API src

Bauleitplanung: Asperg

Description: Stadt Asperg | Flächennutzungsplan und Bebauungspläne | Stadt Asperg Seitenbereiche Hauptmenü Wichtige Links Seiteninhalt Volltextsuche Kontakt Hauptmenü Stadt Asperg Grußwort des Bürgermeisters Unsere Stadt Kurzporträt in Zahlen Geschichte Wappen Rückblick auf 1200 Jahre Asperg Film zur Stadt Asperg Stadtplan und Anfahrt Stadtplan Anfahrt Aktuelles aus Asperg Städtepartnerschaft Lure Bürgerstiftung Fotoalbum Wetter Impressum & Service Inhaltsverzeichnis Responsive Web Suche Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Impressum Datenschutzerklärung Navigationshilfe Rathaus & Service Stadtverwaltung Öffnungszeiten & Online-Terminvereinbarung Mitarbeiter und Aufbau der Stadtverwaltung Gemeinderat Der Asperger Gemeinderat Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte Stellenangebote Service und Info Bürgertelefon Kontaktformular Fundbüro online Schadensmeldung Steuern & Gebühren Bankverbindungen Rathausvordrucke Notdienste Abfallentsorgung Service Portal Baden-Württemberg Dienstleistungen Lebenslagen Online-Dienste Stichworte Amtsblatt Ausschreibungen Leben & Soziales Kinderbetreuung Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen Schulen und Grundschülerbetreuung Schulen und Schulsozialarbeit Städtische Grundschülerbetreuung Familienbüro Das FambiA Willkommensbesuche für junge Familien und Vermittlung von Paten-Großeltern Termine und Veranstaltungen im Familienbüro Rückblick und Aktuelles Kommunale Einrichtungen Bauhof Freiwillige Feuerwehr Jugendhaus Stadtjugendpflege Stadtarchiv Keltensaal Offene Bücherschränke Wochenmarkt Bildungseinrichtungen Stadtbücherei Familienbildungsarbeit (FBA) Jugendmusikschule Volkshochschule Institutionen und Soziales Kirchen Alten- und Pflegeheime Soziale Einrichtungen Hilfe für geflüchtete Personen Arbeitskreis Asyl Gesundheit Kultur & Freizeit Hohenasperg Geschichte Geologie Freizeitgestaltung Veranstaltungen Führungen Theater Museen Sehenswürdigkeiten Stadtinfo und Broschüren Historische Rundwege Hohenasperg-Rundweg Keltenweg Freibad Öffnungszeiten Eintrittspreise Sport und Spiel Turn- und Sportstätten Spiel- und Bolzplätze Essen, Trinken, Schlafen Vereine von A bis Z Wohnen & Wirtschaft Wohnen Mietspiegel Asperg Trinkwasserwerte und Trinkwasserhärte Bauen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne Bauplätze Gemeinsamer Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Förderprogramm Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße Sanierungsgebiet Eberhardstraße-Ost Verkehr Verkehrsentwicklungsplanung Lärmaktionsplan Verkehrsübungsplatz StadtTicket Asperg Carsharing in Asperg E-Scooter im Stadtgebiet Bike & Ride - Offensive Klima, Umwelt und Natur Klimaanpassungskonzept Kommunales Starkregenrisikomanagement Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ludwigsburg Förderprogramm zur Neupflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen Energiemanagement Energieberatung Solaroffensive Asperg Aktuelles zum Energiemanagement Wirtschaft und Handel Wirtschaftsstandort Gewerbeflächen Unternehmen von A bis Z Glasfaserausbau in Asperg Erweiterung Neue Mitte - Ost 12°C Marktplatz 1 - 71679 Asperg 07141 269-0 info(@)asperg.de Volltextsuche Suche... Hauptmenü Stadt Asperg Grußwort des Bürgermeisters Unsere Stadt Kurzporträt in Zahlen Geschichte Wappen Rückblick auf 1200 Jahre Asperg Film zur Stadt Asperg Stadtplan und Anfahrt Stadtplan Anfahrt Aktuelles aus Asperg Städtepartnerschaft Lure Bürgerstiftung Fotoalbum Wetter Impressum & Service Inhaltsverzeichnis Responsive Web Suche Leichte Sprache Gebärdensprache Barrierefreiheit Impressum Datenschutzerklärung Navigationshilfe Rathaus & Service Stadtverwaltung Öffnungszeiten & Online-Terminvereinbarung Mitarbeiter und Aufbau der Stadtverwaltung Gemeinderat Der Asperger Gemeinderat Ratsinformationssystem, Stadtrecht, Sitzungsberichte Stellenangebote Service und Info Bürgertelefon Kontaktformular Fundbüro online Schadensmeldung Steuern & Gebühren Bankverbindungen Rathausvordrucke Notdienste Abfallentsorgung Service Portal Baden-Württemberg Dienstleistungen Lebenslagen Online-Dienste Stichworte Amtsblatt Ausschreibungen Leben & Soziales Kinderbetreuung Kindertageseinrichtungen und Großtagespflegestellen Gesamtelternbeirat der Kindertageseinrichtungen Schulen und Grundschülerbetreuung Schulen und Schulsozialarbeit Städtische Grundschülerbetreuung Familienbüro Das FambiA Willkommensbesuche für junge Familien und Vermittlung von Paten-Großeltern Termine und Veranstaltungen im Familienbüro Rückblick und Aktuelles Kommunale Einrichtungen Bauhof Freiwillige Feuerwehr Jugendhaus Stadtjugendpflege Stadtarchiv Keltensaal Offene Bücherschränke Wochenmarkt Bildungseinrichtungen Stadtbücherei Familienbildungsarbeit (FBA) Jugendmusikschule Volkshochschule Institutionen und Soziales Kirchen Alten- und Pflegeheime Soziale Einrichtungen Hilfe für geflüchtete Personen Arbeitskreis Asyl Gesundheit Kultur & Freizeit Hohenasperg Geschichte Geologie