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Erweiterung technischer Bereich Altmark-Kaserne inkl. Waldumwandlung

Description: ID: 5105 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg beabsichtigt diverse Baumaßnahmen im technischen Bereich der Altmark-Kaserne durchzuführen. Für die Umsetzung der Infrastrukturprojekte muss die Fläche des technischen Bereiches erweitert werden.  Mit Schreiben BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg Referat K2 vom 30.06.2025 ist ein Antrag auf Verwaltungsentscheidung beim BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg Referat K6 eingegangen. Mit dem Vorhaben ist die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart von mehr als 10ha verbunden. Somit besteht für die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart die unbedingte Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) gemäß §6 UVPG i.V.m. Ziffer 17.2.1 Anlage 1 UVPG. Die Bauvorhaben umfassen die Erstellung von Ersatzneubauten für militärische Infrastrukturkomponenten innerhalb der Liegenschaft. Die vorhandene Bausubstanz genügt weder gegenwärtigen militärischen Erfordernissen noch zeitgemäßen technischen, funktionellen und energetischen Parametern. Hinzu kommen substanzielle bauliche Defizite, welche die Nutzbarkeit signifikant beeinträchtigen. Die notwendige zeitliche Abfolge (Inbetriebnahme vor Rückbau) macht eine Bebauung der bisherigen Standorte mit Neubauten unmöglich. Innerhalb der bestehenden Liegenschaftsgrenzen existiert keine adäquate, hinreichend große Ersatzfläche, so dass eine Erweiterung des technischen Bereichs der Altmark-Kaserne zwingend erforderlich ist. Die vorgesehene Erweiterungsfläche befindet sich im Ressortvermögen des Bundes. Die Unterlagen können bis zum 28.08.2025 eingesehen werden. Stellungnahmen bzw. Einwendungen richten Sie bitte bis zum 28.09.2025 an BAIUDBw Kompetenzzentrum Baumanagement Strausberg Referat K6, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg, E-Mail: BAIUDBwKompZBaumgmtSRBK6@bundeswehr.org Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.06.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Verwaltungsentscheidung UVP-Kategorie: Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr KompZ BauMgmt - Standort Strausberg Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Prötzeler Chaussee 25 15344 Strausberg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 29.09.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 28.07.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Dokumente 250701_Antrag auf Verwaltungsentscheidung mit UvP.pdf Anlage 01 Technischer Erläuterungsbericht.pdf Anlage 02 UVP_Bericht.pdf Anlage 02.1 Biotope_UVP.pdf Anlage 02.2 Schutzgebiete_UVP.pdf Anlage 02.3 Vorranggebiete_UVP.pdf Anlage 02.4 Stellungnahme_Staubimmission.pdf Anlage 02.5 Stellungnahme_Schall.pdf Anlage 02.6 FB_Klimaschutz.pdf Anlage 02.7 FB_WRRL.pdf Anlage 03 FFH_SPA_Vertraeglichkeitspr.pdf Anlage 03.1 FFH_VP_Schutzgebiete.pdf Anlage 04 Artenschutzrechtlicher_FB.pdf Anlage 05 Erfassungsbericht.pdf Anlage 06 Varianten.pdf Anlage 07 Waldrechtlicher_FB.pdf Anlagenverzeichnis.pdf Öffentliche Auslegung Öffentliche Auslegung vom 28.07.2025 bis 28.08.2025 in der Hansestadt Gardelegen, Bauamt - Bauordnung und Bauleitplanung, Raum 210, Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39368 Gardelegen Erörterungstermin Bekanntmachung über die Durchführung einer Online-Konsultation im Genehmigungsverfahren für das Vorhaben "Waldumwandlung Erweiterung technischer Bereich ÜbPl Altmark" mit Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 wird als Genehmigungsbehörde die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen der anerkannten Vereinigungen und Äußerungen sowie die Stellungnahmen der Behörden zum Plan mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, im Rahmen einer Online-Konsultation behandeln. Die Durchführung der Online-Konsultation ist gemäß § 