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Bauleitplanung: Ohmden

Description: Gemeinde Ohmden | Bauen Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Kontakt Ortsplan Impressum Datenschutz Aktuelles Rathaus Unsere Gemeinde Wirtschaft Freizeit Bauen Bauen Informationen zur Barrierefreiheit Fehler melden Sie sind hier: Startseite > Bauen Bauen Bauanträge Seit dem 01. März 2024 können Bauanträge nur noch digital über das Serviceportal Virtuelles Bauamt (ViBa-BW) gestellt werden. Der Zugang zum virtuellen Bauamt erfolgt einheitlich über den Link https://bw.digitalebaugenehmigung.de/lk-esslingen/. Dort werden Bauherren durch das jeweilige Verfahren geführt. Bei Fragen rund um das Thema Bauen steht die untere Baurechtsbehörde des Landratsamts den am Bau Beteiligten gerne zur Verfügung unter Telefon 0711 3902-42405 oder E-Mail: baurecht(at)lra-es.de. Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan Bebauungspläne Interaktive Karte der Bebauungspläne Bebauungsplan "Grubäcker 2 - Nord", rechtskräftig seit 25.02.2021 Amtliche Bekanntmachung Plan Textteil Begründung Der Gerichtstermin beim 8. Senat des Verwaltungsgerichtshofes in Mannheim zur Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans „Grubäcker 2 – Nord“ fand nun endlich am 1. Dezember 2022 statt und das Ergebnis war für Verwaltung und Gemeinderat eine große Freude: Die Anträge der Kläger wurden allesamt abgewiesen, eine Revision wird nicht zugelassen. Der Bebauungsplan, das Verfahren, insbesondere die Abwägung wurden nicht beanstandet und das Gericht hat bestätigt, dass das Büro Baldauf Architekten, Stuttgart, in Zusammenarbeit mit Prof. Büchner, Kanzlei Eisenmann, Wahle, Birk & Weidner, Stuttgart, eine handwerklich sehr gute Arbeit geleistet haben. Dies ist heute nicht mehr selbstverständlich, auch gibt es kaum einen Bebauungsplan, an dem die Richter nichts auszusetzen haben. Für uns alle ist dies ein großer Erfolg. Ein Wermutstropfen ist jedoch leider die Tatsache, dass seit Satzungsbeschluss bis zur Entscheidung des Gerichtes nun fast 2 Jahre vergangen sind und durch explodierende Baukosten und steigende Zinsen die Erschließungskosten sich entsprechend verteuern werden. Der Gemeinderat wird sich im neuen Jahr intensiv mit dem Thema befassen: Die Erschließungskosten müssen aktualisiert werden, Bauplatzvergabekriterien erarbeitet und Bauplatzpreise ermittelt werden. Bitte informieren Sie sich diesbezüglich über unser Mitteilungsblatt oder auf unserer Homepage. Gutachterausschuss/ Bodenrichtwerte Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreises Esslingen Ohmstraße 16 72622 Nürtingen Zuständig - und damit Ansprechpartner im Team „Albvorland“ sind: Herr Völlm Leiter Geschäftsstelle Erstellung von Gutachten E-Mail: r.voellm(at)gua-lkes.de Tel.: 07022 / 24234-10 Frau Mittelstädt Stellvertretende Leiterin Geschäftsstelle Erstellung von Gutachten E-Mail: a.mittelstaedt(at)gua-lkes.de Tel.: 07022 / 24234-11 Frau Bader Sekretariat, Antrag Gutachten, Führung Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte E-Mail: u.bader(at)gua-lkes.de Tel.: 07022 / 24234-21 Frau Pesl Sekretariat, Auswertung Kaufpreissammlung, Bodenrichtwerte E-Mail: b.pesl(at)gua-lkes.de Tel.: 07022 / 24234-22 Der Gutachterausschuss Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ ist seit 1. Juli 2021 Ihr unabhängiges Sachverständigengremium und Ihr Ansprechpartner in Sachen Immobilienbewertung für die Großen Kreisstädte Kirchheim unter Teck und Nürtingen, die Städte Aichtal, Neuffen, Owen, Plochingen, Weilheim an der Teck, Wendlingen am Neckar und Wernau (Neckar), die Gemeinden Aichwald, Altbach, Baltmannsweiler, Beuren, Bissingen an der Teck, Deizisau, Denkendorf, Dettingen unter Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Großbettlingen, Hochdorf, Holzmaden, Köngen, Kohlberg, Lenningen, Lichtenwald, Neidlingen, Neuhausen auf den Fildern, Notzingen, Oberboihingen, Ohmden, Reichenbach an der Fils, Unterensingen und Wolfschlugen sowie für den Gemeindeverwaltungsverband Neckartenzlingen. Die Organisation erfolgt über die Geschäftsstelle „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Landkreis Esslingen“ mit Sitz in Nürtingen. Aufgaben des Gutachterausschusses Zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschusses gehören insbesondere: Die Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung, sowie die Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung und über Bodenrichtwerte. Die Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstiger, zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichsfaktoren. Die Erstattung von Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken, über die Höhe der Entschädigung für einen Rechtsverlust (zum Beispiel Enteignung) und über die Höhe der Entschädigung für andere Vermögensnachteile. Die Ermittlung von Grundstückswerten in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten und Bauland-umlegungsgebieten. Die Erstellung von Berichten und Statistiken über die Situation des Grundstücksmarkts in den Verbandsgemeinden (Grundstücksmarktbericht) Regionalisierung im