Description: Die Firma TSR Deutschland GmbH & Co. KG, Brunnenstraße 138 in 44536 Lünen, beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück August-Conrad-Straße 43, 16761 Hennigsdorf] in der Gemarkung Hennigsdorf, Flur 008, Flurstück 806 einen Schrottplatz wesentlich zu ändern. Gegenstand der Änderung ist die Durchsatzerhöhung der Paketpresse von 10 t/d auf bis zu 75 t/d. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.12.3.1 G des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.7.1.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Auswirkungen auf das Schutzgut Boden sind nicht gegeben. Da die Erweiterung der vorhandenen Behandlungsanlage für Eisen- und Nichteisenmetalle auf dem Betriebsgelände stattfindet und dieses bereits gewerblich überformt ist, ist nicht mit erheblich nachteiligen Auswirkungen zu rechnen. Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser sowie auf Oberflächengewässer sind ebenfalls nicht gegeben. Auswirkungen auf das Schutzgut Fauna und Flora sind durch die Änderung nicht zu erwarten. Durch die geplante Durchsatzerhöhung der Paketpresse kommt es auf der Anlagenfläche zu keiner erheblichen Beeinträchtigung des Naturhaushaltes. Eine Biotopverkleinerung und Veränderung des Naturhaushalts in sensiblen Bereichen (geschützte Biotope) ist nicht gegeben, weil der Standort bereits anthropogen überformt ist und die nächstgelegenen geschützten Biotope durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt werden. Durch die Wechselbeziehungen zwischen den Naturhaushaltsfaktoren sind auch indirekte Auswirkungen auf die Vegetation möglich. Dies gilt im besonderen Fall für den Pfad ‚Wasserhaushalt‘ und ‚Stoffeintrag über die Luft‘. Im vorliegenden Fall besteht kein Risiko. Der oberflächennahe Grundwasserstand benachbarter Gebiete wird durch das Vorhaben nicht beeinflusst und ein relevanter Stoffeintrag ist nicht zu erwarten. Natura 2000-Gebiete Aufgrund der Entfernung des nächstliegenden Natura 2000-Gebietes von 2,3 km zur Anlage kann eine Betroffenheit von Natura 2000-Gebieten durch Emissionen ausgeschlossen werden. Lärmbedingte Emissionen durch die geänderte Anlage sind möglich, werden jedoch als geringfügig eingeschätzt. Die Angaben des Betreibers in den Kapiteln 3,4 und 17 der Antragsunterlagen erscheinen plausibel. Demzufolge ist an den relevanten Immissionsorten auch nach Durchführung des Vorhabens nicht mit einer Zunahme der Lärmimmissionen zu rechnen. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf im Beurteilungsgebiet vorhandene Schutzgüter erwarten. Durch eine UVP sind keine weiterreichenden Aussagen zu erwarten. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Uvp
Origin: /Land/Brandenburg/UVP-Portal
Tags: Lünen ? Vegetation ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Nichteisenmetall ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Gefährlicher Abfall ? Lärmimmission ? Schrottplatz ? Biotopveränderung ? Genehmigungsverfahren ? Grundwasserstand ? Oberflächengewässer ? Natura-2000-Gebiet ? Anthropogener Einfluss ? Fauna ? Flora ? Naturhaushalt ? Wasserhaushalt ?
Region: Hennigsdorf
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License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-02-26
Modified: 2025-02-26
Time ranges: 2025-02-26 - 2025-02-26
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