkwasserschutzgebiete Sandelermöns (Potenzialfläche I) und Klein-Horsten (Potenzialfläche IV)? Vereinbarkeit mit möglichen Rüstungsaltlasten im Bereich Klein-Horsten (Potenzialfläche IV)? Radar/ Luftverkehr Vereinbarkeit mit der Radarstation Brockzetel (insbesondere Potenzialfläche I)? Vereinbarkeit mit dem Luftverkehr (Platzrunden) hinsichtlich des Segelflugplatzes Bohlenbergerfeld und des Modellflugplatzes Marx-Barge (Potenzialfläche IV)? Bodenabsenkungen Vereinbarkeit mit den Bodenabsenkungen gemäß Auswirkungsanalyse zum Kavernenspeicher Etzel der STORAG Etzel GmbH(Potenzialfläche IV)? Ich bitte, mir in Ihrer Stellungnahme auch Aufschluss über von Ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleitete Planungen und sonstige Maßnahmen, die für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung der Potenzialflächen bedeutsam sein könnten, sowie deren zeitliche Abwicklung zu geben. Sollte mir eine Stellungnahme von Ihnen bis zum vorgenannten Termin nicht vorliegen, gehe ich davon aus, dass eine Überplanung der Potenzialflächen zu Windenergiegebieten mit den von Ihnen wahrzunehmenden Belangen vereinbar wäre. Sofern Sie Ihre Stellungnahme als E-Mail abgeben, bitte ich um Übersendung an . Mit freundlichem Gruß Der Bürgermeister Goetz Die Planungsunterlagen können unter folgenden Links aufgerufen werden: - Begründung der Potenzialflächenstudie (Vorentwurf) - Karte 2a Siedlungsabstände - Karte 3 Trassen - Karte 4a Naturschutz - Karte 5a Überlappung n. rechtl. Ausschluss - Karte 5b Überlappung - Karte 6a Restflächen n. rechtl. Ausschluss - Karte 6b Restflächen - Karte 6b Restflächen m. Option - Karte Projektiererplanung Potenzialfläche I "Knyphauser Wald" Planfeststellungsverfahren „NOR-9-2 (BalWin3)“ und „NOR-11-2 (LanWin4)" Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie bereits unter der Rubrik "Bekanntmachungen" feststellen konnten, werden auf Antrag der TenneT Offshore GmbH die zwei o.g. Planfeststellungsverfahren nach §§ 43 ff. EnWG i. V. m. §§ 72 bis 78 des VwVfG durch die Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) durchgeführt. Sie haben demnach die Möglichkeit, die Unterlagen der Planungen (beide Verfahren) vom 11.03.2025 bis zum 10.04.2025 auf der Seite der NLStbV mittels folgendem Link https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview einzusehen und herunterzuladen. Sie habe dann Gelegenheit bis zum 24.04.2025 zu den Plänen Stellung zu nehmen. zurück nach oben Häufig nachgefragt ERGEBNISSE BUNDESTAGSWAHL Aktuelle Bauleitplanung - Ausweisung von Windenergiegebieten Osterfeuer online anmelden Abfuhrkalender An-/Abmeldung eines Hundes Bekanntmachungen Personalausweis beantragen Herabsetzung der Schmutzwassergebühr Bürger- und Ratsinformationssystem Stellenangebote Ausschreibungen und Vergaben Störung Kanalnetz Formulare SEPA-Lastschriftmandat Anmeldung Ferienbetreuung An- und Abmeldung eines Hundes Anzeige eines Gaststättengewerbes (auf Dauer) Weitere Formulare finden Sie hier Termine online buchen Telefonzentrale +49 4465 806 0 Kontakt Ihre Nachricht an uns

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