Description: ID: 5603 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Für dieses Vorhaben hat die Autobahn GmbH des Bundes, vertreten durch die DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (Trägerin des Vorhabens) eine Planänderung nach § 17d des Bundesfernstraßengesetzes i. V. m. § 76 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes beim Fernstraßen-Bundesamt, Referat P4 in Bonn, beantragt. Dieser Antrag samt Unterlagen wurde am 24.07.2026 über das Antrags- und Beteiligungsportal für Verkehr und Offshore-Vorhaben (OZG-Portal) seitens der DEGES beim Fernstraßen-Bundesamt elektronisch eingereicht. Eine Nachreichung von Unterlagen erfolgte am 14.08.2026 über dasselbige Portal. Die Papierform des Antrags samt Unterlagen ging am 17.09.2026 ebendort ein. Gegenstand der vorliegenden Planänderung ist die Verbreiterung des Geh- und Radweges auf dem Ersatzneubau des Brückenbauwerks „Osnabrückerstraße“ (Ü-Bauwerk) über die BAB 1 um 50 cm. Der vorgesehene Ersatzneubau wurde im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses vom 30.04.2015, Az. 25.04.01.01-4/10, der Bezirksregierung Münster für das Vorhaben „6-streifiger Ausbau der Bundesautobahn (BAB) 1 von der Anschlussstelle Lengerich bis Autobahnkreuz Lotte/Osnabrück“ genehmigt. Gemäß § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wurde von Amts wegen nach Beginn des Verfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt geprüft, ob für die vorliegende Planänderung eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist oder nicht. Die allgemeine Vorprüfung über die Feststellung einer UVP-Pflicht § 9 Abs. 1 S. 2 i. V. m. Abs. 1 S. 1 Nr. 2 und Anlage 1 Ziffer 14.3 UVPG sowie § 9 Abs. 4 UVPG i. V. m. § 7 Abs. 1 S. 2 und 3 UVPG hat ergeben, dass die o.g. Änderung keine zusätzlich erheblich nachteilige oder andere erheblich nachteilige Umweltauswirkungen hervorrufen kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das o.g. Vorhaben ist daher nicht erforderlich. Dieses Ergebnis wurde am 21.09.2026 durch das Fernstraßen-Bundesamt festgestellt. Abbildung/Illustration zum Vorhaben Bild: Google Maps, September 2022. Ort des Vorhabens: Gemeindegebiet Lotte; nördlich des Autobahnkreuzes "Lotte/Osnabrück" und südlich der Abfahrt "Osnabrück Hafen". Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Planänderung gem. § 76 Abs. 2 VwVfG Abschlussdatum: 23.09.2026 UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Fernstraßen-Bundesamt (Standort Bonn) Am Propsthof 51 53121 Bonn Deutschland Vorhabenträger Vorhabenträger DEGES Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH Zimmerstr. 54 10117 Berlin Deutschland Homepage: https://www.deges.de/ Dokument Dokument 20260923_BAB1_Osnabrueckerstr_UVP-VP_Bekanntgabe.pdf
Uvp(
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Tags: Bonn ? Osnabrück ? Autobahn ? Bundesfernstraße ? Radweg ? Berlin ? Bundesfernstraßengesetz ? Umweltauswirkung ? UVP-Gesetz ? Verwaltungsverfahrensgesetz ? Deutschland ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Brücke ? Hafen ? Zulassungsverfahren ? Verkehr ?
Bounding boxes: 7.930412° .. 7.930412° x 52.273014° .. 52.273014°
License: DCAT-AP.de Sonstige geschlossene Lizenz
Language: Deutsch
Last harvest: 18.10.2026 23:23
Time ranges: 2026-09-23 - 2026-09-23
20260923_BAB1_Osnabrueckerstr_UVP-VP_Bekanntgabe.pdf
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