Zweckverband Um bei der Ermittlung und Ableitung von Bodenrichtwerten und sonstiger, zur Wertermittlung erforderlicher Daten wie beispielsweise Liegenschaftszinssätze, Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten und Vergleichs-faktoren die regionalen und örtlichen Gegebenheiten zu spezifizieren wurden im Verbandsgebiet vier regionale Bereiche gebildet. Einer dieser Bereiche ist das Team Region „Albvorland“ mit den Städten und Gemeinden Beuren, Bissingen an der Teck, Erkenbrechtsweiler, Frickenhausen, Holzmaden, Kohlberg, Lenningen, Neidlingen, Neuffen, Ohmden, Owen und Weilheim an der Teck. Die genaue Zuständigkeit der Mitarbeiterinnen finden Sie auf der Homepage des Gutachterausschusses. Antrag auf Verkehrswertgutachten Den Marktwert einer Immobilie zuverlässig und objektiv nachzuweisen, ist in vielen Situationen für Personen mit Eigentum, Erben, Behörden und Gerichte unerlässlich. Dabei kann der Anlass ein Gutachten er-stellen zu lassen sehr vielfältig sein, sei es beispielsweise für die Regelung des Vermögensnachlasses, für den Nachweis zur Erhebung der Erbschaftssteuer oder für einen Verkauf. Der Gutachterausschuss mit seiner Geschäftsstelle ist in diesen Fällen ein kompetenter und neutraler Ansprechpartner für die objektive Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie. Den Ablauf der Gutachtenerstellung, sowie die Kosten eines Verkehrswertgutachtens können Sie der Homepage www.gutacherausschuss-lkes.de entnehmen. Wenn Sie sich hierzu beraten lassen möchten, können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle wenden. Aktuelles zur Grundsteuerreform Am 04.11.2020 verabschiedete der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025. Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B). Grundsteuer A Die Bewertung der Betriebe der Land- und Forstwirtschaft mit Ausnahme der Hofstellen erfolgt in einem Ertragswertverfahren in Anlehnung an die Bundesregelung. Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke, einschließlich Hofstellen) Grundlage für die Bewertung sind die von den Gutachterausschüssen zum 01.01.2022 zu ermittelnden und zu veröffentlichenden Bodenrichtwerte. Die Veröffentlichung erfolgte am 30.06.2022. Beim modifizierten Bodenwertmodell basiert die Bewertung im Wesentlichen auf zwei Kriterien - der Grundstücksfläche und dem Bodenrichtwert. Für die Berechnung werden beide Werte miteinander multipliziert. Auf die Bebauung kommt es für die Bewertung nicht an. Das Bewertungsergebnis ist der Grund-steuerwert, der den verfassungswidrigen Einheitswert künftig ersetzt. Eine Modifizierung der reinen Bodenwertsteuer (Grundsteuerwert) erfolgt anschließend bei Anwendung der Grundsteuermesszahl. Für überwiegend zu Wohnzwecken genutzte Grundstücke erfolgt ein Abschlag in Höhe von 30 Prozent. Dies ergibt den Grundsteuermessbetrag. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde/Stadt, welcher für 2025 neu bestimmt wird, multipliziert. Die daraus resultierende tatsächlich zu zahlende Grundsteuer wird von der Gemeinde/Stadt mit Steuerbescheid oder durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. In Zeitabständen von 7 Jahren sollen die Grundsteuerwerte und die Grundsteuermessbeträge aktualisiert werden. Um eine zügige Umsetzung sicherzustellen, werden die Steuerpflichtigen 2022 von der Finanzverwaltung aufgefordert, Angaben zu ihrem Grundbesitz einzureichen. Aus den Angaben werden Grundsteuerwert und Steuermessbetrag ermittelt und den Steuerpflichtigen per Bescheid mitgeteilt. Die Kommunen erhalten diese Daten ebenso, berechnen auf dieser Basis den kommunalen Hebesatz und versenden die Grundsteuerbescheide für das Jahr 2025 an die Steuerpflichtigen. Verlässliche Auskünfte über die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer können erst im Laufe des Jahres 2024 bei der zuständigen Gemeinde/Stadt erfragt werden. Hochwasserschutz Eigenvorsorge für den Hochwasserfall (PDF) Notfallplan für Hochwasser (PDF) Was tun, wenn Hochwasser droht (PDF) Was tun, wenn Hochwasser droht – sichern Sie ihren Betrieb (PDF) Was tun, wenn Hochwasser abläuft (PDF) Nachsorge im Betrieb (PDF) Hochwasserschutzfibel (PDF) Starkregenrisikomanagement Ergebnisse der Starkregenuntersuchung (PDF) Szenario außergewöhnlich Detail Ost (PDF) Szenario außergewöhnlich Detail West (PDF) Szenario außergewöhnlich Übersicht (PDF) Flyer Starkregen- und Bauvorsorge (PDF) Sanierung Ortsmitte Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ortsmitte" Plan Sanierungsgebiet Infos zur Ortskernsanierung Fragen und Antworten zur Ortskernsanierung Flyer Wissenswertes für Eigentümer im Sanierungsgebiet "Ortsmitte" Zusammenfassung Informationsveranstaltung zum Sanierungsstart vom 23.09.2021 Bekanntmachung über die allgemeine Erteilung der sanierungsrechtlichen Genehmigung (§144 Abs. 3 BauGB) Abgrenzung förmlich-festgelegtes Sanierungsgebiet Abgrenzungsplan 1. Erweiterung Sanierungsgebiet (PDF) Abgrenzungsplan 2. Erweiterung Sanierungsgebiet (PDF) IGEK Ohmden2035 Bericht Vorbereitende Untersuchungen Ortsmitte Ohmden Seite drucken

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