27c Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 73 Abs. 6 Satz 3 VwVfG zulässig. Bei der Online-Konsultation tritt an die Stelle der mündlichen Erörterung die Gelegenheit, sich schriftlich zu den bereitgestellten Unterlagen zu äußern. Zu den Unterlagen gehören die rechtzeitig erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Abs. 4 S. 5 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die Stellungnahmen der Behörden zu dem o.a. Plan sowie die diesbezüglichen Erwiderungen des Trägers des Vorhabens. Für die Online-Konsultation werden den zur Teilnahme Berechtigten die zu behandelnden Informationen ab dem 26.10.2025 über eine passwortgeschützte Cloud zugänglich gemacht. Ihnen wird Gelegenheit gegeben, sich dazu bis einschließlich Dienstag, den 04.11.2025 zu äußern (§ 27c Abs. 2 VwVfG). Die Äußerungen können schriftlich an Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg oder elektronisch an BAIUDBwKompZBauMgmtSRBK6@bundeswehr.org übersandt werden. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die fristgerecht Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von der Online-Konsultation individuell benachrichtigt. Betroffene, die sich bisher nicht am Verfahren beteiligt haben, sind ebenfalls zur Teilnahme an der Online-Konsultation berechtigt und können beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 unter der E-Mail-Adresse BAIUDBwKompZBauMgmtSRBK6@bundeswehr.org ab sofort bis zum Ende der Äußerungsfrist per E-Mail den passwortgeschützten Zugang zur Online-Konsultation anfordern. Die Durchführung der ersatzweisen Online-Konsultation wird hiermit gemäß § 27c Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 73 Abs. 6 S. 2 VwVfG bekannt gemacht. Hinweise: 1.        Zugang zu der Online-Konsultation haben nur diejenigen, die nach § 73 Abs. 6 S. 1 VwVfG zur Teilnahme an einem Erörterungstermin berechtigt sind. 2.         Die Regelungen über die Online-Konsultation lassen den bereits eingetretenen Ausschluss von Einwendungen unberührt. Mit der Möglichkeit zur Äußerung im Rahmen der Online-Konsultation wird keine neue, zusätzliche Einwendungsmöglichkeit eröffnet. 3.        Die Teilnahme an der Online-Konsultation ist nicht verpflichtend. Bei Nichtteilnahme eines Beteiligten am Online-Konsultationsverfahren bleiben fristgerecht eingegangene Einwendungen und Stellungnahmen in vollem Umfang bestehen. Eine Wiederholung der bereits vorgebrachten Argumente in der Online-Konsultation ist daher nicht erforderlich. 4.         Teilnahmeberechtigte können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Genehmigungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas Anderes ergibt. Bevollmächtigte haben auf Verlangen die Vollmacht schriftlich nachzuweisen (§ 14 Abs. 1 VwVfG). 5.        Kosten, die durch die Teilnahme an der Online-Konsultation oder durch Vertreterbestellung entstehen, können nicht erstattet werden. 6.        Diese Bekanntmachung kann auch auf dem UVP-Portal des Bundes https://www.uvp-portal.de/de sowie auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter https://www.gardelegen.de/ und dort unter dem Pfad „Bürgerservice - Anliegen-von-A-bis-Z - Bekanntmachungen“ eingesehen werden. 7.        Für die Durchführung der Online-Konsultation werden personenbezogene Daten verarbeitet (Art. 6 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Verantwortlich für die Verarbeitung ist Daten ist das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 – (Adressdaten wie oben angegeben). Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten, Ihre Ansprechpartner in Datenschutzfragen und Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten entnehmen Sie bitte dem Datenschutzinformationsschreiben. Dieses Informationsschreiben finden Sie unter der Bekanntmachung über die Durchführung der Online-Konsultation im UVP-Portal des Bundes https://www.uvp-portal.de/de . Alternativ können Sie dieses Informationsschreiben auch vom Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 – unter der oben angegebenen Postanschrift – erhalten. Datenschutzhinweise Entscheidung über Zulassung Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bekanntmachung des Bundesamtes für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, über die Verwaltungsentscheidung mit Umweltverträglichkeitsprüfung zur Erweiterung des technischen Bereichs in der Altmark-Kaserne des Truppenübungsplatzes Altmark, Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) vom 12.11.2025 Das Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6 hat mit Verwaltungsentscheidung vom 12.11.2025 auf Antrag des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K2, für die Bundeswehr – Teilstreitkraft Heer – vom 30.06.2025 die Erweiterung des technischen Bereichs in der Altmark-Kaserne des Truppenübungsplatzes Altmark, Gefechtsübungszentrum Heer (GefÜbZH) wie folgt zugelassen: In Anlehnung an Ziff. 107 der Bereichsdienstvorschrift C-1810/9 (Stand Februar 2019) des Bundesministeriums der Verteidigung ist der Antragsteller berechtigt, das beantragte raumbedeutsame und umweltrelevante Vorhaben zu realisieren. Die folgende mit Schreiben vom 30.06.2025 beantragte Gesamtmaßnahme im Bereich der Altmark-Kaserne in Gardelegen wird als raumbedeutsames Vorhaben zugelassen: Die durch das Vorhaben zu bewirkenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden zugelassen. Die mit dem Vorhaben verbundene Rodung von Wald im Umfang von insgesamt 12,31 ha wird zugelassen. Flächenerweiterung des technischen Bereichs der Altmark-Kaserne mit den unter B.IV.1 aufgeführten Einzelmaßnahmen gemäß Technischem Erläuterungsbericht vom 11.06.2025 (Anlage 01 der Antragsunterlagen). Gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 VwGO ist die sofortige Vollziehung der Entscheidung angeordnet worden. Die Verwaltungsentscheidung beinhaltet Nebenbestimmungen sowie die folgende Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg Widerspruch erhoben werden.“ Die Verwaltungsentscheidung wird im Amtsblatt der Stadt Gardelegen und dieses unter https://www.gardelegen.de/ und dort unter dem Pfad „Bürgerservice - Anliegen-von-A-bis-Z - Bekanntmachungen“ und im zentralen UVP-Portal des Bundes über https://www.uvp-portal.de/de , sowie örtlich in der Hansestadt Gardelegen öffentlich bekannt gemacht. Die Verwaltungsentscheidung wird vom 05.01.2026 bis 16.01.2026, auf der Internetseite der Hansestadt Gardelegen unter https://www.gardelegen.de/ und dort unter dem Pfad „Bürgerservice - Anliegen-von-A-bis-Z - Bekanntmachungen“, und in den Räumen der Hansestadt Gardelegen (Rudolf-Breitscheid-Straße 3, im Bauamt im Raum 210, während der Öffnungszeiten) zugänglich gemacht. Öffnungszeiten Montag 9-12Uhr Dienstag 9-12Uhr & 13-18Uhr Donnerstag 9-12Uhr & 13-16Uhr Freitag 9-12Uhr Zusätzlich wird die Verwaltungsentscheidung im zentralen UVP-Portal des Bundes unter https://www.uvp-portal.de/de zugänglich gemacht. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid und seine Begründung können nach der öffentlichen Bekanntmachung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich beim Bundesamt für Infrastruktur, Umwelt und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw), Kompetenzzentrum Baumanagement, Referat K6, Prötzeler Chaussee 25, 15344 Strausberg angefordert werden. Verw_entscheid_UVP_T_Bereich_Altmark.pdf

Types:
Uvp

Origins: /Bund/UBA/UVP-Portal

Tags: Entwaldung ? Anlagengenehmigung ? Bauleitplanung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Deutschland ? Bauordnung ? Truppenübungsplatz ? Dienstleistungssektor ? Genehmigungsverfahren ? Umweltgesetz ? Umwelttechnik ? Zulassungsverfahren ? Rückbau ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Bauvorhaben ? Wald ?

Bounding boxes: 11.52998° .. 11.52998° x 52.448207° .. 52.448207°

License: other-closed

Language: Deutsch

Organisations

Time ranges: 2025-06-30 - 2025-06-30

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