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Planfeststellungsverfahren Neubaustrecke Frankfurt - Mannheim, Planfeststellungsabschnitt 1, Zeppelinheim – Darmstadt-Nord

Description: ID: 4723 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Zwischen Frankfurt am Main und Mannheim ist der Bau einer Neubaustrecke (NBS) für den Hochgeschwindigkeitsverkehr bis 300 km/h geplant (Strecke 3657), um sowohl für den Schienenpersonenfern- und -nahverkehr als auch für den Schienengüterverkehr die Voraussetzungen für eine qualitative und kapazitive Angebotsverbesserung zu schaffen. Der Planfeststellungsabschnitt 1 von Zeppelinheim bis zur Nordanbindung Darmstadt beginnt am Bahnhof Zeppelinheim und hat eine Länge von rund 14,8 Kilometer. Die Anbindung von der NBS Frankfurt-Mannheim an Darmstadt Hbf (sog. Nordanbindung) besitzt eine Länge von ca. 2,4 km im Verlauf der Strecke 3544. Das Bauvorhaben umfasst im Wesentlichen: • den Neubau bzw. Umbau von Brücken und Kreuzungsbauwerken sowohl für den Bahn- als auch für den Straßenverkehr, • Errichtung von Trogbauwerken und Stützwänden, • die Errichtung von Lärmschutzeinrichtungen, • die Errichtung von technischen Einrichtungen, u.a. eines Schaltposten und Transformatorstationen sowie von Telekommunikationsanlagen, • Umbau eines bestehenden Bahnübergangs inkl. benötigter Sicherungs- und Straßenanpassungen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 02.10.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Saarbrücken) Standort Saarbrücken Grülingstraße 4 66113 Saarbrücken Deutschland DB InfraGO AG Hahnstraße 49 60528 Frankfurt am Main Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Grülingsstraße 4 66113 Saarbrücken Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 08.01.2025 Enddatum der Auslegung 07.02.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (08.01.2025 bis einschließlich 07.02.2025) zu kontaktieren (§ 18 a Abs. 3 Satz 2 AEG). Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Types:
Uvp

Origin: /Bund/UBA/UVP-Portal

Tags: Mannheim ? Darmstadt ? Frankfurt am Main ? Saarbrücken ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Hochgeschwindigkeitsverkehr ? Anhörungsverfahren ? Lärmschutz ? Planfeststellungsverfahren ? Straßenverkehr ? Bahnhof ? Schienengüterverkehr ? Zulassungsverfahren ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Bauvorhaben ?

Bounding boxes: 8.604326° .. 8.604326° x 49.973164° .. 49.973164°

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License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2024-10-02 - 2024-10-02

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