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Feststellung des Unterbleibens einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Vorhaben wesentliche Änderung einer Anlage zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen am Standort 03238 Massen-Niederlausitz OT Betten; Reg.-Nr.: 40.018.Ä0/24/8.11.2.3GE/T12

Description: Die Firma Eurologistik Umweltservice GmbH, Spremberger Straße 80 in 01968 Senftenberg beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Nobelstraße 13-15 in der Gemarkung Betten, Flur 1, Flurstücke 388, 401, 402, 403, 416, 423 und Flur 2, Flurstücke 283, 284, 286 einen Wertstoffhof zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen wesentlich zu ändern. Gegenstand der beantragten Änderung: - Errichtung und Betrieb einer neuen Halle zur Herstellung von EBS-Material (bestehend aus BE 220, BE 510, BE 520, BE 530, BE 540 sowie BE 240) inkl. Nebenanlagen (bestehend aus BE 630) und Freiflächen auf den Flurstücken 283, 284 und 286 von Flur 2 der Gemarkung Betten. - Weiterbetrieb der Abfallbehandlung und Abfalllagerung ohne Erhöhung der genehmigten Durchsatz- und Lagerkapazitäten am Gesamtstandort wie folgt: - Die Durchsatzleistung der Abfallbehandlung beträgt unverändert weiter 220.000 t/a nicht gefährlicher Abfälle welche sich auf die Vorbehandlung für die Verbrennung, das reine Sortieren oder Behandlung zur stofflichen Verwertung je nach Marktlage erstrecken kann. - Die Lagerkapazität soll ebenfalls unverändert weiter 15.000 t nicht gefährlicher Abfälle betragen. - Errichtung und Betrieb eines Zwischenlagers für Eisen- und Nichteisenmetallen (BE 250) mit einer Lagerkapazität von bis zu 800 t sowie deren Behandlung zur stofflichen Verwertung (ausschließlich Sortierung/ Klassierung in BE 520) mit einer Durchsatzkapazität von etwa 20 t/d. - Einstellung der Abfalltätigkeit auf der nördlichen Betriebsfläche (Flurstück 403 auf Flur 1 der Gemarkung Betten, interne Bezeichnung „Alter Platz“) mit Nachnutzung als Fläche für Materialvorhaltung für Instandhaltung/Ersatzteillager sowie Containerstellplätze. - Ertüchtigung der Abfalllagerfläche auf der südlichen Betriebsfläche (Flurstück 416 auf Flur 1 der Gemarkung Betten, interne Bezeichnung „neuer Platz“) mit Nachnutzung als Abfalllagerfläche in loser Form und in Ballenform (Presspakete), bestehend aus BE 210, BE 230 und BE 250. - Betrieb einer Abfallbehandlung in der Halle 03 (zukünftig Bedarfsmaschinenhalle) im Tageszeitraum mit mobilen Schredder- und/ oder Siebanlagen inkl. Absaugung (BE 310) zur Aufrechterhaltung der Grundversorgung mit Ersatzbrennstoffen bei einem Ausfall der Anlagentechnik in der Maschinenhalle (Halle 05). - Weiterbetrieb der genehmigten und zugelassenen Abfallschlüsselnummern. Weiterbetrieb der genehmigten Nebenanlagen, bestehend aus Betriebsmittellager (BE 610) und Tankstelle mit Abfüllplatz (BE 620) und Fahrzeugwaagen (zu BE 110/BE 120). - Weiterbetrieb der Halle 03 zukünftig als Bedarfsmaschinenhalle, in der die Abfallbehandlung zur Herstellung von EBS-Material zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit stattfinden soll, wenn eine Störung oder Havarie in Halle 05 (Maschinenhalle) vorliegt. - Neuaufnahme des Abfalls mit dem Abfallschlüssel 19 12 03 in den Annahmekatalog. - Begrenzung der Jahresdurchsatzkapazität und Gesamtlagermenge, da die Mengen untereinander starken Schwankungen auf Grund Marktverfügbarkeit unterliegen. Die Zuordnung soll antragsgemäß auf entsprechend gekennzeichneten Lagerflächen und Boxen erfolgen. - Verladung und Auslieferung von EBS-Material im Nachtzeitraum über die Outputhalle/Verladehalle (Halle 06, zu BE 240). Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.11.2.3 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das Zwischenlager für Eisen- und Nichteisenmetallen innerhalb dieser Anlage ist ein Vorhaben nach Nummer 8.7.1.2 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 1 Absatz 2 der Neunten Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Nummer 2 und § 7 Absatz 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen. Diese erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabenträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen entsprechend den Kriterien der Anlage 3 des UVPG. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Brandenburg/UVP-Portal

Tags: Ersatzbrennstoff ? Stoffliche Verwertung ? Abfallbehandlung ? Anlagengenehmigung ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Nichteisenmetall ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? EBS-Anlage ? Abfallwirtschaftshof ? Gefährlicher Abfall ? Immissionsschutzgesetz ? Zwischenlagerung ? Abfalllagerung ? Freifläche ? Tankstelle ? Abfalleinstufung ? Anlagenbau ? Unfall ? Nachnutzung ?

Region: Massen-Niederlausitz

Bounding box: 13.726268° .. 13.762998° x 51.625595° .. 51.64115° 13.7333° .. 13.7333° x 51.65° .. 51.65°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-07-03

Modified: 2024-07-03

Time ranges: 2024-07-03 - 2024-07-03

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