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Wesentliche Änderung gemäß § 16 BImSchG, Vattenfall Wärme Berlin AG, HKW Scharnhorststraße

Description: Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Bekanntmachung einer Feststellung v. 24.10.2022 LAGetSi Referat IV A Telefon: 90254-5187 oder 90254-5275 Auf Antrag der Vattenfall Wärme Berlin AG vom 25.07.2022 wurde nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] für das Genehmigungsvorhaben zur wesentlichen Änderung des Heizkraftwerkes Scharnhorststraße am Standort Scharnhorststraße 3a in 10115 Berlin eine Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Die Änderung bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb von zwei Stahlrohrschornsteinen mit einer Höhe von 35 m sowie der dazugehörigen Infrastruktur als Ersatz des bestehenden Betonschornstein mit einer Höhe von 150 m zur Ableitung der Rauchgase der Heißwassererzeuger 1 bis 4. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte in Bezug Luftimmissionen. Weiterhin unterschreiten die hervorgerufenen Geräuschimmissionen durch den Betrieb der Schornsteine die zulässigen Immissionsrichtwerte an den jeweiligen Immissionsorten um 10 dB. Die genehmigten Schallimmissionswerte werden mit Umsetzung der Änderung folglich eingehalten. Andere Emissionen innerhalb der Errichtungs- und Betriebsphase sind nicht weiter relevant. Die geplanten Anlagen werden auf dem bisherigen Anlagenstandort errichtet, der bereits erschlossen und anthropogen überformt ist. Insgesamt sind keine schädlichen Umwelteinwirkungen zu erwarten. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die für die Feststellung der UVP-Pflicht relevanten Unterlagen können nach telefonischer Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern im Dienstgebäude des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, eingesehen werden. Rechtsgrundlage UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist.

Types:
Uvp

Origin: /Land/Berlin/UVP-Portal

Tags: Berlin ? Heizkraftwerk ? Rauchgas ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Lärmimmission ? Schornstein ? Schädliche Umwelteinwirkung ? Arbeitsschutz ? Gesundheitsschutz ? Immissionsrichtwert ? Rechtsgrundlage ? Grenzwert ?

Region: W

Bounding boxes: 13.453847565569975° .. 13.455065288462736° x 52.478503935459685° .. 52.47920312081874°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2023-04-04

Modified: 2023-04-04

Time ranges: 2023-04-04 - 2023-04-04

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