Description: Die Kieswerk Schray GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Konstanz, Amt für Baurecht und Umwelt, die Zulassung der Erweiterung des Kiesabbaus auf Teilflächen der Flurstücke Nrn. 8277/11, 6926, 6928, 8277/3 und 8279/5 der Gemarkung Steißlingen beantragt. Die beantragte Erweiterungsfläche hat eine Größe von 20,5 ha, die in fünf Abbauabschnitte gegliedert wird. Sie wird im Westen durch die Landesstraße L 223, im Süden durch die Bundesstraße B 33 neu und im Norden und Osten durch die aktuellen und früheren Abbaubereiche Makariushau, Stockfeld und Grubenwald begrenzt. Die beantragte Erweiterung liegt im Teilregionalplan „Oberflächennahe Rohstoffe“ des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee in einem ausgewiesenen Vorranggebiet für den Abbau. Der Kiesabbau soll als Trockenabbau erfolgen. Rekultivierungsziel ist die Wiederherstellung des Geländeprofils und die Wiederaufforstung. Der Abbau, die Rekultivierung und die Wiederaufforstung sollen schrittweise in Abbauabschnitten durchgeführt werden. Der Abbau soll voraussichtlich 8 Jahre dauern; die Rekultivierung und Wiederaufforstung sollen nach 15 Jahren abgeschlossen sein. Für den Trockenkiesabbau und für die Wiederverfüllung der Kiesgrube ist eine naturschutzrechtliche Genehmigung gemäß § 19 Naturschutzgesetz (NatSchG), eine baurechtliche Genehmigung gemäß § 58 Landesbauordnung (LBO) sowie eine Befreiung von der Wasserschutzgebietsverordnung für den Tiefbrunnen Viehweide gemäß § 52 Wasserhaushaltsgesetz (WHG), für die befristete Waldumwandlung eine forstrechtliche Genehmigung gemäß § 11 Landeswaldgesetz (LWaldG) erforderlich. Außerdem ist eine artenschutzrechtliche Ausnahme gemäß § 45 Abs. 7 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zu prüfen. Aufgrund der Verfahrenskonzentration des § 19 Abs. 3 NatSchG ist das Landratsamt Konstanz - Amt für Baurecht und Umwelt, neben den naturschutz- und baurechtlichen Genehmigungen und der wasserrechtlichen Befreiung auch für die Erteilung der forstrechtlichen Genehmigung und der artenschutzrechtlichen Ausnahme zuständig. Über die forstrechtliche Genehmigung und eine artenschutzrechtliche Ausnahme entscheidet das Landratsamt Konstanz im Benehmen mit dem Regierungspräsidium Freiburg, Abteilungen 5 und 8.
Uvp
Origins: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal /Land/UVP-Verbund
Tags: Freiburg ? Konstanz ? Bundesfernstraße ? Entwaldung ? Bundesnaturschutzgesetz ? Landeswaldgesetz ? Naturschutzgesetz ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Trockenabbau ? Bauordnung ? Baurecht ? Kiesabbau ? Kiesgrube ? Rekultivierung ? Wasserhaushaltsgesetz ? Wasserschutzgebietsverordnung ? Wiederaufforstung ? Weideland ? Vorranggebiet ?
Region: Steißlingen
Bounding boxes: 8.9123° .. 8.9298° x 47.7674° .. 47.7765° 8.93333° .. 8.93333° x 47.8° .. 47.8°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2024-12-06
Modified: 2024-12-06
Time ranges: 2024-12-06 - 2024-12-06
2022_02_17_Bekanntmachung_Auslegung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/A7978F38-3B3A-4931-9C1C-EBF9F3A69753/2022_02_17_Bekanntmachung_Auslegung.pdf (PDF)Accessed 1 times.