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Errichtung und Betrieb von vierzehn Windkraftanlagenin in 03149 Forst (Lausitz), 03172 Jänschwalde und 03185 Heinersbrück, Reg.-Nr. G10424

Description: Die Firma LEWP Forst Briesnig 3 GmbH & Co. KG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf den Grundstücken  in 03149 Forst (Lausitz), in der Gemarkung Briesnig: Flur 1, Flurstücke 315 und 320; Flur 3, Flurstück 149, Flur 4, Flurstück 37 und in der Gemarkung Bohrau: Flur 1, Flurstück 5,  in 03172 Jänschwalde, in der Gemarkung Horno: Flur 2, Flurstücke 447, 466 und 568,  in 03185 Heinersbrück, in der Gemarkung Heinersbrück: Flur 2, Flurstück 84 und Flur 3, Flurstücke 183, 186, 192 und 198 vierzehn Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von vierzehn Windkraftanlagen des Typs Vestas V172-7.2 mit einer Nabenhöhe von 175 m, einem Rotordurchmesser von 172 m und einer Gesamthöhe von 261 m. Die Nennleistung beträgt je Anlage 7,2 MW. Zu den Windkraftanlagen gehören auch das Maschinenhaus, Getriebe, Beton-Hybridturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Zur Löschwasserversorgung ist die Errichtung von drei faltbaren Löschwasserzisternen mit einem Löschwasservolumen von je 75 m³ beabsichtigt. Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Beantragt ist weiterhin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für Maßnahmen zur Baugrundverbesserung /-vergütung, Maßnahmen zur Tiefgründung, Errichtung der Zuwegungen sowie Errichtung der Löschwasserbehältnisse. Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einleiten und Einbringen von Stoffen in das Grundwasser im Zusammenhang mit der Untergrundverdichtung. Das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren ist ein selbstständiges, parallel zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu führendes Verfahren. Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und § 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung zur Regelung des Verfahrens bei Zulassung und Überwachung industrieller Abwasserbehandlungsanlagen und Gewässerbenutzungen (Industriekläranlagen-Zulassungs- und Überwachungsverordnung - IZÜV) finden die Verfahrensvorschriften der IZÜV auf das wasserrechtliche Erlaubnisverfahren Anwendung. Gemäß § 4 Absatz 1 Satz 1 IZÜV ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Über den Antrag auf die Genehmigung nach § 4 BImSchG entscheidet das Landesamt für Umwelt und über den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis nach dem WHG der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Untere Wasserbehörde. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Inbetriebnahme der Anlage ist für September 2028 vorgesehen.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Brandenburg/MLEUV /Land/Brandenburg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Cottbus ? Lausitz ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Wasserrechtliche Genehmigung ? Abwasserbehandlungsanlage ? Forstbetrieb ? Getriebe ? Immissionsschutzrechtliche Genehmigung ? Wasserhaushaltsgesetz ? Windkraftanlage ? Forst ? Grundwasser ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Gewässernutzung ? Verfahrensvorschrift ?

Region: Briesnig

Bounding boxes: 14.522083271294834° .. 14.610660541802647° x 51.77639787584368° .. 51.829260655117764°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-01-14

Modified: 2026-01-14

Time ranges: 2026-01-14 - 2026-01-14

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