Freizeitgestaltung Veranstaltungen Führungen Theater Museen Sehenswürdigkeiten Stadtinfo und Broschüren Historische Rundwege Hohenasperg-Rundweg Keltenweg Freibad Öffnungszeiten Eintrittspreise Sport und Spiel Turn- und Sportstätten Spiel- und Bolzplätze Essen, Trinken, Schlafen Vereine von A bis Z Wohnen & Wirtschaft Wohnen Mietspiegel Asperg Trinkwasserwerte und Trinkwasserhärte Bauen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne Bauplätze Gemeinsamer Gutachterausschuss Bodenrichtwerte Förderprogramm Sanierungsgebiet IV Bahnhofstraße Sanierungsgebiet Eberhardstraße-Ost Verkehr Verkehrsentwicklungsplanung Lärmaktionsplan Verkehrsübungsplatz StadtTicket Asperg Carsharing in Asperg E-Scooter im Stadtgebiet Bike & Ride - Offensive Klima, Umwelt und Natur Klimaanpassungskonzept Kommunales Starkregenrisikomanagement Landschaftserhaltungsverband Landkreis Ludwigsburg Förderprogramm zur Neupflanzung von Obstbäumen auf Streuobstwiesen Energiemanagement Energieberatung Solaroffensive Asperg Aktuelles zum Energiemanagement Wirtschaft und Handel Wirtschaftsstandort Gewerbeflächen Unternehmen von A bis Z Glasfaserausbau in Asperg Erweiterung Neue Mitte - Ost Neue Mitte Hohenasperg Kleinaspergle Blick über Asperg Michaelskirche Seiteninhalt Sie sind hier Wohnen & Wirtschaft Bauen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne Seiteninhalt Flächennutzungsplan Änderung des Flächennutzungsplanes Veröffentlichung des Entwurfs der Flächennutzungsplanänderung und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 08.10.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB parallel zur Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanes „Sporthalle Im Überrück“ beschlossen. Der künftige räumliche Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich der Planskizze des Büros Project GmbH vom 08.10.2024. Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke: 409 (Teilfläche), 409/1, 409/2, 410, 411, 412, 413, 506, 507, 508, 509, 519 (Teilfläche), 565 (Teilfläche) und 514/3 (Teilfläche) Maßgebend für den Geltungsbereich ist der unmaßstäbliche Lageplan. Ziele und Zwecke der Planung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 (Drucksachennr. GR 054/2023) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sporthalle Im Überrück“ gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung den weiteren Verfahrensschritten beauftragt. Die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes befindet sich nur in Teilen im Flächennutzungsplan 2010 der Stadt Asperg innerhalb der ausgewiesenen „Fläche für den Gemeinbedarf“. Der westliche Bereich des Bebauungsplanes befindet sich innerhalb von als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellten Flächen. Da der Bebauungsplan nicht vollständig aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann, ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB mit dem Ziel der Darstellung der künftig neu angestrebten Nutzung erforderlich. Da zwischenzeitlich die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung vorliegen, konnten die Inhalte konkretisiert werden. Nun wird der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Im Überrück“ erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit ihre Anregungen und Stellungnahmen zu den Planinhalten bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet in schriftlicher Form statt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Im Überrück“ sowie Planzeichnung vom 08.10.2024 Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans vom 08.10.2024 Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung des Büros Planbar Güthler GmbH vom 14.10.2022 Vorerkundung auf Kampfmittelfreiheit der Luftbild Auswertung GmbH vom 06.03.2023 Verkehrsuntersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Sporthalle im Überrück“ der Planungsgruppe SSW GmbH vom 12.09.2024 Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch das Bebauungsplangebiet „Sporthalle im Überrück“ in Asperg des Ingenieurbüros Kurz und Fischer GmbH vom 01.10.2024 in der Zeit vom 08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, EG während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung während der üblichen Öffnungszeiten gegeben. Gerne können Sie Ihre Stellungsnahmen auch per E-Mail an c.goetz@asperg.de übermitteln. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung der Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild, Arten und Biotope sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen einschließlich Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung mit Informationen zum Vorkommen von geschützten Arten (insbesondere Vögel und Reptilien) mit entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten Schalltechnische Untersuchung mit Informationen zu den Auswirkungen des Verkehrs- und Sportanlagenlärms auf die angrenzende schutzwürdige Wohnbebauung Verkehrsuntersuchung mit Informationen zu den Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf das umgebende Straßennetz Kampfmittelerkundung mit Informationen zu möglichen Kampfmitteln Stellungnahmen der Behörden zu den Themen Vorhaltegebiet für Naturschutz- und Landschaftspflege, Streuobstwiese, Blindschleiche, Wasserschutzgebiete / Grundwasserschutz, Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Immissionsschutz und Landwirtschaft Sämtliche Unterlagen der Flächennutzungsplanänderung werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im Anschluss zur Einsicht eingestellt. Asperg, den 07.11.2024 gez. Christian Eiberger Bürgermeister Planzeichnung Begründung Faunistische Untersuchung Vorerkundung auf Kampfmittelfreiheit Verkehrsuntersuchung Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen Rechtskräftige Bebauungspläne Im Stadtgebiet von Asperg haben zahlreichen Bebauungsplänen aus unterschiedlichen Zeiten Rechtskraft. Die Bebauungspläne können Sie über den gemeinsamen Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg suchen und abrufen. Dieser Service ist kostenlos und steht Ihnen 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Link zum Kartendienst des Landkreises Ludwigsburg Aktuelle Bebauungsplanverfahren finden Sie auch auf dieser Seite. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine öffentliche Bekanntmachung im Sinne von § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) handelt. Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Asperg erfolgen nach der Satzung der Stadt Asperg über die Form der öffentlichen Bekanntmachungen durch das Einrücken in das Amtsblatt, die Asperger Nachrichten. Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz" Satzungsbeschluss Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.10.2023 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB und § 74 LBO den Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz" in der Fassung vom 24.10.2023 samt Textteil mit Begründung als Satzung beschlossen. Erfordernis der Planung Der Bebauungsplan „Werbeanlagen“ für ausgewählte Hauptstraßen im Stadtgebiet Asperg wurde am 14.07.2022 rechtskräftig. Es sind dort aus dem Geltungsbereich solche Flächen ausgespart, über die bereits Bebauungspläne mit expliziten Festsetzungen zu Werbeanlagen wirksam sind. Dazu gehört auch der Bereich Lurer Platz, zu dem seinerzeit ein Bebauungsplan in Aufstellung begriffen war; das Verfahren wurde jedoch nicht weitergeführt. Mit dem nun vorliegenden Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz“ soll diese Lücke im rechtskräftigen Bebauungsplan „Werbeanlagen“ geschlossen und damit sichergestellt werden, dass sich Städtebau und Stadtbild gem. § 1 (3) - (5) BauGB in der Kernstadt möglichst einheitlich weiterentwickeln. Beschreibung des Plangebiets Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Werbeanlagen Lurer Platz“ umfasst alle öffentlichen und privaten Flächen entlang der Eglosheimer Straße in einem ausgesparten Abschnitt des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Werbeanlagen“ einschließlich des Parkplatzes vor der Stadthalle, und zwar innerhalb eines Abstands von jeweils 30 m beidseitig parallel zur Mittelachse der Fahrbahntrassen. Der vorliegende Bebauungsplan fügt sich in den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Werbeanlagen“ nahtlos ein; er überlagert allerdings Teile der nachfolgend aufgeführten rechtskräftigen Bebauungspläne der Stadt Asperg, die entweder als nicht qualifiziert gelten oder die lediglich unbestimmte bzw. gar keine Festsetzungen zu Werbeanlagen treffen: BP zwischen Altstadt und Bahnhof (1902) BP Ortsbauplanänderung An der Eberhardstraße (1952) BP Lange Äcker (1953) BP Neuwiesen (1955) BP Eberhardstraße zwischen Wilhelm- und Badstraße (1955) Planverfahren Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat am 28.02.2023 die Erforderlichkeit des Bebauungsplans „Werbeanlagen Lurer Platz“ festgestellt und die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen. Es wurde das Planaufstellungsverfahren nach § 13 BauGB angewandt (vereinfachtes Verfahren). Von frühzeitiger Unterrichtung, Umweltbericht, Umweltprüfung und Eingriffsregelungen war das Verfahren aufgrund der o. g. Voraussetzungen nach § 13 BauGB freigestellt. Aufstellungsbeschluss durch Gemeinderat (§ 2 (1) BauGB): 28.02.2023 Entwurfsfeststellung und Auslegungsbeschluss durch Gemeinderat (§ 3 (2) BauGB): 27.06.2023 Ortsübliche Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) BauGB): 29.06.2023 Öffentliche Auslegung / Beteiligung der Öffentlichkeit (je einschl.) (§ 3 (2) BauGB): 03.07.2023 - 03.08.2023 Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 (2) BauGB): 03.07.2023 - 03.08.2023. Bei der Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen insgesamt sieben Stellungnahmen/Anregungen seitens der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange ein. Einwendungen oder Stellungnahmen Privater sind keine eingegangen Inkrafttreten Dieser Beschluss wurde am 02.11.2023 gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Werbeanlagen Lurer Platz" in Kraft. Einsichtnahme Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie die Ergebnisse des Beteiligungs­verfahrens und der Abwägung auf dieser Seite einsehen. Planteil Textteil mit Begründung Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen Zudem können alle Unterlagen bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, Zim­mer 315, während der offiziellen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlan­gen. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvor­schriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S.1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichne­ten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschrif­ten über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich ge­genüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 S. 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Ver­mögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. Asperg, den 02.11.2023 gez. Christian Eiberger Bürgermeister Satzungen in Zusammenhang mit Bebauungsplänen Satzungen zu Bebauuungsplänen können Sie in der Stadtrechtsammlung im Ratsinformationssysten nachverfolgen. Link zur Stadtrechtsammlung der Stadt Asperg Bebauungspläne in Aufstellung Bebauungsplan „Sporthalle Im Überrück“ Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans „Sporthalle Im Überrück“ und des Beschlusses der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan in der Fassung vom 09.10.2024 gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Die notwendige Teiländerung des Flächennutzungsplans findet im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB statt. Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan des Büros Project GmbH vom 09.10.2024. Der räumliche Geltungsbereich betrifft die Flurstücke: 409 (Teilfläche), 409/1, 409/2, 410, 411, 412, 413, 506, 507, 508, 509, 514/3 (Teilfläche), 519 (Teilfläche) und 565 (Teilfläche). Maßgebend für den Geltungsbereich ist der unmaßstäbliche Lageplan. Ziele und Zwecke der Planung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.07.2023 (Drucksachennr. GR 054/2023) den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Sporthalle Im Überrück“ gefasst und die Verwaltung mit der Durchführung den weiteren Verfahrensschritten beauftragt. In seiner Sitzung vom 14.05.2024 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan gebilligt. Im Anschluss daran erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange im Zeitraum vom 24.06.2024 bis 24.07.2024. Nach erfolgter Bekanntmachung des Beschlusses zur Beteiligung erhält die Öffentlichkeit die Möglichkeit ihre Anregungen und Stellungnahmen zu den Planinhalten bei der Stadtverwaltung einzureichen. Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange findet in schriftlicher Form statt. Da zwischenzeitlich die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung vorliegen, konnten die Inhalte und die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplans konkretisiert werden. Nun wird der Entwurf des Bebauungsplans erneut öffentlich ausgelegt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange eingeholt. Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB liegt der Entwurf des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften sowie Planteil in der Fassung vom 09.10.2024 Textliche Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 09.10.2024 Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 09.10.2024 Umweltbericht in der Fassung vom 09.10.2024 GOP Bestandsplan - Biotoptypen Kartierung in der Fassung vom 09.10.2024 Faunistische Untersuchung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung des Büros Planbar Güthler GmbH vom 14.10.2022 Vorerkundung auf Kampfmittelfreiheit der Luftbild Auswertung GmbH vom 06.03.2023 Verkehrsuntersuchung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Sporthalle im Überrück“ der Planungsgruppe SSW GmbH vom 12.09.2024 Ermittlung und Beurteilung der schalltechnischen Auswirkungen durch das Bebauungsplangebiet „Sporthalle im Überrück“ in Asperg des Ingenieurbüros Kurz und Fischer GmbH vom 01.10.2024 in der Zeit vom 08.11.2024 bis einschließlich 09.12.2024 bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, EG während den allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung während der üblichen Öffnungszeiten gegeben. Gerne können Sie Ihre Stellungsnahmen auch per E-Mail an c.goetz@asperg.de übermitteln. