Description: Die Transnet BW GmbH (Vorhabenträgerin) beabsichtigt die Änderung von Gerüstaufstellflächen samt den hierfür erforderlichen Logistikflächen und Zuwegungen im Bereich der Maststandorte 30-31. Zur Kreuzungssicherung müssen neue Gerüstflächen außerhalb der BE-Flächen des Vorhabens „A 8 Enztalquerung“ der Autobahn GmbH des Bundes geschaffen werden. Zur Herstellung der Gerüste auf der Seite von Mast 31 werden die Gerüststellflächen sowie ein 6 m breiter direkt angrenzender Logistikstreifen durch Aufschüttung eines temporären Schotterplateaus auf das Niveau der derzeitigen Autobahn gebracht. Auf- und Abbau der Gerüste erfolgt über den Logistikstreifen. Für die Abankerung der Gerüste werden Spinnanker verwendet. Zusätzlich muss eine Kabelsuchschachtung durchgeführt werden. Auf der Seite von Mast 30 werden die Gerüststellflächen sowie ein 6 m breiter direkt angrenzender Logistikstreifen ebenfalls durch Aufschüttung eines temporären Schotterplateaus hergestellt. Zur Errichtung des Gerüsts muss dann der Wald in diesem Bereich gerodet und temporär aufgeschottert werden, um eine tragfähige und plane Fläche zu erhalten. Der größere westliche Teil des Gerüsts liegt im Bereich der BAB A 8 Baustelle. Die Abankerung der Gerüste erfolgt in den angrenzenden Waldflächen. Hierfür werden Spinnanker verwendet, die eine Entfernung des Unterholzes erfordern. Die Zuwegung zu den Gerüststellflächen erfolgt über die Baustelle der BAB A 8. Die von den Änderungen betroffene Gesamtfläche beträgt ca. 6208 m2. Nach den Baumaßnahmen werden die Flächen wiederhergestellt. Durch die Herstellung der Gerüstflächen entsteht eine temporäre Flächeninanspruchnahme bislang unversiegelter Flächen. Bei der Abankerung wird der Boden nur punktuell und nicht flächig abgeschoben. Zum Schutz der Böden und zur Gewährleistung einer gelingenden Wiederherstellung wird der Boden durch Auslegen von Vlies vor Einträgen geschützt. Nach Abschluss der Arbeiten wird das aufgebrachte Material (z. B. Schotter) sowie das Vlies wieder rückstandslos entfernt. Anschließend wird der Oberboden gelockert, um die Wiederherstellung zu ermöglichen. Dadurch werden die natürlichen Bodenfunktionen wiederhergestellt und der Boden vor Verdichtung geschützt. Im nördlichen Teil der neuen Gerüstaufstellflächen werden in die Biotope „Feldgehölze am Igelsbach nördlich der A 8“ (Biotopnummer 170182310115) und „Flachland Mähwiese nördlich von A 8 südlich vom Igelsbach“ (Biotopnummer 370182310054) eingegriffen. Südlich der BAB A 8 wird ferner in das Biotop „Feldgehölz „Eichenlaub“ (Biotopnummer 170182310037) eingegriffen. Das Vorhaben liegt im FFH-Gebiet 7018-342 „Enztal bei Mühlacker“. Nach der Natura 2000- Vorprüfung durch die Vorhabenträgerin ist eine erhebliche dauerhafte Beeinträchtigung der Flachland-Mähwiese nicht zu erwarten. Die FFH-Erheblichkeitsprüfung ergibt, dass das FFH-Gebiet 7018-342 „Enztal bei Mühlacker“ durch das Vorhaben nicht erheblich in den Schutz- und Erhaltungszielen beeinträchtigt wird. Südlich der BAB A 8 werden Waldflächen 676 m2 temporär in Anspruch genommen. Die erforderliche Zustimmung der höheren Forstbehörde für eine Waldumwandlungsgenehmigung liegt vor. Die Wirkungen des Vorhabens (3. Planänderung) sind überwiegend temporär.
Uvp
Origin: /Land/Baden-Württemberg/UVP-Portal
Tags: Autobahn ? Flurgehölz ? Biotop ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Flächenverbrauch ? Gewährleistung ? Bodenverdichtung ? Oberboden ? FFH-Gebiet ? Waldfläche ? Baustelle ? Bodenfunktion ? Bodenschutz ? Unterholz ? Flachland ?
Region: Eutingen
Bounding boxes: 8.7192911° .. 8.7653748° x 48.8882758° .. 48.9297027° 8.74975° .. 8.74975° x 48.4781° .. 48.4781°
License: all-rights-reserved
Language: Deutsch
Issued: 2025-03-04
Modified: 2025-03-04
Time ranges: 2025-03-04 - 2025-03-04
Screeningentscheidung vom 04.03.2025.docx
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/d284c4c5-ee8a-4790-8361-12cd07f5c59b/Screeningentscheidung%20-%20final.docx.pdf (PDF)Accessed 1 times.