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Öffentliche Bekanntmachung Auslegung Bebauungsplan "PV-Anlage Lehrhau" in Amstetten-Reutti Planzeichnung Textteil Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Abwägungstabelle Bebauungsplan Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Fachbeitrag Artenschutz Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan PV Anlage Lehrhau vom 02.10.2024 Erneute Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan PV Anlage Lehrhau vom 17.10.2024 Öffentliche Bekanntmachung Auslegung 23. Flächennutzungsplanänderung im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten: "PV-Anlage Lehrhau" in Amstetten-Reutti Flächennutzungsplanänderung zeichnerischer Teil Begründung Flächennutzungsplanänderung Abwägungstabelle Bebauungsplan sowie Flächennutzungsplanänderung Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Fachbeitrag Artenschutz Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan PV Anlage Lehrhau vom 02.10.2024 Erneute Öffentliche Bekanntmachung Bebauungsplan und Änderung Flächennutzungsplan PV Anlage Lehrhau vom 17.10.2024 Öffentliche Bekanntmachung 22. Flächennutzungsplanänderung im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten: "PV-Anlage Oppinger Weg" in Amstetten-Reutti 22. FNP-Änderung PV- Anlage Oppinger Weg Begründung mit UB Endfassung 22. FNP-Änderung PV- Anlage Oppinger Weg Endfassung Öffentliche Bekanntmachung 22. Änderung des Flächennutzungsplans genehmigt Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "PV-Anlage Oppinger Weg" in Amstetten-Reutti 1033 BBP PV-Anlage Oppinger Weg Endfassung 23.10.2023 1033 vBBP Solarpark Amstetten Begründung mit UB Endfassung 23.11.2023 Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Kreuzstein III" in Amstetten-Bahnhof Sitzungsvorlage Bebauungsplan Kreuzstein III Amst-Bhf - Satzungsbeschluss 01_Anlage_Kreuzstein_III_Relevanzprüfung_Gesamtdokument 02_Anlage_Kreuzstein_III_Umweltbericht_Gesamtdokument 03_Abwägungstabelle_Anhörung_TröB_Auslegung 04_Bebauungsplan_Kreuzstein3_zeichnTeil 05_Bebauungsplan_Kreuzstein3_zeichnTeil_mit_gepl_Bebauung 06_Bebauungsplan_Kreuzstein3_Textteil Öffentliche Bekanntmachung Auslegung Bebauungsplan "Brühl II" in Amstetten-Dorf Bekanntmachung Zeichnerischer Teil Textteil Begründung Artenschutz Örtliche Bauvorschriften Umweltbericht Öffentliche Bekanntmachung 24. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten: "Fernwärme Mengsel" in Lonsee Öffentlichen Bekanntmachung vom 17.11.2023 Begründung Plan Öffentliche Bekanntmachnung 21. Änderung des Flächennutzungsplanes im Gemeindeverwaltungsverband Lonsee-Amstetten: "Sondergebiet Grünhaberäcker I" in Amstetten-Reutti Plan mit Begründung Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“ in Amstetten-Stubersheim Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 25.10.2021 den Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg" in Amstetten, Ortsteil Stubersheim nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 festgelegt. Ausschnitt Bebauungsplan „Unter dem Mühlweg“ vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021, unmaßstäblich, genordet. Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 einschließlich Begründung sowie der Artenschutzprüfung (saP) des Bio-Büros Schreiber vom 26.03.2021. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Unter dem Mühlweg“ i. d. F. vom 18.11.2019/26.07.2021/25.10.2021 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Artenschutzprüfung und Satzungsbeschluss werden ab dem 22.11.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gemeinde Amstetten gestellt ist, wird verwiesen. Unbeachtlich werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Bürgermeisteramt Amstetten, den 04.11.2021 Johannes Raab, Bürgermeister Alle dazugehörigen Unterlagen stehen hier zum Download bereit. Öffentliche Bekanntmachung Satzungsbeschluss Bebauungsplan „Brühl“ in Amstetten-Dorf Der Gemeinderat der Gemeinde Amstetten hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.06.2021 den Bebauungsplan „Brühl" in Amstetten-Dorf nach § 10 Abs. 1 des BauGB und die Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften nach dem Verfahren für den Bebauungsplan nach § 74 der Landesbauordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Der Geltungsbereich ist gemäß Aufstellungsbeschluss vom 18.11.2019 in dem Lageplan des Ing.-Büros Wassermüller Ulm GmbH vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 festgelegt. Ausschnitt Bebauungsplan „Brühl“ vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021, unmaßstäblich, genordet Im Einzelnen gelten für den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen (planungsrechtlicher Teil) und die örtlichen Bauvorschriften des Ing.-Büros WASSERMÜLLER ULM GmbH mit dem Datum vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 einschließlich Begründung sowie Artenschutzprüfung (saP) des Bio-Büros Schreiber vom 22.07.2020. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Brühl“ i. d. F. vom 18.11.2019 / 23.07.2020 / 28.06.2021 treten mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, Artenschutzprüfung und Satzungsbeschluss werden ab dem 19.07.2021 im Rathaus der Gemeinde Amstetten, Lonetalstraße 19, 73340 Amstetten zu den ortsüblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über deren Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in § 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres gegenüber der Gemeinde Amstetten gestellt ist, wird verwiesen. Unbeachtlich werden -eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, -eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und -nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes bzw. der Satzung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der aktuellen Fassung oder der auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften ist nach § 4 Abs. 4 GemO in dem dort bezeichneten Umfang unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Amstetten geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn -die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder -der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder -vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder ein Dritter die Verfahrensverletzung gerügt hat. Bürgermeisteramt Amstetten, den 08.07.2021 Johannes Raab, Bürgermeister Die Unterlagen zum Bebauungsplan können unter folgendem Link heruntergeladen werden: media/files/unterlagen-bebauungsplan-bruehl.zip Die Unterlagen zur Informationsveranstaltung am 15.11.2021 finden Sie hier Startseite 1. Start 2. Aktuell 3. Bauleitpläne Bürgermeisteramt Amstetten Lonetalstraße 19 73340 Amstetten Fon: 07331/3006-0 Fax: 07331/3006-99 info@amstetten.de Öffnungszeiten Rathaus Montag bis Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Montag: 14:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Impressum Datenschutz Barrierefreiheit
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