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: Umweltbericht mit Informationen und Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima, Stadt- und Landschaftsbild, Arten und Biotope sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und Ausgleich nachteiliger Auswirkungen einschließlich Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung mit Informationen zum Vorkommen von geschützten Arten (insbesondere Vögel und Reptilien) mit entsprechenden Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrechtlichen Konflikten Schalltechnische Untersuchung mit Informationen zu den Auswirkungen des Verkehrs- und Sportanlagenlärms auf die angrenzende schutzwürdige Wohnbebauung Verkehrsuntersuchung mit Informationen zu den Auswirkungen des zusätzlichen Verkehrs auf das umgebende Straßennetz Kampfmittelerkundung mit Informationen zu möglichen Kampfmitteln Stellungnahmen der Behörden zu den Themen Vorhaltegebiet für Naturschutz- und Landschaftspflege, Streuobstwiese, Blindschleiche, Wasserschutzgebiete / Grundwasserschutz, Bodenschutz, Niederschlagswasserbeseitigung, Immissionsschutz und Landwirtschaft Sämtliche Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplans werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB zusätzlich im Anschluss zur Einsicht und zum Download eingestellt. Asperg, den 07.11.2024 gez. Christian Eiberger Bürgermeister Planteil Textliche Festsetzungen Begründung Umweltbericht GOP Bestandsplan Faunistische Untersuchung Vorerkundung auf Kampfmittelfreiheit Verkehrsuntersuchung Schallimmissionsprognose Bebauungsplan "Areal Überrück, 1. Änderung" Veröffentlichung des Auslegungsbeschlusses des Entwurfs des Bebauungsplans "Areal Überrück, 1. Änderung" und des Beschlusses der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB Der Gemeinderat der Stadt Asperg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Areal Überrück, 1. Änderung“ sowie der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 16.08.2024 gebilligt und mit dem Auslegungsbeschluss die Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan des Büros KMB vom 16.08.2024, der unverändert abgegrenzt ist und ca. 2,38 ha umfasst. Ziele und Zwecke der Planung Ziel des Bebauungsplans „Areal Überrück“ ist die Schaffung von Wohnraum. Aufgrund des nach wie vor großen Bedarfs an Wohnraum, besonders in unserer wirtschaftlich starken Region, ist die Schaffung neuer Wohnbauflächen von hohem öffentlichem Interesse. Im Bebauungsplan „Areal Überrück“ ist ein Beherbergungsgewerbe gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe sind jedoch ausnahmsweise zulässig. Dabei wurde klargestellt, dass die gewerblichen Nutzungen dem Wohnen dienen müssen und durch diese Festsetzungen sichergestellt ist, dass der Schwerpunkt der Entwicklung auf der Schaffung von Wohnraum liegt. Die Praxis und die Rechtsprechung zeigen allerdings, dass die Abgrenzung zwischen den drei Nutzungsarten Wohnen – Beherbergung – Gewerbe fließend und nicht immer rechtssicher zu treffen ist. So stellt z.B. ein „Boardinghouse“ eine bauplanungsrechtlich nicht geregelte Übergangsform zwischen Wohnnutzung und Beherbergungsbetrieb dar (VG Stuttgart, 28. Juli 2016, Az: 6 K 2090/16). Da das Ziel des Bebauungsplans, die Schaffung von Wohnraum, jedoch gesichert werden soll, ist für die geordnete städtebauliche Entwicklung die Anpassung des Bauleitplans „Areal Überrück“ erforderlich. Die planungsrechtliche Grundlage für das Änderungsverfahren bildet der Bebauungsplan „Areal Überrück“, rechtskräftig seit 14.10.2021 – das Plangebiet ist deckungsgleich mit dem Geltungsbereich. Im westlichen Teil wird das Plangebiet vom Bebauungsplan „Werbeanlagen“, rechtskräftig seit 14.07.2022, überlagert. Es wird das beschleunigte Verfahren nach § 13a BauGB angewandt (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die Voraussetzungen dafür, d. h. Lage des Plangebiets im Innenbereich und somit Maßnahme der Innenentwicklung, liegen vor. Die zulässige bauliche Grundfläche im Plangebiet liegt bei 20.000 m². Von Umweltbericht, Umweltprüfung und Eingriffsregelungen ist das Verfahren aufgrund der o. g. Voraussetzungen nach §§ 13 und 13a BauGB freigestellt. Der Entwurf des Planteils in der Fassung vom 16.08.2024 Entwurf der textlichen Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 16.08.2024 Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 16.08.2024 liegen in der Zeit vom 01.11.2024 bis einschließlich 02.12.2024 bei der Stadtverwaltung Asperg, Marktplatz 1, 71679 Asperg, EG, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsichtnahme aus. Hierbei wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung während der üblichen Öffnungszeiten gegeben. Sämtliche Unterlagen des Entwurfs des Bebauungsplans „Areal Überrück, 1. Änderung“ werden gemäß § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB im Folgenden zusätzlich zur Einsicht und zum Download eingestellt. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse c.goetz@asperg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege (z.B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Gemeinde abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben. Asperg, den 30.10.2024 gez. Christian Eiberger Bürgermeister Entwurf des Planteils in der Fassung vom 16.08.2024 Entwurf der textlichen Festsetzungen und örtliche Bauvorschriften in der Fassung vom 16.08.2024 Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan in der Fassung vom 16.08.2024 Ausdrucken Nach oben Wichtige Links Inhalt | Impressum | Datenschutzerklärung | Hilfe | Barrierefreiheit Verwenden Sie diese Tastaturbefehle, um die Schriftgröße zu verändern: STRG- bzw. STRG+

