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052.Ä0.00/23 Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen am Standort 16866 Kyritz (Repowering)

Description: Die Firma Windpark Kyritz GmbH & Co. KG Renditefonds, Hauptstraße 47 in 16866 Kyritz, beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Gantikow und Mechow, Gantikow: Flur 4 ; Flst. 46; 62, 63; 70, 91; 122,124 / Mechow: Flur 1 ; Fst. 147, 7 WEA bei gleichzeitigem Rückbau von 16 WEA (Repowering) zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Im Ergebnis der Prüfung besteht für das Vorhaben keine UVP-Pflicht, da keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter zu erwarten sind. Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes keine erheblich nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Landschaft und Landschaftsbild und von Erholungsräumen ist durch die Lage innerhalb eines bestehenden Windparks und durch den Rückbau von 16 WEA nicht erkennbar. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Boden und Wasser sind durch Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich einzustufen. Aufgrund der Einhaltung der gültigen Immissionsrichtwerte und durch ggf. Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Lärm oder Schattenwurf zu erwarten.

Types:

Uvp

Origin: /Land/Brandenburg/UVP-Portal

Tags: Hauptverkehrsstraße ? Bundesimmissionsschutzgesetz ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Windkraftanlage ? Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen ? Schattenwurf ? Windpark ? Bodenbelastung ? Erholungsgebiet ? Genehmigungsverfahren ? Immissionsrichtwert ? Rückbau ? Repowering ? Fauna ? Flora ? Landschaft ?

Region: Gantikow

Bounding box: 12.199974° .. 12.427254° x 52.944603° .. 53.010754°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2024-02-28

Modified: 2024-02-28

Time ranges: 2024-02-28 - 2024-02-28

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Status

Quality score

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