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Allgemeine Vorprüfung nach UVPG zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage Eimühle in Ostrach-Habsthal

Description: Der Betreiber Herr Luca Hemberle, Eimühle 1, 88356 Ostrach beantragt die wasserrechtliche Entscheidung zum ökologischen Umbau der Wasserkraftanlage „Eimühle“ im Gewässer „Ostrach“, auf den Grundstücken Flst. Nrn. 190/1, 421, 422, 423 Gemarkung Habsthal, Gemeinde Ostrach im Landkreis Sigmaringen. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 Errichtung und Betrieb von Wasserkraftanlagen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht, wenn die Vorprüfung ergibt, dass das Vorhaben nach Einschätzung der zuständigen Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung erhebliche nachteilige und bei der Zulassungsentscheidung im Trägerverfahren nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigende Umweltauswirkungen haben kann. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, Begleitdokumentation TBG Ablach-Kanzach, Steckbriefe Biotopkartierungen Umgebung, VO WSG „Eimühle Habsthal“ vom 04.07.1997, GEP Ostrach Okt. 2011, Objektinformationen Denkmalpflege B.-W, eigener fachlicher Kenntnis und Rückmeldungen beteiligter Träger öffentlicher Belange wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Das Vorhaben zur Herstellung der gewässerökologischen Durchgängigkeit und des Fischschutzes besteht im Wesentlichen aus drei baulichen Maßnahmen im Bereich der bestehenden Wasserkraftanlage „Eimühle“ am Gewässer „Ostrach“. Der Neubau eines Horizontalrechens mit Rechenreiniger wird an der Stelle des bisherigen Rechens angebracht. Die Fischabstiegsanlage verläuft auf einer Länge von ca. 12 m entlang des Turbinengebäudes und mündet in das Unterwasser der „Ostrach“. Der Fischaufstieg soll als Schlitzpass errichtet werden und überwindet eine Höhendifferenz von maximal 2,93 m auf einer Länge von ca. 67 m. Es erfolgt eine Flächeninanspruchnahme der neuen Anlagen von ca. 170 m² und ein Eingriff in den Boden mit ca. 155 m³, vor allem im Bereich der Böschung des Gewässers „Ostrach“ neben der „Eimühle“. Eine zusätzliche bzw. neue, dauerhafte Inanspruchnahme von Fläche und Boden findet in keinem umweltrelevanten Umfang statt. Während des Baus kann es zu den gängigen Lärm- und Schadstoffemissionen eines Baustellenbetriebs kommen. Der Untersuchungsraum ist durch das kanalartige Gewässer „Ostrach“ mit der Wasserkraftanlage als Flusskraftwerk, der Wohn- und gewerblichen Nutzung, der Verbindungsstraße von der L286 nach Einhart und den landwirtschaftlich genutzten Flächen vorbelastet. Die Erholungsfunktion von Anwohnern und Besuchern kann temporär durch Lärm- und Staubbelästigungen gemindert werden, Unterbrechung der Wegeverbindungen sind nicht zu erwarten. Das Vorhaben führt weder vorübergehend noch dauerhaft zu erheblichen nachteiligen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Mensch, der Wohn- und Erholungsfunktion oder der landwirtschaftlichen Nutzungen. Durch die Nutzungen sind keine Lebensräume oder Funktionsbeziehungen mit besonderer Bedeutung für Pflanzen oder Tiere betroffen. Es erfolgen keine Auswirkungen auf die westlich und südöstlich gelegenen Biotope. Naturschutzfachliche Schutzkriterien sind nicht betroffen. Im Bereich des Baufeldes und der Anlage sind Gehölze zu entfernen, eine erhebliche dauerhafte Beeinträchtigung geht vom Vorhaben aufgrund der Art und Größe nicht aus. Entsprechend der artenschutzrechtlichen Begehung liegen keine Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG vor. Bauzeitlich bedingte akustische und visuelle Störung auf verschiedene Tiergruppen, insbesondere der Vögel, werden durch bauzeitliche Beschränkungen auf weniger sensible Lebensphasen berücksichtigt. Änderungen am Gewässer „Ostrach“ erfolgen durch den Einbau der Ein- bzw. Auslassbauwerke, die Wassermenge bleibt insgesamt unverändert. Die Hochwassersituation wird nicht nachteilig verändert. Der temporäre Eingriff verbessert durch die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit und des Fischschutzes am Wasserkraftstandort die Situation für das Fließgewässer sowie die Fauna und Flora. An der „Eimühle“ flussabwärts beginnt die Zone II des Trinkwasserschutzgebietes „Eimühle Habsthal“. Der zur Trinkwasserversorgung benötigte Tiefbrunnen Eimühle, Habsthal befindet sich ca. 380 m nördlich der Wasserkraftanlage. Der Eingriff in den Boden findet nur im Bereich des Gewässers und seinem Ufer statt. Das Risiko von stofflichen Einträgen in das Wasser und über den Boden in das Grundwasser besteht lediglich während der Umsetzungsphase und ist unter Einhaltung der gängigen Vorschriften, wie z.B. eines sorgfältigen Umgangs mit wasser-gefährdenden Stoffen, sehr gering. Erhebliche nachteilige Beeinträchtigungen des Schutzgutes Wasser sind nicht zu erwarten. Die Gebäude der Eimühle, insbesondere das Mühlengebäude, und die Wasserkraftanlage sind nach § 2 DSchG als Kulturdenkmale geschützt und haben siedlungs- und ortsgeschichtliche Bedeutung. Weder am Mühlengebäude noch an der Wasserkraftanlage erfolgen Änderungen, die sich auf den Bestand oder die Ansicht der Anlage auswirken. Erhebliche Auswirkungen auf das Schutzgut kulturelles Erbe und Sachgüter sind nicht zu erwarten. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar, eine Anfechtung kann nur zusammen mit der Zulassungsentscheidung erfolgen. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden.

Types:
Uvp

Origins: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund

Tags: Denkmalpflege ? Ufer ? Unterwasser ? Biotopkartierung ? Biotop ? Umweltauswirkung ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? UVP-Gesetz ? Vogel ? Umweltinformationsgesetz ? Laufwasserkraftwerk ? Ökologische Durchgängigkeit ? Anfechtung ? Flächenverbrauch ? Gebäude ? Gehölz ? Landwirtschaftliche Nutzung ? Schadstoffemission ? Wasserkraftwerk ? Fischpass ? Fischschutz ? Pedosphäre ? Wasserschutzgebiet ? Wasserversorgung ? Pflanze ? Grundwasser ? Fauna ? Flora ? Gewässernutzung ? Landwirtschaftliche Fläche ? Kulturerbe ? Stoffeintrag ?

Region: Habsthal

Bounding boxes: 9.332832301041792° .. 9.337467035804929° x 47.98987005829981° .. 47.993546293235966° 9.3238° .. 9.3238° x 47.99258° .. 47.99258°

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Issued: 2026-02-25

Modified: 2026-02-25

Time ranges: 2026-02-25 - 2026-02-25

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