Types:

Uvp

Origin: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal

Tags: Essen ? Ludwigsburg ? Streuobstwiese ? Baden-Württemberg ? Aerofotogrammetrie ? Kindertagesstätte ? Obstbaum ? Elektrotretroller ? Bauleitplanung ? Energieberatung ? Sportanlage ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Gemeindesteuer ? Baugesetzbuch ? Stadtverwaltung ? Öffentliches Unternehmen ? Bebauungsplan ? Flächennutzungsplan ? Gewerbegebiet ? Kommunalabgabe ? Lärmaktionsplan ? Öffentliche Ausschreibung ? Energiemanagement ? Personenverkehr ? Sanierungsgebiet ? Umweltgeschichte ? Verkehrsplanung ? Wasserhärte ? Schule ? Badeanstalt ? Kirchengemeinde ? Freizeitaktivität ? Geologie ? Carsharing ? Online-Dienst ? Dienstleistungssektor ? Kommunale Einrichtung ? Öffentlichkeitsbeteiligung ? Kommunalverwaltung ? Starkregenvorsorge ? Bauland ? Urbaner Raum ? Entsorgungswirtschaft ? Wohnen ? Landwirtschaftliche Fläche ?

License: all-rights-reserved

Language: Deutsch

Organisations

Resources

Status

Quality score

Accessed 1 times.