Description: Im Flurneuordnungsverfahren Baden-Oos/Haueneberstein (DB, B3) ist eine einfache Änderung des genehmigten Wege- und Gewässerplans nach § 41 FlurbG - nach Feststellung der Boden- und Grundwasserverunreinigung durch PFAS und folglichen durch die Unterbrechung entstandenen neuen Bedingungen in Teilen des Verfahrensgebietes - erforderlich geworden. Bei der Mehrheit der geplanten Änderungen handelt es sich um Entfallen oder Verkleinerungen von genehmigten Maßnahmen z.B. das Wegfallen von Grünwegen, das Wegfallen von Rodungsarbeiten und das Wegfallen von redundant gewordenen neuen Gräben. Bei den übrigen Wegbaumaßnahmen konnte durch eine Änderung der geplanten Wegführung eine insgesamt geringere Baulänge erreicht werden. Die Vorprüfung nach § 9 in Verbindung mit § 7 über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung hier nicht erforderlich ist. Durch die Planänderung sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der relevanten Schutzgüter zu erwarten.
Uvp
Tags: Flurbereinigung ? Grundwasserverschmutzung ? Flurbereinigungsgesetz ? Graben ? PFAS ? Umweltverträglichkeitsprüfung ? Wege- und Gewässerplan ?
Region: Neuer Raumbezug
Bounding boxes: 8.176918029785158° .. 8.24077606201172° x 48.785830623499294° .. 48.8310516232°
License: Alle Rechte vorbehalten
Language: Deutsch
Issued: 2026-07-08
Modified: 2026-07-08
Last harvest: 27.07.2026 00:02
Nichtbestehen UVP-Pflicht 7. Änderung
https://www.uvp-verbund.de/documents-ige-ng/igc_bw/fc727a42-4a35-42e8-af5b-89106dd342fd/Nichtbestehen%20UVP-Pflicht%207.%20%C3%84nderung.pdf (PDF) ✓Accessed 1 times.