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Neubau Operational Readiness Training Complex (ORTC); Truppenübungsplatz Grafenwöhr

Description: ID: 2021 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: D ie U.S.-Streitkräfte planen im Osten des U.S.-Truppenübungsplatzes Grafenwöhr (Stadt Grafenwöhr) die Errichtung des Operational Readiness Training Complex (ORTC), Phase 1.1 - 1.7, ein Komplex von Einrichtungen zur Unterbringung, Versorgung und Ausbildung von Soldaten sowie die erforderlichen Verwaltungsgebäude und Wartungseinrichtungen für Fahrzeuge. In einem ersten Schritt soll zunächst die Phase 1.1a – 1.1b umgesetzt werden. Die Landesbaudirektion Bayern hat mit Schreiben vom 14.12.2021 und 22.08.2022 bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Zentrale Sparte Bundesforst, einen Antrag auf Durchführung eines Waldumwandlungsverfahrens nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) gestellt. Durch Schreiben vom 13.09.2022 an die Landesbaudirektion Bayern hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben gemäß § 5 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 17.2.1 der Anlage 1 zum UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht, da zur Verwirklichung des Vorhabens eine Waldumwandlung in einer Größe von mehr als 10 ha erforderlich ist. Die UVP soll umfassend die Umweltauswirkungen des Projekts ermitteln und beschreiben. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.10.2022 Datum der Vorprüfung: 13.09.2022 Datum der Entscheidung: 31.01.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Waldumwandlungsverfahren nach § 45 Abs. 2 Bundeswaldgesetz (BWaldG) UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Ellerstraße 56 53119 Bonn Deutschland https://www.bundesimmobilien.de/ Telefonnummer: 0911 99261-290 E-Mailadresse der Kontaktperson: Axel.Schulze-Bierbach@bundesimmobilien.de Zuständige Organisationseinheit: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Abteilung Dienstliegenschaften, Fachgebiet Geländebetreuung Gaststreitkräfte, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Bundesforst, Abteilung Dienstliegenschaften, Fachgebiet Geländebetreuung Gaststreitkräfte, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg oder an die Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1 in 92655 Grafenwöhr Vorhabenträger Landesbaudirektion Bayern Landesbaudirektion Bayern Marktplatz 30 96106 Ebern Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: U.S.-Projekt ORTC Bekanntmachung Stadt Grafenwöhr Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadtverwaltung Grafenwöhr Marktplatz 1 92655 Grafenwöhr Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Weitere Ortshinweise Raum-Nr. 11 Eröffnungsdatum der Auslegung 17.10.2022 Enddatum der Auslegung 17.11.2022 Erörterung: U.S.-Projekt ORTC Ort der Erörterung Sportpark der Stadt Grafenwöhr Am Waldbad 4 92655 Grafenwöhr Deutschland Weitere Hinweise: Einlass ab 09:30 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: am 12.01.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.12.2022 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 17.10.2022 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Öffentlichen Auslage des Bescheides vom 31.01.2023 im Zeitraum 02.02.-16.02.2023 Dokumente Übersicht Verfahrensunterlagen ORTC Bekanntgabe der öffentlichen Auslage des Bescheides vom 31.01.2023 Öffentliche Auslegung Es wird auf folgendes hingewiesen: 1. Die maßgebenden Planunterlagen, nach denen das Vorhaben zur Ausführung gelangen soll, liegen bei der Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1 in 92655 Grafenwöhr, Raum-Nr. 11 in der Zeit vom 17.10.2022 bis 17.11.2022 zu den üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht aus. Gemäß § 20 UVPG erfolgt die Information der öffentlichen Bekanntmachung sowie der auszulegenden Unterlagen im Internet auf folgenden Seiten: Im zentralen Internetportal des Bundes (UVP-Portal) beim Umweltbundesamt (UBA) Auf der Homepage der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben unter https://www.bundesimmobilien.de/besondere-projekte-9144ad02baad4cfc 2. Jeder kann bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis zum 19.12.2022, bei der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, Abteilung Dienstliegenschaften, Rudolphstraße 28, 90489 Nürnberg oder bei der Stadtverwaltung Grafenwöhr, Marktplatz 1 in 92655 Grafenwöhr schriftlich oder zur Niederschrift Äußerungen und Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Nach Ablauf der Äußerungsfrist sind alle Einwendungen im Verfahren ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung im vorliegenden Verfahren einzulegen, können ebenfalls innerhalb der Frist nach Satz 1 Stellungnahmen zu dem Vorhaben abgeben. Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 sind Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verfahren ausgeschlossen (§ 21 Abs. 4 Satz 1 UVPG). 3. Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 4. Über die Einwendungen und Stellungnahmen zu dem Vorhaben wird nach Abschluss des Waldumwandlungsverfahrens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale Sparte Bundesforst, entschieden. Die Zustellung der Entscheidung an die Einwender und an diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. Mit der Veröffentlichung der Auslegung der Planunterlagen wird gleichzeitig die Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach § 5 UVPG bekanntgegeben. Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Projekt der Anlage 1, Nr. 17.2.1 der Liste der „UVP-pflichtigen Vorhaben“ des UVPG, für das eine Umwelt­verträglich­keitsprüfung durchzuführen ist. 5 . Die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen und die Stellungnahmen der Behörden werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den sonstigen Trägern öffentlicher Belange den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben in einem Termin erörtert. 6. Die Behörden, die Trägerin des Vorhabens, die anerkannten Vereinigungen sowie diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben, bzw. bei gleichförmigen Einwendungen deren Vertreter, werden von diesem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Erörterungstermin 7. Der Erörterungstermin ist vorgesehen am 12.01.2023 um 10:00 Uhr (Einlass ab 09:30 Uhr) im Sportpark der Stadt Grafenwöhr, Am Waldbad 4, 92655 Grafenwöhr. Zu diesem Termin ergeht hiermit Einladung. 8. Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange durch das Bauvorhaben berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die der Anhörungsbehörde zu übergeben ist. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, dass verspätete Ein­wendungen ausgeschlossen sind und dass das Anhörungsverfahren nach Durch­führung des Erörterungstermins beendet ist. 9. Durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch eine Vertreterbestellung entstehende Kosten werden nicht erstattet. 10. Der Erörterungstermin ist grundsätzlich nicht öffentlich. Der Verhandlungsleiter kann die Öffentlichkeit zulassen, soweit die Anwesenden im Erörterungstermin diesem zustimmen.

Types:
Uvp

Tags: Bonn ? Nürnberg ? Entwaldung ? Bayern ? Schwein ? Bundeswaldgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Deutschland ? Bürgerbeteiligung ? Truppenübungsplatz ? Kommunalverwaltung ? Rechtsbehelf ? Ausbildung ? Zulassungsverfahren ? Stadt ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Bauvorhaben ?

Bounding boxes: 11.898623° .. 11.913471° x 49.692211° .. 49.704979°

License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2022-10-17 - 2023-01-31

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