Description: Die Firma Kies+Sand Maselheim GmbH & Co. KG, Gottlieb-Röhm-Str. 4, 88437 Maselheim hat als Gemeinschaftsunternehmen der Firmen Kieswerke Dünkel GmbH & Co. KG, Ferdinand-Dünkel-Str. 6, 88433 Schemmerhofen und Röhm Kies GmbH & Co. KG, Gottlieb-Röhm-Straße 4, 88437 Äpfingen am 27.05.2020 beim Landratsamt Biberach einen Antrag auf Erteilung einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung zum Kiesabbau auf einer Teilfläche des Waldgrundstückes, Flurstück Nr. 2302/1 im Gewann Herrschaftsholz, Gemarkung Äpfingen, Gemeinde Maselheim eingereicht. Das beantragte Abbauvorhaben umfasst eine Fläche von rd. 45 Hektar. Der Abbau soll ausschließlich im Trockenabbau erfolgen. Das prognostizierte Abbauvolumen beläuft sich auf rd. 10 Millionen Kubikmeter Kies und soll die Rohstoffversorgung der Antragstellerin für etwa 30 Jahre sichern. Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Neuaufschluss. Das Rohstoffvorkommen soll in mehreren Abbauabschnitten gewonnen werden. Es wird von einer Jahresfördermenge von ca. 300.000 – 340.000 Kubikmeter Kies ausgegangen. Die Aufbereitung des gewonnenen Kiesmaterials soll in den bestehenden Betriebsanlagen der Firma Kieswerke Dünkel GmbH & Co.KG bei Schemmerhofen und der Firma Röhm Kies GmbH & Co. KG westlich von Äpfingen erfolgen. Bei der geplanten Abbaufläche handelt es sich um eine nach Nordosten abfallende Hochfläche. Die natürliche Geländehöhe liegt zwischen 555 und 585 müNN. Die Abbautiefe soll je nach Abbauabschnitt zwischen 535,00 und 544,00 müNN festgelegt werden. Von der Abbausohle zum Grundwasserhöchststand soll jederzeit eine Mindestüberdeckung von einem Meter erhalten werden. Die abbauwürdige Kiesmächtigkeit beträgt durchschnittlich ca. 26,6 Meter. Das Rekultivierungskonzept sieht eine weitgehende Verfüllung (70 – 90 %) und Wiederbewaldung der Abbaustätte nach dem Rohstoffabbau vor. Neben dem nicht verwendbaren Abraummaterial aus der Abbaustätte soll unbelastetes Bodenmaterial von außerhalb zur Wiederverfüllung verwendet werden. Zur Erschließung ist eine Verbindungsstraße zwischen dem Abbaugebiet und der „alten B 30“ beim Knoten Barabein bzw. der Einmündung in die L 267 (Herrlishöfen-Äpfingen) geplant. Die geplante Trasse verläuft am Waldrand entlang. Sie soll auf einer Länge von ca. 1.450 Meter neu ausgebaut werden. Ab Einmündung in die L 267 soll der Abtransport über klassifizierte Straßen (L 267, L 266) bis zu den Aufbereitungsstandorten erfolgen. Die beantragte Abbaufläche ist im Regionalplan (3. Teilfortschreibung/ 2006) des Regionalverbandes Donau-Iller als Vorranggebiet KS-BC-9 ausgewiesen. Die für die Realisierung des Vorhabens benötigten Flächen sind über den privatrechtlichen Gestattungsvertrag zum Kiesabbau und der Rekultivierung zwischen der Eigentümerin S.D. Albert Fürst von Thurn und Taxis, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg und dem Gestatter der Thurn und Taxis Forstverwaltungs oHG, Emmeramsplatz 5, 93047 Regensburg verfügbar. Das Vorhaben der Kies+Sand Maselheim GmbH & Co. KG bedarf einer bau- und naturschutzrechtlichen Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 und Abs. 3 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) i.V.m. den §§ 2 Abs. 1, 49 der Landesbauordnung (LBO) und den §§ 29 ff. des Baugesetzbuches (BauGB). Aufgrund der großflächigen Waldinanspruchnahme wird davon ausgegangen, dass sowohl hinsichtlich der Fledermäuse als auch der Vögel Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verwirklicht werden, die nicht bzw. nicht vollständig vermieden und funktionserhaltend gelöst werden können. Für das Vorhaben ist deshalb eine artenschutzrechtliche Ausnahme nach § 45 Abs. 7 BNatSchG erforderlich. Die geplante Abbaufläche ist vollständig bewaldet. Für das Abbauvorhaben (Abbaufläche, Ausweichbuchten) ist deshalb eine befristete Waldumwandlungsgenehmigung gem. § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) erforderlich. Aufgrund der Vorhabengröße von ca. 45 Hektar besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Beim Scopingtermin am 01.06.2016 wurde der Untersuchungsrahmen für die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegt. Nach Ausarbeitung der wesentlichen Antragsunterlagen, Fachgutachten und Fachbeiträge, wurde die Bürgerschaft am 25.07.2018 nach § 2 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) von der Vorhabensträgerin über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unterrichtet. Gleichzeitig wurde hierbei der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Uvp
Origin: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal
Tags: Fledermaus ? Waldrand ? Baden-Württemberg ? Bundesnaturschutzgesetz ? Vogel ? Baugesetzbuch ? Landeswaldgesetz ? Naturschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Verfüllung ? Trockenabbau ? Bauordnung ? Kies ? Kiesabbau ? Regionalplan ? Rekultivierung ? Rohstoffgewinnung ? Rohstoffversorgung ? Trasse ? Wiederaufforstung ? Betriebsanlage ? Rohstoffvorkommen ? Vorranggebiet ?
Region: Ellmannsweiler
Bounding boxes: 9.7974° .. 9.8887° x 48.1015° .. 48.1514°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-01-04
Modified: 2024-01-04
Time ranges: 2024-01-04 - 2024-01-04
Öffentliche Bekanntmachung Online-Konsultation Herrschaftsholz
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/9FBF30CE-E2DD-4BC3-879C-0754EBDBB1BA/%C3%96ffentliche%20Bekanntmachung%20Online-Konsultation%20Herrschaftsholz.pdf (PDF)23.11.15 - Genehmigung Kiesabbau Herrschaftsholz
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/9FBF30CE-E2DD-4BC3-879C-0754EBDBB1BA/23.11.15%20-%20Genehmigung%20Kiesabbau%20Herrschaftsholz.pdf (PDF)23.11.17 - Bekanntmachung Kiesabbau Herrschaftsholz
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/9FBF30CE-E2DD-4BC3-879C-0754EBDBB1BA/23.11.17%20-%20Bekanntmachung%20Kiesabbau%20Herrschaftsholz.pdf (PDF)Absage_Eroerterungstermin_19.11.2020
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/9FBF30CE-E2DD-4BC3-879C-0754EBDBB1BA/Absage_Eroerterungstermin_19.11.2020.pdf (PDF)Accessed 1 times.